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19.04.10
Alter: 2 Jahre
Handygesundheitsgefahr

 

Im Profil vom 18.4.2010 wird die Handygesundheitsgefahr als manipuliert dargestellt. Deshalb stellt Risiko Elektrosmog Kärnten dazu einen Leserbrief zum Thema ins Netz.

Leserbrief zu Profil vom 18.4.2010 S.129

 

„Die manipulierte Handygefahr“ ist ein oberflächlich und unprofessionell recherchierter Beitrag von Peter Michael Lingens.

Hätte Lingens u.a. die einschlägigen Artikel seiner Kollegin Mag.Tina Göbel im Profil vom 30.6.2008 und vom 30.11.2009 gründlich durchgelesen, wäre er konkret informiert und blickte deutlicher hinter die Gründe unter welch skandalösen Umständen mobilfunkkritische Studien madig gemacht werden und er wäre obendrein nicht im Jahre 2008 stecken geblieben.

Vorweg behauptet er zwar, seine Einstellung sei nicht von der Mobilfunklobby gekauft, nur all das, was er an Hypothesen offenbart, erhärtet eher diesen Verdacht.

Dies insbesonders deshalb, weil er offenbar wider besseres Wissen behauptet, daß einerseits die Studiendaten Rüdiger´s durch eine Assistentin gefälscht wurden und diese gestanden hätte und andererseits, daß diese Studie nicht erfolgreich bestätigt werden konnte, obwohl sie von drei unabhängigen internationalen Studiengruppen nachträglich bestätigt wurde.

Eine tiefergehende Recherche hätte zudem

1.) die Frage eröffnet, ob es eine wundersame Fügung ist, daß u.a. Herr Prof. Dr. rer. nat. Alexander Lerchl neben seiner Tätigkeit für das IZMF ( das Informationszentrum Mobilfunk e.V. ist von den Mobilfunk-Netzbetreibern gegründet worden und hat die Aufgabe, die Ausweitung des Mobilfunks zu fördern. So stattet das IZMF Schulen mit als Unterrichtsmaterial umschriebenem Werbematerial für den Mobilfunk aus, vergleichbar in Österreich mit dem Forum Mobilfunk) auch Mitglied der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) - Ausschuß nichtioniesierende Strahlen ist, der über die Höhe der Mobilfunk-Grenzwerte befindet.

Ein Schelm, wer glaubt, da haben sich das IZMF bzw. die Netzbetreiber in Deutschland durch eine geschickte Personalpolitik vor negativen Folgen aus der Politik abgesichert.

2.) Aus einem Statement von Prof. Dr. med .Wilhelm Mosgöller von der einschlägigen Vortragsveranstaltung in der Wiener Urania am 22. September 2009 hätte er entnehmen können:

.“ Es sei ihm (Lerchl) unverständlich, dass die von ihm ins Laufen gebrachte Untersuchung (gegen die Studie von Rüdiger) noch nicht das gewünschte Ergebnis erbracht habe. Die betreffenden Fach-Journale haben die entsprechenden Arbeiten noch immer nicht zurückgezogen. Die Fragen, ob das nicht etwa deswegen so sei, weil seine Fälschungsvorwürfe ungerechtfertigt seien, oder die scherzhafte Frage, ob denn alle außer ihm korrupt seien, blieben beim Publikum.

Lerchl nutzte seine Redezeit um den Fälschungsverdacht zu untermauern. Doch was er z. B. zur Analysezeit von Zellen, zu Regeln in Labors, auch an spitzfindigen Rechenbeispielen hören ließ, war für den Fachmann alles andere als überzeugend. Und möglicherweise wusste er noch nicht, dass bereits neue Studien zur Publikation angenommen sind, die die von den Wiener Forschern beobachteten DNA-Brüche bestätigen.

Zur Enttäuschung aller, die der Ankündigung folgend, gern mehr über das Studienbewertungssystem der deutschen SSK erfahren hätten, verließ der durch kritische Fragen sichtlich erregte Vortragende die Veranstaltung - fluchtartig und allein. Nicht Wenige aber hinterließ er mit der Frage, wem er mit dem Eifer seiner Verdächtigungen dient.“

Ob Lerchl mit seiner Buchveröffentlichung also glaubhafter geworden ist, mag sich Lingens jetzt wohl fragen.

Nicht ionisierende Strahlung sind diejenigen elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren, da die Energiemenge jener Photonen unter den meisten Bindungsenergien liegt.

