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11.07.11
Alter: 312 Tage
Krebsgefahr: Die Einstufung der WHO über die Gefahren von Handys und die 10 Forderungen der Ärztekammer

 

Wien, 9. Juni 2011 – Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch Mobilfunkstrahlen sind schon seit Jahren Gegenstand laufender Forschungen und öffentlicher Diskussionen. Nun hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Handy-Strahlungen untersucht und der Gefahrenkategorie 2B zugeordnet. Das bedeutet, dass Handys möglicherweise krebserregend sind. Auch der Europarat hat ein Zeichen gesetzt. Mit der Ende Mai dieses Jahres gefassten Resolution fordert er ein grundsätzliches Umdenken in der Mobilfunkpolitik, Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sowie im Besonderen eine Aufklärung unter Kinder und Jugendlichen.

 

 „2005 hat sich die Wiener Ärztekammer erstmals dem Thema Mobilfunkstrahlung und gesundheitliche Folgen angenommen“, betont Walter Dorner, Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer, die Vorreiterrolle der Standes-vertretung beim Thema Handy und Vorsorgegedanke. Mit dem damals konzipierten Plakat „10 medizinischen Handy-Regeln“ wurden Ärztinnen und Ärzte, aber auch Patienten, auf einen sorgsamen Umgang mit der Mobilfunktechnologie aufmerksam gemacht.

 

„Die Menschen machen sich Sorgen über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlungen. Das können wir auch an der enormen Nachfrage nach den Handy-Regeln immer wieder sehen“, so der Ärztekammerpräsident.

 

Mit der neuen Klassifikation sei diese Sorge nun endlich auch auf der großen politischen Bühne angekommen. Dorner: „Wir werden weiterhin auf das Vorsorgeprinzip bauen, denn Vorsorge darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden!“ Man solle das Vorsorgeprinzip respektieren und die aktuellen Grenzwerte noch einmal überarbeiten, „sonst könnte es zu hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgekosten kommen, wie in der Vergangenheit bei Asbest oder Tabak“, betonte der Ärztekammerpräsident.

 

Besonders Kinder und deren Eltern müssten über die potenziellen Gefahren von Mobilfunkstrahlung aufgeklärt werden. „Die Mobilfunkbetreiber streiten weiterhin jegliches Risiko einer Gesundheitsgefährdung für Kinder kategorisch ab und unternehmen nichts, um über die möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Telefonierens mit dem Handy bei Kindern und Jugendlichen zu informieren“, bringt es Dorner auf den Punkt. Im Gegenteil: „Mittels Werbemaßnahmen wird ein positives Bild über Handys in der Öffentlichkeit vermittelt, zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es seitens der Mobilfunkbetreiber und deren Lobbying-Institutionen keine Meldungen in den Medien. Das Image des Handys muss sich ändern!“

 

Jetzt fordert der Europäische Rat dazu auf, „alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren, insbesondere die Funkfrequenz von Handys und ganz besonders die Belastung für Kinder und Jugendliche, die das höchste Risiko zu haben scheinen“. „Ich sehe hier einen klaren Auftrag an die Politik in Österreich, endlich zu handeln und sich an dem ärztlichen Vorsorgeprinzip zu orientieren, um unsere Kinder und Jugendlichen nicht unnötigen potenziellen Gesundheitsgefahren auszusetzen“, stellt der Ärztekammerpräsident klar.

 

Eindeutiges Votum

 

„In den letzten zehn Jahren hat die Erforschung der Wirkungen niedriger Intensitäten von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF) so stark zugenommen, wie nie zuvor in der Geschichte“, ergänzt Univ.-Prof. Dr. Michael Kundi, Leiter des Instituts für Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien, und er liefert auch gleich den Grund dafür: die Einführung der mobilen Telefonie.

 

„Handys senden Mikrowellen aus, die teilweise im Gewebe des Kopfes absorbiert werden. Obwohl vor 20 Jahren, als die digitalen Handys entwickelt wurden, die überwiegende Mehrheit der Wissenschafter überzeugt war, dass Mikrowellen nur schädlich sind, wenn sie das Gewebe übermäßig erwärmen – so ganz sicher war man sich schon damals nicht“, so Kundi. Als dann plötzlich Mitte der 1990er-Jahre der Gebrauch von Handys nahezu explosionsartig zunahm, habe es aber rasch Bedenken gegeben, und viele wissenschaftliche und medizinische Organisationen, einschließlich der WHO, empfahlen verstärkte Forschungsbemühungen.

