Der Verein
Risiko Elektrosmog Kärnten informiert…,
hier über Verharmlosungsaussagen von T-Mobile,
denen, wie Risiko Elektrosmog Kärnten
meint, aus guten Gründen wohl kaum jemand
glauben dürfte.
Die T-Mobile Austria GesmbH
hat der Erholungs - und Gesundheits- Gemeinde
Ludmannsdorf (in Kärnten im Rosental)
im Sommer 2005 mitgeteilt, wie harmlos die
dort von T-Mobile verbreitete Mobilfunkstrahlung
sei und in ihrer Mitteilung auch bedeutet,
dass sie den gesundheitlichen Schutz
der Allgemeinbevölkerung garantieren
würde.
Daraufhin hat der Umweltausschuß der
Gemeinde, der die Bürgersorgen sehr ernst
nimmt, unter Hinweis auf gegenteilige Expertenmeinungen,
T-Mobile ersucht, doch diese von ihr selbst
intendierte Garantie auch schriftlich
an die Gemeinde als Treuhänderin
für alle Einwohner, Tiere, Pflanzen und
Liegenschaften derart abzugeben, dass T-Mobile
pro Schadensfall mit Euro 1,000.000 bis Ende
2015 haften würde, selbstverständlich
auch immaterielle Schäden umfassend und
dies abgesichert durch eine taugliche Bankgarantie,
zumal ja die Lebensdauer und die Zahlungsfähigkeit
von Mobilfunkfirmen nicht auf Dauer aufrecht
bleiben muß.
In Ihrer Antwort darauf versucht T-Mobile
einerseits die ins Treffen geführten
Expertenmeinungen letztlich als unbeachtlich
darzustellen und verweigert
andererseits die eingeforderte Garantie mit
dem fadenscheinigen Hinweis, dass „
für die von T-Mobile Austria GesmbH betriebenen
Sendeanlagen eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung
bestehe, durch welche die Abgeltung
jener Schäden gewährleistet sei,
die nachweislich durch die Errichtung und
den Betrieb von Telekommunikationsanlagen
verursacht werden. Darüber hinausgehende
Haftungserklärungen können wir schon
aus rechtlichen Gründen nicht abgeben.
Insbesonders eine Haftungsübernahme
für immaterielle Schäden, ist unüblich
und eine derartige Zusage wäre unseriös.“
Der Umweltausschuß der Gemeinde Ludmannsdorf
hat daraufhin T-Mobile auf folgendes hingewiesen:
• Eine Haftungserklärung
zwischen T-Mobile und Versicherung wirke bekanntlich
nicht zugunsten Dritter, also keinesfalls
zugunsten der verunsicherten Bevölkerung.
• Wenn aber ohnehin ein ausreichender
Deckungsfonds aufgrund einer internen
Betriebshaftpflichtversicherung bestehe,
könne ja die begehrte Haftungszusage
für die Gemeinde problemlos abgegeben
und abgesichert und müsse nicht abgelehnt
werden.
• Was die von T-Mobile behauptete Unseriosität
einer Haftung für immaterielle Schäden
angehe, wurde die T-Mobile auf die langjährige
österreichische, aber auch auf die EuGH-
Rechtsprechung verwiesen, die selbstverständlich
immateriellen (ideellen) Schadenersatz
(s. zB. die Rechtsprechung zum Schmerzengeld)
zuspricht.
Nachdem der Umweltausschuß der Gemeinde
eine Antwort auf obiges Schreiben urgiert
hatte, antwortete T-Mobile
mit dem kursorischen Hinweis darauf, dass
keine gesundheitlichen Risken aus
dem Mobilfunkbetrieb ableitbar seien
und verwies auf ein Urteil, wonach keine
Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und behaupteten
Krankheitsbildern bestünde.
Kritische Betrachtung der in diesem
Fall eingenommenen Haltung von T-Mobile:
1) Das von T-Mobile zitierte Urteil
sagt KEINESWEGS generell aus, dass es keine
Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und bestimmten
Krankheitsbildern gebe.
Hier handelt es sich offensichtlich um Wunschdenken.
Das Urteil stellt nur fest, dass ein solcher
Zusammenhang im gegenständlich beurteilten
Einzelfall von der Klägerin nicht bewiesen
werden konnte und diese das (zusätzliche)
Wertminderungsbegehren (leider) als unzulässigerweise
neue Behauptung erstmals im Verfahren vor
dem OGH, und nicht schon in erster Instanz,
vorgebracht hat, (weshalb darauf nicht einzugehen
war; OGH 1 Ob146/05k).
2) Die namhaften
österreichischen Versicherungen
(wie übrigens auch die namhaften Versicherungsunternehmungen
in Deutschland) schließen bei
Betriebshaftpflichtversicherungen von Mobilfunkbetreibern
regelmäßig das beim Funkbetrieb
verursachte Risiko aus der Mobilfunkstrahlung
aus. D.h. entgegen der Behauptung
von T-Mobile haftet daher die Versicherung
dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber für
allfällige durch den Mobilfunk verursachte
Schäden nicht!! (Es sei denn, T- Mobile
hätte einen potenten Versicherer zur
Hand, der dieses enorme Risiko entgegen den
Vorgaben der übrigen Versicherungswirtschaft
tatsächlich versichern würde).
Die Erläuterungen zu den AHVB/EHVB 2005
der Versicherungswirtschaft führen allerdings
aus, dass sich die Versicherung nicht
auf Schadenersatzforderungen aus Schäden,
die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang
mit Auswirkungen der elektromagnetischen Felder
stehen, erstreckt. (ebensowenig wie
etwa zur Asbestgefahr, die bekanntlich leider
erst nach rd. 60 Jahren!! als gesundheitsschädlich
erkannt worden war), zumal die Auswirkungen
auf Personen weitgehend unerforscht sind.
Da generell kein Versicherungsschutz
gegeben ist, hat der Versicherungsnehmer,
also hier die Mobilfunkindusrie, auch keinen
Anspruch auf Abwehrdeckung bei behaupteten
Schäden durch elektromagnetische Felder.
Ebenso stuft die weltweit große Schweizer
Rückversicherungsgesellschaft eine Versicherung
dieses Strahlungsrisiko als finanziell zu
gefährlich ein, weil sie hier versicherungstechnische
Grenzen zu beachten hat (vornehm ausgedrückt!).
T-Mobile behauptet jedoch in der oben offen
gelegten Korrespondenz offensichtlich das
Gegenteil.
• Könnte es daher zutreffen,
dass hier jemand die Unwahrheit über
die Risikolage und den Versicherungsschutz
behauptet?
• Will hier vielleicht jemand den Konsumenten
für dumm verkaufen?
• Wer könnte wohl Interesse daran
haben?
Risiko Mobilfunk Kärnten wird
diese Information als Sachverhaltsdarstellung
natürlich an die Konsumentenschutzministerin
sowie an die Gesundheitsministerin und an
Politiker etc. weiterleiten.