01.08.11
Alter: 291 Tage
Strahlenschutz in Deutschland im Abseits
Alter: 291 Tage
Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO
hält Krebs durch Mobilfunkstrahlung für möglich.
„Angesichts der enormen Verbreitung der Mobiltelefone müssen wir aber besonders die langfristige, intensive Nutzung von
Handys weiter untersuchen, um die möglichen Risiken quantifizieren und pragmatische Schutzmaßnahmen empfehlen zu
können“
Otmar D. Wiestler
Vorstandvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums
Strahlenschutz in Deutschland im Abseits
Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO
hält Krebs durch Mobilfunkstrahlung für möglich.
Franz Adlkofer
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO in Lyon hat Ende Mai 2011 hochfrequente
elektromagnetische Felder, zu denen die Mobilfunkstrahlung zählt, als “möglicherweise karzinogen” eingestuft1.
Diese Entscheidung beruht auf dem Votum von 31 Wissenschaftlern aus 14 Ländern, die von der IARC vom 24.
bis 31. Mai 2011 nach Lyon eingeladen waren, um über das Krebsrisiko der Menschen, die dieser Strahlung
ausgesetzt sind, zu beraten. Die Arbeitsgruppe berücksichtigte dabei a) die berufliche Exposition durch Radar
und Mikrowellen, b) die Strahlung in der Umwelt ausgehend von Radio- und Fernsehstationen sowie der drahtlosen
Telekommunikation, und c) die persönliche Exposition bei Nutzung des Mobiltelefons. Bei der Abstimmung
über die Einstufung gab es nur eine Gegenstimme, die von einem Mitglied der deutschen
Strahlenschutzkommission (SSK) stammte. Der zweite Vertreter aus Deutschland, der nicht Mitglied der SSK
ist, schloss sich dagegen dem allgemeinen Votum an. Die Teilnahme von Prof. Alexander Lerchl, als Leiter des
Ausschusses Nichtionisierende Strahlen in der SSK oberster Strahlenschützer Deutschlands, von dem mit
Sicherheit eine zweite Gegenstimme zu erwarten gewesen wäre, war von der IARC mit der Begründung abgelehnt
worden, dass seine Industrienähe und seine Voreingenommenheit in der Fragestellung der Suche nach
einem Konsens nicht dienlich sein würde2.
Begründung der Einstufung
Den Ausschlag für die Klassifikation als „möglicherweise karzinogen“ gaben die jüngsten Ergebnisse epidemiologischer
Studien, allen voran Teilprojekte der Interphone-Studie, die von der IARC selbst koordiniert worden
war, und die Studien von Prof. Lennart Hardell von der schwedischen Universität in Örebro. In diesen war nach
langzeitiger (>10 Jahre) und intensiver Nutzung des Mobiltelefons ein erhöhtes Risiko für Gliome (bösartige
Hirntumore) und Akustikusneurinome (gutartige Tumore des Gehörnervs) beobachtet worden. Ergebnisse von
Tierversuchen wurden zumindest als weiterer Hinweis auf eine karzinogene Wirkung der Hochfrequenzstrahlung
gedeutet. Ergebnisse der Grundlagenforschung, die nach Bestrahlung von isolierten menschlichen und
tierischen Zellen, aber auch von Tieren Struktur- und Funktionsänderung von Genen aufgezeigt hatten und den
epidemiologischen Beobachtungen damit besonderes Gewicht verliehen hätten, wurden dagegen so gut wie nicht
gewürdigt. Wären diese Ergebnisse ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt worden, hätte die Klassifikation nicht
„möglicherweise karzinogen“ sondern bereits jetzt „wahrscheinlich karzinogen“ lauten müssen. Einen solchen
Schritt wollte man, obwohl von einigen wenigen Teilnehmern angemahnt, weder den mobilfunkfreundlichen
Regierungen der Länder, die die WHO finanzieren, noch der als schützenswert angesehenen Wirtschaftsmacht
Mobilfunkindustrie zumuten. Politik und Industrie sind bis jetzt im Glauben an die Harmlosigkeit der
Mobilfunkstrahlung weitgehend vereint gewesen. Trotz der jetzigen Warnung durch die IARC wird diese
Gemeinsamkeit wohl noch eine Weile bestehen bleiben. Schließlich ist man, wie die Verleumdungsarbeit des
Prof. Lerchl an der REFLEX-Studie zeigt, bei der Wahl der Mittel zur Verteidigung wirtschaftlicher Interessen
keineswegs zimperlich3,4.
Bewertung der Einstufung
Ein Konsens in einer wissenschaftlichen Fragestellung gibt den wahren Stand des Wissens in aller Regel nicht
korrekt wieder. Konsens entspricht dem Mittelwert der Meinungen, die von ausgewählten Experten mit mehr
oder weniger Sachverstand und mehr oder weniger Abhängigkeit von der Mobilfunkindustrie vertreten werden.
