“Handy-Werte der WHO fix. Die Grenzwerte
der WHO für elektromagnetische Strahlung
des Mobilfunks sind nun bundesweit verbindlich.
Denn sie wurden vom Fachnormenausschuß
zur ÖNORM erhoben.
Die auch von der EU empfohlenen Grenzwerte
der WHO sind so festgelegt, dass selbst unter
ungünstigsten Bedingungen die Gesundheit
der Bevölkerung nicht beeinträchtigt
werden kann. Einige Bundesländer –
wie Salzburg – hatten weit unter den
WHO-Daten liegende Werte angeordnet, was zu
heiitgen Auseinandersetzungen mit Mobilfunkbetreibern
geführt hat. Nun seien die WHO-Werte
für ganz Österreich verbindlich
und Alleingänge nicht mehr möglich,
heißt es beim Forum Mobilkommunikation.“
Diese Wunschvorstellung des Forums Mobilfunkkommunikation
ist jedoch rechtlich nicht haltbar, weil weder
die ÖNORMEN noch die Empfehlungen der
WHO Gesetzeskraft haben, wie tieferstehend
erläutert wird.
Die Mobilfunklobby will offensichtlich auch
hier lediglich Stimmungsmache betreiben, um
die Konsumenten und möglicherweise auch
staatliche Institutionen einzuschüchtern
oder bestenfalls zu beruhigen,
Vorweg mögen einige Informationen zur
Stellung des Österreichischen Normungsinstituts
und der WHO klar machen, dass diese Institutionen
keinerlei Rechtsetzungsbefugnis, weder national
noch international, haben.
1) Was ist eine Ö-NORM ?
Ö-NORMEN sind lediglich Selbstbindungsvereinbarungen
von Vertragspartnern (s. OGH ;4Ob406/87; 7Ob568/94;
10Ob212/98v; 8Ob132/99s; 6Ob69/99m; 1Ob201/99m;1Ob284/01y;,4Ob154/02d;
7Ob307/02a u. a. m.)
Ö-Normen, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften
für verbindlich
erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung,
als sie – konkludent (schüssig,
) zum Gegenstand von Verträgen gemacht
wurden. Sie können nicht als Gesetz im
Sinne des § 1311 ABGB angesehen werden.
( Sie müssen also vereinbart werden!)
Soweit die Rechtsprechung.
2) Wie entstehen Ö-NORMEN?
(Die nachstehenden Informationen wurden von
der website http://www.on-norm.at , des Österreichischen
Normungsinstituts am 6.2.2006 herunter geladen):
„ Normen sind - einfach ausgedrückt
- Regeln der Technik. Sie fördern die
Rationalisierung, ermöglichen die Qualitätssicherung,
dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und
in der Freizeit, vereinheitlichen Prüfmethoden
(etwa im Umweltschutz) und erleichtern generell
die Verständigung in Wirtschaft, Technik,
Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit,
um nur einige Beispiele zu nennen:
Normen werden nicht "von oben" erlassen,
sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen:
Wirtschaft, Konsumenten, Verwaltung, Wissenschaft.
Ihre Vertreter investieren Zeit und Know-how
in die Schaffung von Normen - im eigenen Interesse
wie auch im Interesse der Allgemeinheit.
Diese Experten sind in den verschiedenen ON-Komitees
und Arbeitsgruppen des ON tätig. Delegierte
aus diesen Gremien wiederum vertreten den
(zuvor akkordierten) "rot-weiß-roten"
Standpunkt in den zuständigen europäischen
und internationalen Technischen Komitees.
Damit ein (technisches) Regelwerk den Status
einer Norm (in Österreich: ÖNORM)
für sich in Anspruch nehmen kann, muss
eine Reihe von international anerkannten Grundprinzipien
eingehalten werden, die sicherstellen, dass
die Norminhalte allgemein akzeptiert werden
und für die tägliche Praxis geeignet
sind. Dies sind:
Neutrale Gemeinschaftsarbeit
Alle betroffenen Kreise können und sollen
durch ihre Vertreter an der Normungsarbeit
auf allen Ebenen teilnehmen.
