11.07.11
Alter: 312 Tage
T-Mobile geklagt:
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Extra-Kosten für Papierrechnungen gesetzeswidrig; vom OLG Wien bestätigt
Wien - Die Verrechnung eines Entgeltes für Papierrechnungen ist gesetzeswidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein dementsprechendes Ersturteil bestätigt, teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Dieser hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums T-Mobile geklagt. Die Telekom-Firma sieht in ihren Geschäftsbedingungen ein besonderes Entgelt in Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung für Kunden vor, die auf einer Papierrechnung bestehen.
Das OLG Wien hat nun das Ersturteil bestätigt und die Klauseln als „gröblich benachteiligend“ bezeichnet, so der VKI. Dies könne auch durch einen „höheren Zweck“ - ein Teil des Entgeltes sollte in einen Umweltfonds fließen - nicht aufgehoben werden.
„Gerade beim Mobilfunk ist es im Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnlichen Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren“, so der VKI. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führten oft dazu, dass Betroffene Rechnungen nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen könnten.
Dazu komme, dass die Mobilfunker die Änderung von AGB oder Entgelten häufig nur auf den Online-Rechnungen den Kunden bekanntgeben. Kontrolliere man diese nicht regelmäßig, könne man auch hier die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumen.
„Daher ist es gerade hier besonders ärgerlich, dass die Kunden durch besondere Kosten zu diesen nachteiligen Abrechnungsformen gezwungen werden sollen“, so VKI-Rechtsexperte Peter Kolba. Er warnt davor, das Urteil jetzt so zu interpretieren, dass es ausreichen würde, dem Kunden via SMS oder E-Mail nur den Rechnungsbetrag bekannt zu geben. (APA)