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News- Kurznotiz vom 4.2.2006

Die Presse“ - Kurznotitz vom 4.2.2006 S.27:

“Handy-Werte der WHO fix. Die Grenzwerte der WHO für elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks sind nun bundesweit verbindlich. Denn sie wurden vom Fachnormenausschuß zur ÖNORM erhoben.
Die auch von der EU empfohlenen Grenzwerte der WHO sind so festgelegt, dass selbst unter ungünstigsten Bedingungen die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden kann. Einige Bundesländer – wie Salzburg – hatten weit unter den WHO-Daten liegende Werte angeordnet, was zu heiitgen Auseinandersetzungen mit Mobilfunkbetreibern geführt hat. Nun seien die WHO-Werte für ganz Österreich verbindlich und Alleingänge nicht mehr möglich, heißt es beim Forum Mobilkommunikation.“

Diese Wunschvorstellung des Forums Mobilfunkkommunikation ist jedoch rechtlich nicht haltbar, weil weder die ÖNORMEN noch die Empfehlungen der WHO Gesetzeskraft haben, wie tieferstehend erläutert wird.
Die Mobilfunklobby will offensichtlich auch hier lediglich Stimmungsmache betreiben, um die Konsumenten und möglicherweise auch staatliche Institutionen einzuschüchtern oder bestenfalls zu beruhigen,

Vorweg mögen einige Informationen zur Stellung des Österreichischen Normungsinstituts und der WHO klar machen, dass diese Institutionen keinerlei Rechtsetzungsbefugnis, weder national noch international, haben.

 

1) Was ist eine Ö-NORM ?

Ö-NORMEN sind lediglich Selbstbindungsvereinbarungen von Vertragspartnern (s. OGH ;4Ob406/87; 7Ob568/94; 10Ob212/98v; 8Ob132/99s; 6Ob69/99m; 1Ob201/99m;1Ob284/01y;,4Ob154/02d; 7Ob307/02a u. a. m.)
Ö-Normen, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich
erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung, als sie – konkludent (schüssig, ) zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden. Sie können nicht als Gesetz im Sinne des § 1311 ABGB angesehen werden. ( Sie müssen also vereinbart werden!)
Soweit die Rechtsprechung.

 

2) Wie entstehen Ö-NORMEN?

(Die nachstehenden Informationen wurden von der website http://www.on-norm.at , des Österreichischen Normungsinstituts am 6.2.2006 herunter geladen):

„ Normen sind - einfach ausgedrückt - Regeln der Technik. Sie fördern die Rationalisierung, ermöglichen die Qualitätssicherung, dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit, vereinheitlichen Prüfmethoden (etwa im Umweltschutz) und erleichtern generell die Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit, um nur einige Beispiele zu nennen:
Normen werden nicht "von oben" erlassen, sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen: Wirtschaft, Konsumenten, Verwaltung, Wissenschaft. Ihre Vertreter investieren Zeit und Know-how in die Schaffung von Normen - im eigenen Interesse wie auch im Interesse der Allgemeinheit.
Diese Experten sind in den verschiedenen ON-Komitees und Arbeitsgruppen des ON tätig. Delegierte aus diesen Gremien wiederum vertreten den (zuvor akkordierten) "rot-weiß-roten" Standpunkt in den zuständigen europäischen und internationalen Technischen Komitees.

Damit ein (technisches) Regelwerk den Status einer Norm (in Österreich: ÖNORM) für sich in Anspruch nehmen kann, muss eine Reihe von international anerkannten Grundprinzipien eingehalten werden, die sicherstellen, dass die Norminhalte allgemein akzeptiert werden und für die tägliche Praxis geeignet sind. Dies sind:
Neutrale Gemeinschaftsarbeit
Alle betroffenen Kreise können und sollen durch ihre Vertreter an der Normungsarbeit auf allen Ebenen teilnehmen.
Konsens
Bedeutet allgemeine Zustimmung, keine Widersprüche gegen wesentliche Inhalte des Dokuments, Berücksichtigung der Gesichtspunkte aller wichtigen Parteien und Ausräumen aller Gegenargumente.
In Österreich dürfen (nationale) ÖNORMEN vom zuständigen ON-Komitee grundsätzlich nur einstimmig verabschiedet werden.

Bei Europäischen und Internationalen Normen bedeutet Konsens jedoch qualifizierte Mehrheit.
Publizität
Vor Veröffentlichung muss ein Normungsdokument als Normenentwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden. Berechtigte Einwände müssen vom zuständigen Normungsgremium berücksichtigt werden.
Widerspruchsfreiheit
Bei der Erarbeitung jeder Norm ist auf Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit des Normenwerks auf nationaler und auf europäischer Ebene zu achten.
Für die europäische Normung heißt dies: Widersprechende nationale Normen müssen zurückgezogen werden. So werden Einheitlichkeit des Normenwerks und Kontinuität zum Nutzen der Anwender - auch über Österreichs Grenzen hinaus - sichergestellt.
Grundsätzlich gilt: Normen werden nicht "von oben" verordnet, sie werden vielmehr von jenen gemacht, die sie benötigen.“

 

3)Was sind WHO-Empfehlungen ?

Die WHO gibt ihre Empfehlungen bzgl. E-Smog aufgrund von Empfehlungen der ICNIRP ab. Wer ist aber die ICNIRP?
Quellenangabe: Gutachten 31.1.2003 von Dr. med. Hans-C. Scheiner Franz-Wüllner-Strasse 39 81247 München:

“ Bis zum Jahr 2001 wurden alle Regierungen der Welt im Glauben gelassen, die ICNIRP wäre, was sie bis dahin immer vorgab, eine Unterorganisation der WHO, also der UNO. Weil sich die ICNIRP durch keine demokratische Wahl zusammensetzte, war dies ihre einzige Legitimation in ihrer Funktion, die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlen sowohl für die Bürger der Welt als auch für die milliardenschwere Mobilfunklobby zu erstellen.