Konsens
Bedeutet allgemeine Zustimmung, keine Widersprüche
gegen wesentliche Inhalte des Dokuments, Berücksichtigung
der Gesichtspunkte aller wichtigen Parteien
und Ausräumen aller Gegenargumente.
In Österreich dürfen (nationale)
ÖNORMEN vom zuständigen ON-Komitee
grundsätzlich nur einstimmig verabschiedet
werden.
Bei Europäischen und Internationalen
Normen bedeutet Konsens jedoch qualifizierte
Mehrheit.
Publizität
Vor Veröffentlichung muss ein Normungsdokument
als Normenentwurf der Öffentlichkeit
zur Stellungnahme vorgelegt werden. Berechtigte
Einwände müssen vom zuständigen
Normungsgremium berücksichtigt werden.
Widerspruchsfreiheit
Bei der Erarbeitung jeder Norm ist auf Widerspruchsfreiheit
und Einheitlichkeit des Normenwerks auf nationaler
und auf europäischer Ebene zu achten.
Für die europäische Normung heißt
dies: Widersprechende nationale Normen müssen
zurückgezogen werden. So werden Einheitlichkeit
des Normenwerks und Kontinuität zum Nutzen
der Anwender - auch über Österreichs
Grenzen hinaus - sichergestellt.
Grundsätzlich gilt: Normen werden nicht
"von oben" verordnet, sie werden
vielmehr von jenen gemacht, die sie benötigen.“
3)Was sind WHO-Empfehlungen ?
Die WHO gibt ihre Empfehlungen bzgl. E-Smog
aufgrund von Empfehlungen der ICNIRP ab. Wer
ist aber die ICNIRP?
Quellenangabe: Gutachten 31.1.2003 von Dr.
med. Hans-C. Scheiner Franz-Wüllner-Strasse
39 81247 München:
“ Bis zum Jahr 2001 wurden alle Regierungen
der Welt im Glauben gelassen, die ICNIRP wäre,
was sie bis dahin immer vorgab, eine Unterorganisation
der WHO, also der UNO. Weil sich die ICNIRP
durch keine demokratische Wahl zusammensetzte,
war dies ihre einzige Legitimation in ihrer
Funktion, die Grenzwerte für nichtionisierende
Strahlen sowohl für die Bürger der
Welt als auch für die milliardenschwere
Mobilfunklobby zu erstellen.
Da sich die ICNIRP in ihrer außerordentlich
hohen Grenzwert-Setzung wenig verbraucherfreundlich
erwies, sammelte die Schweizer Bürgerinitiative
um Hans-Ulrich Jakob weltweit 40.000 Unterschriften,
getragen von 65 Organisationen und 63 Wissenschaftlern,
mit dem Begehren, die mobilfunkfreundlichen
Mitglieder (Siehe Anlage 1) der ICNIRP durch
unabhängige Wissenschaftler zu ersetzen.
Diese Petition wurde an den UNO-Generalsekretär
Kofi Annan geschickt. Nach einem dreiviertel
Jahr des Wartens und der mehrfachen Anfrage
kam schließlich die verlegene Antwort
der Vertretung des Generalsekretärs,
vom Sitz der WHO in Genf, und dieser Brief
schlug vom Inhalt ein wie eine Bombe: Die
ICNIRP, so die Antwort, sei gar keine Unterorganisation
der WHO und der UNO. Die ICNIRP sei eine NGO,
eine private Nichtregierungsorganisation,
Sitz in München!
