Sie sind hier: Elektrosmog  Fakten

Fakten

ICNIRP

"International Commission on non-ionizing radiation protection"

Wie gleich ersichtlich, sind bezüglich der wissenschaftlichen und ethischen Kompetenz dieser Organisation größte Zweifel angezeigt.

Dies hat folgende Vorgeschichte: Bis zum Jahr 2001 wurden alle Regierungen der Welt im Glauben gelassen, die ICNIRP wäre, was sie bis dahin immer vorgab, eine Unterorganisation der WHO, also der UNO. Weil sich die ICNIRP durch keine demokratische Wahl zusammensetzte, war dies ihre einzige Legitimation in ihrer Funktion, die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlen sowohl für die Bürger der Welt als auch für die milliardenschwere Mobilfunklobby zu erstellen.

Da sich die ICNIRP in ihrer außerordentlich hohen Grenzwert-Setzung wenig verbraucherfreundlich erwies, sammelte die Schweizer Bürgerinitiative um Hans-Ulrich Jakob weltweit 40.000 Unterschriften, getragen von 65 Organisationen und 63 Wissenschaftlern, mit dem Begehren, die mobilfunkfreundlichen Mitglieder (Siehe Anlage 1) der ICNIRP durch unabhängige Wissenschaftler zu ersetzen. Diese Petition wurde an den UNO-Generalsekretär Kofi Annan geschickt. Nach einem dreiviertel Jahr des Wartens und der mehrfachen Anfrage kam schließlich die verlegene Antwort der Vertretung des Generalsekretärs, vom Sitz der WHO in Genf, und dieser Brief schlug vom Inhalt ein wie eine Bombe:

Die ICNIRP, so die Antwort, sei gar keine Unterorganisation der WHO und der UNO. Die ICNIRP sei eine NGO, eine private Nichtregierungsorganisation, Sitz in München! 

Ein eingetragener Verein also, selbsternannt wie viele andere, weder demokratisch noch durch die UNO legitimiert, ein Club, der im Sinne seiner „Reinerhaltung“ seine Mitglieder selbst bestimmt, nur mit der Besonderheit, „unter dem Mäntelchen der WHO“ (Zitat H.U.Jakob) die Grenzwerte für die elektromagnetische Belastung weltweit zu bestimmen. Deutschland etwa übernahm sie 1 zu 1! 

Quelle: H.U.Jakob
 

Brief der Österreichische Ärztekammer an ON und ÖVE

Körperschaft öffentlichen Rechts
Mitglied der World Medical Association
Österreichischer Verband für Elektrotechnik (ÖVE)
Eschenbachgasse 9, 1010 Wien
zHd Frau Mag. Zbiral
per e-mail s. zbiral@ove.at
Österreichisches Normungsinstitut (ON)
Heinestraße 38, 1020 Wien
zHd Herrn Dr. Karl Grün
per e-mail karl.gruen@on-norm.at
WIEN, I.,
Weihburggasse 10 - 12
Postfach 213
1011 WIEN 
Unser Zeichen: ak Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Wien, am 29.September 2005 

Betrifft: Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm 


ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005. 

Sehr geehrter Herr Dr. Grün, 
sehr geehrte Frau Mag. Zbiral! 


Die Österreichische Ärztekammer erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005 

Der Einspruch wird wie folgt begründet: 

1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich ist der Zweck der Norm wie folgt definiert: 

„Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten 
erreicht werden.“ 


Nun sind die im Entwurf definierten Basisgrenzwerte und Referenzwerte zum Teil um Größenordnungen über jenen Expositionen, bei denen in der Literatur in substantiellen 
Umfang und Qualität eine Reihe von schädliche Effekten auf die Gesundheit, oder besser gesagt Krankheiten dokumentiert sind. Es stellt sich die Frage, welchen Wert ein Dokument hat, das nachweislich die bestehende Evidenz negiert. 

2. Eine wissenschaftliche Diskussion über fachlich und sachlich notwendige alternative Grenzwertkonzepte war für die Österreichische Ärztekammer in der Arbeitsgruppe 
nicht möglich, da vor der Aufnahme des Vertreters der Österreichischen Ärztekammer eine Orientierung an den Vorschlägen von ICNIRP bereits vor zwei Jahren beschlossen worden war. 

3. Das Dokument orientiert sich an den Vorschlägen der ICNIRP aus 1998 und entspricht daher nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen. Die Referenzwerte des Dokumentes sind in keiner Weise geeignet, den erforderlichen 
Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Vielmehr besteht Grund zur Annahme, dass Öffentlichkeit und Politik auf ein fachlich unzureichendes Dokument vertrauen und damit erforderliche Maßnahmen zur Expositionsvermeidung 
und Reduktion unterbleiben. 

4. Die IARC stufte im Juni 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund der epidemiologischen Evidenz bei kindlichen Leukämien als „possible human carcinogen“ ein. Aufgrund der Bestätigung der karzinogenen Wirkung durch aktuelle Tierversuche [Löscher 2004] ist eine Verschärfung der Einstufung als definitives Karzinogen, wie im Bericht des California Departments of Health vom Juni 2002 angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen bei kindlichen Leukämien wurden etwa bei Mittelwerten von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sieht zum „Schutz“ der Allgemeinbevölkerung einen Referenzwert von 
100.000 nT vor. 

5. Aktuelle Untersuchungen des REFLEX Projektes zeigen bei verschiedenen Zellen (in vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sowohl für niederfrequente magnetische Wechselfelder als auch für hochfrequente elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich des Mobilfunks unter anderem Einzel- und Doppelstrangbrüche der Chromosomen, also gentoxische Effekte. Diese Ergebnisse werden durch Tierversuche (in vivo) bestätigt und unterstützt. 

6. Die ärztliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen Feldeinwirkungen mit zum Teil ernsthaften Störungen des Regulationssystems und der Ausbildung von Krankheiten reagieren. Diese Erfahrungen werden durch epidemiologische Untersuchungen unterstützt. Diese Tatsachen werden in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht berücksichtigt. 

7. Eine Unterstützung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 wird aus haftungsrechtlichen Überlegungen abgelehnt, da nicht ein Dokument mitgetragen werden kann, das offensichtlich die erforderlichen Schutzerwartungen nicht erfüllt. 

8. Aus ärztlicher Sicht benötigen wir in Österreich eine offene, ernsthafte, den Prinzipien der Gesundheit verpflichtete Diskussion mit der Festlegung von verbindlichen Referenzwerten auf einem hohen Schutzniveau. Es wird angeregt eine entsprechende 
Arbeitsgruppe im Rahmen der österreichischen Akademie der Wissenschaften einzurichten. 

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Präs. Dr. Othmar Haas eh. Dr. Reiner Brettenthaler 
Leiter des Referates Umweltmedizin Präsident

Wissenswertes zum Thema Elektrosmog