Da sich die ICNIRP in ihrer außerordentlich hohen Grenzwert-Setzung wenig verbraucherfreundlich erwies, sammelte die Schweizer Bürgerinitiative um Hans-Ulrich Jakob weltweit 40.000 Unterschriften, getragen von 65 Organisationen und 63 Wissenschaftlern, mit dem Begehren, die mobilfunkfreundlichen Mitglieder (Siehe Anlage 1) der ICNIRP durch unabhängige Wissenschaftler zu ersetzen. Diese Petition wurde an den UNO-Generalsekretär Kofi Annan geschickt. Nach einem dreiviertel Jahr des Wartens und der mehrfachen Anfrage kam schließlich die verlegene Antwort der Vertretung des Generalsekretärs, vom Sitz der WHO in Genf, und dieser Brief schlug vom Inhalt ein wie eine Bombe: Die ICNIRP, so die Antwort, sei gar keine Unterorganisation der WHO und der UNO. Die ICNIRP sei eine NGO, eine private Nichtregierungsorganisation, Sitz in München!
Ein eingetragener Verein also, selbsternannt wie viele andere, weder demokratisch noch durch die UNO legitimiert, ein Club, der im Sinne seiner „Reinerhaltung“ seine Mitglieder selbst bestimmt, nur mit der Besonderheit, „unter dem Mäntelchen der WHO“ (Zitat H.U. Jakob) die Grenzwerte für die elektro-magnetische Belastung weltweit zu bestimmen. Deutschland etwa über-nahm sie 1 zu 1!
lesen Sie mehr: http://www.drscheiner-muenchen.de/dateibereich/gutachten/gutachten_2003.doc

 

Kommentar von Risiko Elektrosmog Kärnten zu obigen Aussagen und Behauptungen:

Ad Normenfabrikation:
Die Stunde der Wahrheit hat geschlagen: Normen werden nicht "von oben" erlassen, wie das Normungsinstitut selbst zugibt, „sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen: insbesonders also der Wirtschaft“, wozu wohl auch die Mobilfunkindustrie gehört. (Regiert also bloß Geld die Welt?)

Ad „rot-weiß-rot“akkordiertem Standpunkt:
Wer sind letztlich die Personen, die diesen – angeblich österreichweit akkordierten - Standpunkt vereinbaren?

Ad Neutrale Gemeinschaftsarbeit:
Welche Industrielobbies arbeiten denn da zusammen?

Ad Konsens:
Wie ist denn das österreichische ÖNORMEN - Komitee zusammengesetzt, das nur einstimmige Beschlüsse fasst?
Wie sehen denn die betroffen Kreise aus, die auf allen Ebenen an diesen ÖNORM-Beschlüssen einstimmig teilnehmen sollen und ganz offensichtlich die Bedenken der E-Smoggeschädigten und den Gesundheitsvorsorgegedanken der EU mißachten?
Wenn die im Gegenstand eingebundene Ärzteschaft nicht zustimmt, wo ist denn da der Konsens und die Einstimmigkeit geblieben?

Ad Publizität:
Wer von uns Konsumenten hat schon jemals ein sogenanntes Normungsdokument – also eine neue ÖNORN – zur Stellungnahme vorgelegt erhalten, um berechtigte Einwände, wie etwa die des Salzburger und Österreichischen ÄK-Umweltmediziners zu diskutieren, freilich vom Forum Mobilfunk betreffend Salzburg als unangenehm empfunden und daher von den Mobilfunklobby abgelehnt (s. „Die Presse v.4.2.2006 S.27) ?

Ad Widerspruchsfreiheit auf nationaler Ebene:
Offensichtlich nimmt das ON-Komitee dieses für sich selbst aufgestellte Postulat der Widerspruchsfreiheit nicht wirklich ernst, zumindest, was den Widerstand einer immer besorgteren Bevölkerung, auch europaweit, gegen das Risiko aus dem Mobilfunk angeht, weil bisher unzählige Aktionen einfach totgeschwiegen oder nur missachtet, und wissenschaftlich bedeutende Hinweise schlicht als unwissenschaftlich abgetan werden.
Trifft es also wirklich zu, dass das Geld die Welt regiert und nicht die Vernunft?
Ist das nicht bedauerlich?
Muß man sich das gefallen lassen? NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das ist auch der Grund, weshalb die Österr. Ärztekammer am 29.9.2005 Widerspruch gegen diese neue Ö-Norm erhoben und dies auch der APA mitgeteilt hat.
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Ö-Normen sind also dispositives Recht, das man, wenn man will, vereinbaren kann, aber keinesfalls vereinbaren muß. Ö-Normen sind, also keineswegs von sich aus verbindlich, wie das Recht, das, der Gesetzgeber (Nationalrat) beschlossen hat. Ö-Normen sind von keinem Gesetzgeber beschlossen!!!!!!!!!!!!!!

Die diesbezüglichen Empfehlungen der WHO, basierend auf den Empfehlungen eines (unabhängigen?) privaten Vereines, der offensichtlich der Mobilfunklobby sehr freundlich gesinnt sein könnte, kann man getrost vergessen.

Wenn also das Forum Mobilkommunikation bedeuten möchte, dass wegen der neuen Ö-Norm „Alleingänge (gegen diese Lobby – von wem immer) nicht mehr möglich seien“, ist dies einfach nicht wahr.