 

Diese Empfehlungen zeigten Wirkung. Kundi: „Die Forschung zu dem Thema nahm stark zu, hatte aber nicht immer ein klares und international abgestimmtes Konzept. Das jetzt vorliegende Votum kommt einige Jahre später als geplant, weil die größte bisher durchgeführte epidemiologische Untersuchung von Tumoren im Kopfbereich, die Interphone-Studie (eine von der International Agency für Research on Cancer [IARC] koordinierte internationale Untersuchung, Anm.) mehr als drei Jahre später als vereinbart veröffentlicht wurde.“ Der Hintergrund: Die Veröffentlichung der Studie, in der unter anderem mehr als 2700 Patienten mit bösartigen Hirntumoren untersucht wurden, musste man erst abwarten, bevor ein Votum abgegeben werden konnte.

 

Wie erfolgt die Klassifikation?

 

Die Risikobewertung des IARC-Panels erfolgte so, wie das bei allen derartigen Bewertungen der Fall ist: Es wurden zunächst getrennt die vorliegenden Befunde aus Untersuchungen am Menschen (in erster Linie epidemiologische Daten), aus Tierversuchen, aus „Reagenzglasuntersuchungen“ sowie Untersuchungen zur Intensität und Verbreitung der Exposition analysiert. Dann wurden in mehreren Schritten die Ergebnisse der getrennten Analysen zusammengeführt.

 

Kundi zu den Ergebnissen: „Im Falle des Mobilfunks konnte man nicht darüber hinwegsehen, dass die vorhandene Evidenz aus epidemiologischen Untersuchungen (zumindest bei bösartigen Hirntumoren und bestimmten Typen gutartiger Tumoren, Anm.) für ein Risiko spricht. Bei der Einstufung kam es daher nur mehr darauf an, ob diese Evidenz belastbar genug ist, um ausschließen zu können, dass die vorliegenden Schätzungen auf Verzerrungen oder Störfaktoren zurückgehen.“

 

Da in solchen Fällen unterstützende Befunde aus Tierversuchen und Reagenzglasuntersuchungen besonders wichtig sind, war es nicht sehr hilfreich, dass die Daten nur eine schwache Evidenz lieferten. Daher war für die Bewertung die Evidenz aus epidemiologischen Untersuchungen ausschlaggebend, wobei das Panel zur Ansicht gekommen ist, dass diese Befunde noch nicht ausreichen, um eine Klassifikation in 2A oder 1 vorzunehmen. „Das war auch vorherzusehen, weil bei Tumoren, die durchschnittlich 20 bis 40 Jahre brauchen, um sich so weit zu entwickeln, dass sie diagnostiziert werden können, eine Mobiltelefonnutzung von wenigen Jahren (der Durchschnitt in den Untersuchungen lag unter vier Jahren, Anm.) keine eindeutigen Befunde ergeben kann“, erläuterte Kundi die jetzige WHO-Klassifikation von Handy-Strahlung in 2B.

 

Die Folgen der neuen Bewertung

 

Zweck der Risikobewertung durch die IARC, einer Teilorganisation der WHO, ist es, adäquate Maßnahmen treffen zu können, um das Krebsrisiko zu minimieren. „Bei einer Einstufung in Gruppe 1 müssen im Allgemeinen Schutzmaßnahmen ge-setzt werden (zum Beispiel Nichtraucherschutz, Anm.), bei 2A oder 2B sind neben der Information der Bevölkerung über das wahrscheinliche oder mögliche Risiko Vorsorgemaßnahmen zur Reduktion des Exposition angezeigt“, so Kundi.

 

Eine solche „vorsorgliche Reduktion der Exposition“ fordern bekanntlich sowohl die Ärztekammer und auch der Oberste Sanitätsrat bereits seit Jahren. „Jetzt, nach dem ersten internationalen Votum, das ein mögliches Krebsrisiko konstatiert, sollten jedenfalls alle Bemühungen zur Umsetzung des Vorsorgegedankens intensiv verstärkt werden“, meint Kundi.

 

Unabhängig vom Votum der IARC hat auch das Europäische Parlament am 27. Mai 2011 eine Resolution verabschiedet, die eine umfassende Vorsorgestrategie aller EU-Länder gegenüber Expositionen durch EMF fordert. Kundi: „Die For-schung zur Frage gesundheitlicher und biologischer Auswirkungen von EMF hat zwar stark zugenommen, es sind aber nach wie vor viele Fragen offen.“ So fehle es sowohl an Grundlagenforschung als auch an Forschung zu den Wirkungen bei bestimmten, möglicherweise besonders empfindlichen, Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, ältere Personen oder auch elektrosensitive Personen.

 

Auch die Frage, ob es Anwendungen der Funktechnik gebe, die weniger oder gar keine Risiken mit sich brächten, sei eine Frage, deren Beantwortung für die Entwicklung kommender Generationen von Telekommunikationseinrichtungen von größter Wichtigkeit wäre.

