Sie sind hier: News

Beitrag

24.07.10
Alter: 2 Jahre
Frankreich erlässt per Gesetz EMF-Massnahmenpaket

 

Der Senat und die Nationalversammlung haben am 28. und 29. Juni 2010 endgültig das neue Umweltschutzgesetz verabschiedet, das der Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Jean-Louis Borloo am 7. Januar 2009 vorgelegt hatte und das im Laufe des Gesetzgebungsprozesses modifiziert wurde.

 

Die Nachfolge-Initiative der 2. Generation, genannt „Umwelt Grenelle 2“, bezieht sich auf Maßnahmen, die im Wesentlichen die Strahlenbelastung bzw. Exposition der Öffentlichkeit durch EMF betreffen und Gegenstand der Artikel (§) 183 und 184 sind. Die wichtigsten vom Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen sind:

http://www.diagnose-funk.ch/images/absatzline_breit2_570.jpg

1. Verstärkte Transparenz bei Maßnahmen zur Begrenzung der Strahlungsexposition durch EMF.

2. Statistische Erfassung der Gebietspunkte durch die „Agence nationale des fréquences“ also quasi dem französischen Bundesamt für Strahlenschutz, und zwar solcher Punkte innerhalb des Staatsgebietes, an denen die Strahlungsexposition durch EMF den nationalen Durchschnitt deutlich überschreitet.

3. Das Verbot jeglicher Werbung für Mobiltelefone welche an Kinder unter 14 Jahren gerichtet ist; ebenso die Verpflichtung diese mit Ohrhörern, also einem Headset auszustatten.

4. Das Verbot für Kindergartenkinder, Grund und Hauptschüler, ein Mobilteil während des Unterrichts anzuwenden.

5. Das Gesetz schreibt gleichzeitig vor, dass die entgeltliche oder kostenlose Verteilung von Gegenständen, die mit Funktechnologie ausgestattet sind und deren Gebrauch insbesondere für Kinder unter sechs Jahren bestimmt ist, durch das Gesundheitsministerium per Verordnung untersagt werden kann.

6. Schließlich verlangt das Gesetz die Angabe der spezifischen Absorptionsrate (SAR Wert) und empfiehlt die Empfehlungen zur Verwendung von Freisprechanlagen.

http://www.diagnose-funk.ch/images/absatzline_breit2_570.jpg

Staatspräsident Sarkozy das Gesetz wird das Gesetz voraussichtlich noch vor der Sommerpause unterzeichnen. Es kann dann verkündet werden und tritt in Folge in Kraft.

 

Quellen:

www.mobile-et-sante.fr

www.botschaft-frankreich.de