Ein eingetragener Verein also, selbsternannt
wie viele andere, weder demokratisch noch
durch die UNO legitimiert, ein Club, der im
Sinne seiner „Reinerhaltung“ seine
Mitglieder selbst bestimmt, nur mit der Besonderheit,
„unter dem Mäntelchen der WHO“
(Zitat H.U. Jakob) die Grenzwerte für
die elektro-magnetische Belastung weltweit
zu bestimmen. Deutschland etwa über-nahm
sie 1 zu 1!
lesen Sie mehr: http://www.drscheiner-muenchen.de/dateibereich/gutachten/gutachten_2003.doc
Kommentar von Risiko Elektrosmog Kärnten
zu obigen Aussagen und Behauptungen:
Ad Normenfabrikation:
Die Stunde der Wahrheit hat geschlagen: Normen
werden nicht "von oben" erlassen,
wie das Normungsinstitut selbst zugibt, „sondern
genau von jenen gemacht, die sie benötigen:
insbesonders also der Wirtschaft“, wozu
wohl auch die Mobilfunkindustrie gehört.
(Regiert also bloß Geld die Welt?)
Ad „rot-weiß-rot“akkordiertem
Standpunkt:
Wer sind letztlich die Personen, die diesen
– angeblich österreichweit akkordierten
- Standpunkt vereinbaren?
Ad Neutrale Gemeinschaftsarbeit:
Welche Industrielobbies arbeiten denn da zusammen?
Ad Konsens:
Wie ist denn das österreichische ÖNORMEN
- Komitee zusammengesetzt, das nur einstimmige
Beschlüsse fasst?
Wie sehen denn die betroffen Kreise aus, die
auf allen Ebenen an diesen ÖNORM-Beschlüssen
einstimmig teilnehmen sollen und ganz offensichtlich
die Bedenken der E-Smoggeschädigten und
den Gesundheitsvorsorgegedanken der EU mißachten?
Wenn die im Gegenstand eingebundene Ärzteschaft
nicht zustimmt, wo ist denn da der Konsens
und die Einstimmigkeit geblieben?
Ad Publizität:
Wer von uns Konsumenten hat schon jemals ein
sogenanntes Normungsdokument – also
eine neue ÖNORN – zur Stellungnahme
vorgelegt erhalten, um berechtigte Einwände,
wie etwa die des Salzburger und Österreichischen
ÄK-Umweltmediziners zu diskutieren, freilich
vom Forum Mobilfunk betreffend Salzburg als
unangenehm empfunden und daher von den Mobilfunklobby
abgelehnt (s. „Die Presse v.4.2.2006
S.27) ?
Ad Widerspruchsfreiheit auf nationaler
Ebene:
Offensichtlich nimmt das ON-Komitee dieses
für sich selbst aufgestellte Postulat
der Widerspruchsfreiheit nicht wirklich ernst,
zumindest, was den Widerstand einer immer
besorgteren Bevölkerung, auch europaweit,
gegen das Risiko aus dem Mobilfunk angeht,
weil bisher unzählige Aktionen einfach
totgeschwiegen oder nur missachtet, und wissenschaftlich
bedeutende Hinweise schlicht als unwissenschaftlich
abgetan werden.
Trifft es also wirklich zu, dass das Geld
die Welt regiert und nicht die Vernunft?
Ist das nicht bedauerlich?
Muß man sich das gefallen lassen? NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das ist auch der Grund, weshalb die Österr.
Ärztekammer am 29.9.2005 Widerspruch
gegen diese neue Ö-Norm erhoben und dies
auch der APA mitgeteilt hat. lesen
Sie mehr
Ö-Normen sind also dispositives Recht,
das man, wenn man will, vereinbaren kann,
aber keinesfalls vereinbaren muß. Ö-Normen
sind, also keineswegs von sich aus verbindlich,
wie das Recht, das, der Gesetzgeber (Nationalrat)
beschlossen hat. Ö-Normen sind von keinem
Gesetzgeber beschlossen!!!!!!!!!!!!!!
Die diesbezüglichen Empfehlungen der
WHO, basierend auf den Empfehlungen eines
(unabhängigen?) privaten Vereines, der
offensichtlich der Mobilfunklobby sehr freundlich
gesinnt sein könnte, kann man getrost
vergessen.
Wenn also das Forum Mobilkommunikation bedeuten
möchte, dass wegen der neuen Ö-Norm
„Alleingänge (gegen diese Lobby
– von wem immer) nicht mehr möglich
seien“, ist dies einfach nicht wahr.