 

Kundi: „International gesehen, und leider auch in Österreich, ist das Interesse an diesen Forschungsfragen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Das Votum der IARC wird hier hoffentlich eine rasche Trendwende einleiten.“

 

Bedenken gibt es schon sehr lange

 

Bereits 1998 gab es in Wien eine Expertenkonferenz zum Thema, wobei der Großteil der beteiligten Wissenschafter die sogenannte „Wiener Resolution“ verabschiedete , die wissenschaftlichen und politischen Handlungsbedarf aufzeigte. Drei der damals in Wien beteiligten Wissenschafter, nämlich Carl Blackman, Luc Verschaeve und Stanislaw Szmigielski, sind auch auf der Teilnehmerliste der 31 Experten, die nach Lyon zur internationalen Krebsagentur IARC geladen wurden, um dort das Krebsrisiko bezüglich der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu beurteilen.

 

„Jahrelang wurde das Thema bei uns heruntergespielt, und nun erkennt die WHO die Bedenken als gerechtfertigt“, zeigt sich auch Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller vom Institut für Krebsforschung der Medizinischen Universität Wien sehr erfreut. Aber: „Mehr als zwölf Jahre nach unseren ersten Nachhaken, und nachdem jetzt auch die IARC nachgezogen hat, reagieren die Mobilfunk-Interessenvertreter trotzdem wie gewohnt mit Verharmlosung, zeigen sich als unbelehrbar und ohne Konzept, das der Faktenlage gerecht wird“, kritisiert der Experte.

 

Insbesondere das etwas hilflose „Wir halten doch die Grenzwerte ein!“ blende völlig aus, wie diese „Grenzwerte“ zustande kämen. Mosgöller: „Dabei beruft man sich auf Schutzwerte für zuviel akute Erwärmung. Bei der IARC-Einstufung geht es aber nicht um akute Wärme, sondern um völlig andere Effekte, wie Langzeitwirkungen, zum Beispiel hinsichtlich eines Krebsgeschehens.“

 

Mosgöller geht noch einen Schritt weiter: Der Hinweis auf die Einhaltung der „Grenzwerte“ seitens der Mobilfunkbetreiber ignoriere und blende folgende Fakten komplett aus:

gesellschaftliche Fakten: diese Werte seien niemals demokratisch legitimiert worden, sind also bestenfalls „empfohlene Oberwerte“,

wissenschaftliche Fakten: biologische Wirkungen, die für das IARC-Votum 2B relevant seien, weit unter diesen empfohlenen Oberwerten stattfänden und mit Wärmeentwicklung – auf denen die Grenzwerte fußen – nicht erklärbar seien.

 Das aktuelle IARC-Votum hebt nun die Diskussion auf jene Ebene, wo Wissenschaft und verantwortungsvolle Politik sich treffen. Mosgöller: „Es ist ein Auftrag an die Politik, dem Stand der Wissenschaft gerecht zu werden und zum Beispiel das Vorsorgeprinzip einzuführen und weiters die Forschung ohne Zutun der Mobilfunkindustrie voranzutreiben.“ Zum Forschungsbedarf gebe es auch bereits eine klare Empfehlungen einer Expertenkonferenz in Washington (www.environmentalhealthtrust.org/content/research-recommendations).

 

 

„Wissenschaftlich betrachtet wäre es aufgrund dieser Einstufung unseriös und weit überzogen, jedem Nutzer zwingend gleich eine Erkrankung vorauszusagen. Die Einstufung besagt aber klar, dass Handlungsbedarf besteht. Es ist der klare Auftrag, die Forschung voranzutreiben und an wissenschaftlichen Fragestellungen auszurichten“, sieht Mosgöller den Auftrag an Politik und Industrie eindeutig gegeben.

 

Das Risiko reduzieren

 

Bis die Forschung in einigen Jahren oder Jahrzehnten mehr Klarheit erbringt, kann jeder Handy-Nutzer jedenfalls durch einfache Maßnahmen sein persönliches Risiko reduzieren :

Wahl eines Mobiltelefons mit Freisprechfunktion; dadurch muss das Handy nicht am Ohr gehalten werden.

Wahl eines Mobiltelefons mit niedriger "SAR" und niedrigem Connect-Strahlungsfaktor.

Eingeschaltetes Mobiltelefon in die Tasche geben und nicht am Körper tragen, besonders wenn man in Bewegung ist (zum Beispiel Zug oder Auto).

Beim Telefonieren die Expositionshöhe und -zeit reduzieren.

Nützen eines Headset oder Bluetooth; im Auto: Freisprecheinrichtung mit Außenantenne.

Wenn man allein ist: die Lautsprecherfunktion benützen.