Dazu gehören Mikrowellen die in der Radartechnik, im Mikrowellenherd sowie in den drahtlosen Kommunikationssystemen (Mobilfunk, Bluetooth, Satellitenfernsehen, WLAN; der bekannte Mikrowellenherd arbeitet bei 2,45 GHz, WLAN bei 2,45 GHz und 5,8 GHz. Bei 433 MHz arbeiten Geräte wie z. B. Babyphone und Funk-Thermometer) zur Anwendungen kommen.

Beim Mikrowellenherd wird bekanntlich die abgestrahlte Energie dazu verwendet, indem man die Wärme bei ihrer Absorption nutzt.

Genauso strahlt jedoch auch ein Handy Wärmeenergie ab, weshalb man es nicht zu lange am Ohr halten sollte.

Was die Mobilfunklobby jedoch bestreitet, ist die Tatsache, daß es neben negativen Wärmeeffekten auch nichtthermische Effekte gibt. Diese gesundheitlichen Verharmlosungsaussagen werden regelmäßig durch von dieser Lobby bezahlte Gutachten „nachgewiesen“.

 

Prof. Dr. Vana in seinem Skriptum: Aufgrund der bisherigen Ergebnisse ist auch noch keine klare Aussage zu treffen.( ob es gesundheitsgefährdende athermische Wirkungen gibt , erläuternd hinzugefügt vom Leserbriefschreiber )

Auch nicht ob eine Vorsorge oder welche Vorsorge als angemessen erachtet wird.

Dabei sollte aber auch berücksichtigt werden, dass es ein Leben ohne Risiko nicht

gibt und dass durch eine Entscheidung für eine weitere Vorsorge sich auch andere

Risiken ergeben können“. (Sic!)

Vana´s Pech: er ist pensionierter Physiker und kein Arzt. Er ist Vorsitzender des sogen. „Wiss. Beirates Funk“ geworden, der regelmäßig beinahe gleichlautend mit dem Form Mobilfunk, der Lobbyeinrichtung der Mobilfunkindustrie, gesundheitsverharmlosende Statements zum Mobilfunk heraus gibt

 

Ob dieser Physiker schon mal etwas von Gesundheitsvorsorge in der EU gehört hat?

Würde man in Gesundheitsfragen eher zum Arzt oder doch zum Physiker gehen?

 

Wenn Zweifel bestehen, d.h. wenn die Befunde mit gleicher Wahrscheinlichkeit auf verschiedene Weise interpretiert werden können, dann soll (laut Bioinitiative) die Interpretation so erfolgen, dass ein höherer Schutz vor einer möglichen Beeinträchtigung der Gesundheit resultiert.“

Bewertungskriterien des Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) der Europäischen Union.”

 

Ob Lingens schon etwas von den Gesundheitsvorsorgewarnungen der Österr. Ärztekammer, deren Widerspruch gegen die exorbitant hohen Grenzwertempfehlungen der einschlägigen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 gehört hat, oder gar von den Warnungen der von ihm selbst zitierten AUVA.(zB . AUVA weist Persilschein für Mobilfunk zurück Wien - Mit Entrüstung reagiert die AUVA auf die Aussendung des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) vom 23. April über die Unbedenklichkeit von intensivem Handy-Gebrauch. 04.05.2008, ATHEM Studie der AUVA präsentiert 2007 uvam.) ?

Ist Herrn Lingens bekannt, daß die Grenzwerte, bzw. Grenzwertempfehlungen für Deutschland (26. BImSchV, 1997) und Österreich Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 (ex 2006) wie folgt lauten:

UMTS-2000: 10.000.000 µW/m2

GSM-1800 : 9.000.000 µW/m2

GSM-900: 4.500.000 µW/m2 und andererseits

unter 0,001 µW/m2 die Optimale Funktion eines Handys (Mobiltelefons) gewährleistet und < 0,000.001 µW/m2 die natürliche Hintergrundstrahlung auf der Erde ist?

Wird Lingens jetzt weiterhin die gesundheitlichen Mobilfunkgefahren in seinem (spanischen?) Jugendmagazin herunterspielen, wie sich aus seiner verschwommenen Einleitung zum kritisierten Artikel erschließen läßt und damit manipulieren oder sich doch vielleicht dem Gesundheitsvorsorgegedanken annähern?

Vielleicht einmal einen Blick von Marbella nach Navarra werfen und dort etwas über Gesundheitsvorsorge, insbesonders bei Schulen in Erfahrung bringen?

 

Zur Erinnerung aus seinem Falterinterview vom 19.8.2009 sinngemäß zitiert:

„Lingens: natürlich ist jeder Journalist auch Politiker für seine zahlreiche Leserschaft, wobei er nach bestem Wissen und Gewissen aufklären und nicht manipulieren, sollte.“ Also Glück auf, Moralische Instanz Herr Lingens! Dr. Erwin Tripes