Bei der Auswahl der Experten durch die IARC, die Interessenskonflikte bewusst zu vermeiden suchte, ist
folglich das Ergebnis im Vorfeld weitgehend festgelegt worden. Die vorgenommene Klassifikation als
„möglicherweise karzinogen“ stellt somit keine Überraschung mehr dar. Für Politik und Industrie, die sich mit
den von ihnen abhängigen Experten erstmals nicht durchsetzen konnten, kommt diese Einstufung der
Hochfrequenzstahlung allerdings einem Schuss vor den Bug gleich. Die Bastionen, die sie sich zur Verteidigung
ihrer Interessen über Jahrzehnte hinweg in übernationalen Organisationen (WHO, ICNIRP) und staatlichen
Beratungsgremien (SSK) aufgebaut haben, sind durch die IARC-Entscheidung zweifellos schwer beschädigt. Ihr
endgültiger Einsturz dürfte lediglich eine Frage der Zeit sein. Die Forderungen, denen die Politik schon jetzt
nachkommen sollte, wenn sie das Vertrauen der Bürger nicht restlos verlieren will, lauten wie folgt:
1) Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen und durchsetzen, 2) die überhöhten Grenzwerte
auf ein die Funktion der Technik garantierendes Mindestmaß senken, 3) qualifizierte Mobilfunkforschung durch
Förderung unabhängiger Arbeitsgruppen gewährleisten, und 4) die nationalen und internationalen
Beratungsgremien in Sachen Strahlenschutz von den mit der Mobilfunkindustrie gemeinsame Sache machenden
Experten befreien. Wie nach der Einstufung der niederfrequenten Strahlung 2002 in dieselbe Wertungsstufe wie
die hochfrequente jetzt keine ernst zu nehmenden Konsequenzen bezüglich des Strahlenschutzes zu ziehen,
dürfte sich alsbald bitter rächen: Die Klassifikation der Hochfrequenzstarahlung auf „wahrscheinlich
karzinogen“ bereits in absehbarer Zeit und auf „ karzinogen beim Menschen“ in nicht sehr ferner Zukunft ist
vorgezeichnet.
Die Folgen der Einstufung
Das Klassifikationsschema der IARC umfasst vier Gruppen:
Gruppe 1 - karzinogen bei Menschen
Gruppe 2A - wahrscheinlich karzinogen bei Menschen
Gruppe 2B - möglicherweise karzinogen bei Menschen
Gruppe 3 - nicht klassifizierbar bezüglich der karzinogenen Wirkung bei Menschen
Gruppe 4 - wahrscheinlich nicht karzinogen bei Menschen
Zwar ist das kanzerogene Risiko der Mobilfunkstrahlung ist bis jetzt nicht bewiesen, es ist aber sicherlich sehr
viel wahrscheinlicher als es auf der Grundlage des IARC-Kompromisses zum Ausdruck kommt. Das Votum 2B
ist immerhin ein Beleg dafür, dass der IARC ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Strahlenbelastung
und der Krebsentstehung zum jetzigen Zeitpunkt plausibel erscheint. Diese Einordnung begründet sowohl
Vorsorgestrategien als auch Forschungsbedarf. Zu den Vorsorgemaßnahmen zählt zunächst die ehrliche Aufklärung
der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken und den Schutz vor ihnen. Bekanntlich kann die
Wirkung der elektromagnetischen Felder auf das Gehirn durch Freisprechanlagen massiv verringert werden.
Nachrichten können statt mittels Sprache auch schriftlich weitergegeben werden. Ein Festnetztelefon ist, wann
immer vorhanden, dem Mobiltelefon vorzuziehen. Äußerste Zurückhaltung ist bei der Nutzung des Mobiltelefons
durch Kinder geboten. Die Forschung, deren Zustand mangels unabhängiger Förderung über Jahrzehnte
hinweg immer noch sehr dürftig ist, sollte vor allem die Abklärung der Langzeitwirkungen und der möglicherweise
speziellen Wirkungen bei Kindern zum Ziel haben. Sie sollte sich jedoch dabei keineswegs auf die Krebsentstehung
beschränken. Zunehmend ins Blickfeld geraten neurodegenerative Erkrankungen, von denen insbesondere
die Alzheimer-Krankheit stetig zunimmt. Zu ihrer Entstehung tragen bekanntlich Umweltfaktoren
maßgeblich bei. Als Ersatz für die notwendige Forschung die so genannte Risikokommunikation zur Verharmlosung
der Mobilfunkstrahlung weiter zu verstärken - was die Aktivitäten der Mobilfunkindustrie unmittelbar
nach der IARC-Einstufung bereits vermuten lassen - dürfte einen kostspieligen Irrweg darstellen. Darüber
hinaus ist kaum anzunehmen, dass sich die durch das IARC-Urteil aufgeschreckte Bevölkerung diese Verhöhnung
auf Kosten ihrer Gesundheit auf Dauer gefallen lässt.
1 International Agency for Research on Cancer (Mai 2011) IARC classifies radiofrequency electromagnetic fields as possibly carcinogenic to
humans. Press Release No. 208. www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2011/pdfs/pr208_E.pdf
2 Diagnose Funk: Brennpunkt WHO takes distance from Prof. Lerchl. www.diagnose-funk.org/infoformate/brennpunkt/who-lehntprof-
a-lerchl-als-mitarbeiter-ab.php
3Adllkofer F. und Richter K.: Über den Umgang mit wissenschaftlichen Ergebnissen in der Mobilfunkforschung an der Medizinischen
Universität Wien. Teil I. www.stiftung-pandora.eu/downloads/stiftung-pandora_wien-1_2011-01-18.pdf
4Adllkofer F. und Richter K.: Über den Umgang mit wissenschaftlichen Ergebnissen in der Mobilfunkforschung aus der Medizinischen
Universität Wien. Teil II. www.stiftung-pandora.eu/downloads/stiftung-pandora_wien-2_2011-03-16.pdf