Nicht bei schlechtem Empfang telefonieren (im Keller oder Aufzug); in solchen Situationen muss das Handy seine Leistung erhöhen, um die Verbindung aufrechtzuerhalten.

Kein stundenlanges Telefonieren und expositionsfreie Pausen einlegen.

Auftrag an Politik und Medien

 

„Politik, Medien und Industrie sind nun gleichermaßen gefordert, die entsprechende Aufklärung an den Schulen und in der Bevölkerung auch umzusetzen“, bringt es Dr. Erik Huber, Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, auf den Punkt.

 

Diese Aufklärung habe bisher jedenfalls versagt. „Es gibt derzeit in Österreich immer mehr Festnetzabmeldungen. Nicht einmal zu Hause wird kabelgebundenes Internet verwendet, obwohl es deutlich schneller und nicht gesundheitsgefährdend ist. Es gibt Kinder, die stundelang mit dem Handy telefonieren, und allzu sorglose Eltern und Lehrer“, betont Huber.

 

Es sei nun wichtig, die Bevölkerung rasch und umfassend zu informieren, dass es bei Mobilfunkstrahlung möglicherweise ein gesundheitliches Risiko gebe und Funkanwendungen nicht bedenkenlos eingesetzt werden sollten. Huber: „Das Festnetz wird abgemeldet, zu Hause wird mit UMTS-Sticks gesurft – diese Entwicklung gäbe es nicht, wenn mehr Risikobewusstsein vorhanden wäre!“ Hier seien alle in die Pflicht zu nehmen: Ärzte, Medien, Politik, und nicht zu letzt die Industrie, die daran verdient“, stellt der Umweltmediziner klar.

 

Huber weist auch darauf hin, dass zunehmend Körperregionen belastet würden, über die man „noch gar nichts Genaues“ wisse: „Beim Surfen befindet sich der Stick in Hüfthöhe, also in Höhe von Hoden, Penis, Prostata, Eierstöcke und Rektum, beim Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen meist in Brusttasche, womit vor allem Leber, Bauchspeicheldrüse und der Magen betroffen sind.“ Es sei zu befürchten, dass die Auswirkungen auf diese Organe weit gravierender sind als auf das Gehirn, „das doch recht gut geschützt ist“.

 

Man könne aber nicht oft genug sagen, „die Politik ist nun gefordert“. Huber hat dabei aber eine Sorge: „Wer schützt unsere Kinder, wenn das Lobbying der Mobilfunkindustrie einen zu großen Einfluss auf die Politik ausübt?“

 

Die Ärztekammer werde jedenfalls auch weiterhin nach dem Vorsorgeprinzip handeln, „aber wir verstärken unsere Forderungen an Politik, Medien und Industrie, wie auch von der WHO und dem Europäischen Rat beansprucht.“ Es sei nun an der Zeit, das Thema Mobilfunk und mögliche Gesundheitsgefährdung nicht mehr auf die leichte Schulter zu nehmen.

 

Und daher lauten die …

 

„10 Forderungen der Ärztekammer an Politik, Medien und Industrie“:

Werbeverbot mit Zielgruppe Kinder – Hinweis am Ende jeder Werbung auf mögliche Gesundheitsgefahren.

Kennzeichnung des SAR-Wertes und Hinweis auf die „10 medizinischen Handy-Regeln“ im Verkauf.

Schulung von Lehrern über das Gesundheitsrisiko Mobilfunk.

Attraktivität von Festnetz erhöhen:

 a) Flaterate beim Festnetz,

 b) Keine Flateratetarife mehr bei Mobilfunk.

Festnetztelefonieren muss billiger sein als am Handy zu telefonieren (Festnetz zu Handy-Tarifen gestalten).

Warnungen vor mobilem Internet – insbesondere aufgrund der hohen Dauerbelastung von Körperteilen, bei denen die Wirkungen noch nicht unter-sucht wurden.

Implementierung von Unbedenklichkeitsprüfungen noch vor Einführung neuer Technologien, da schädliche Auswirkungen von Stoffen wie Asbest, Nikotin oder PCB erst Jahrzehnte nach ihrer Einführung zutage getreten sind; daher Risikovorsorge in der Politik bis zur weiteren Klärung durch die Forschung.

Einführung des so genannten „ALARA-Prinzips“ (as low as reasonably achievable) bei Mobiltelefonen, DECT(digital enhanced cordless telecommuni-cations) und WLAN.

Schaffung einer Reserve für spätere Schadenersatzforderungen.

Förderung einer von der Industrie unbeeinflussten Forschung:

 a) 10 Prozent des Marketingbugets für Forschung und Aufklärung,

 b) Verteilung durch eine unabhängige Stelle.