fiction 1:
Das Handy ist vor allem bei Notfällen
ein unerlässlicher Retter.
facts:
Notfälle, die den Einsatz
eines Handys rechtfertigen, liegen
höchstens bei 1 Prozent aller
übrigen Verbindungen.
Zu über 65 % ist es ein Spielzeug
für Kinder und Jugendliche.
Der Anteil des Handy-Gebrauchs
durch mobil tätige Berufsleute
des Gewerbes und des Gesundheitswesens
beträgt ca. 9 %.
Zunehmend bekannt wird, dass der
Gebrauch von Handies selber Ursache
sein kann von vielfältigen
persönlichen Fehlleistungen,
sinnlichen Wahrnehmungs-, Befindlichkeits-
und biologischen Funktionsstörungen,
Krankheiten und Unfällen.
fiction 2:
Die Strahlenbelastung des Schweizer
Luftraums durch Radio- und TV-Sender
ist wesentlich höher als
die Belastung durch Mobilfunk.
facts:
Die Strahlenbelastung des Schweizer
Luftraums durch Radio- und TV-Sender
liegt in den bewohnten Gebieten
zwischen 0,5 und 10 %, durchschnittlich
also bei ca. 5 %. Ueber 90 % der
Strahlenbelastung stammt vom Mobilfunk.
fiction 3:
Direkt unterhalb einer Mobilfunkantenne
gibt es keine Strahlung.
facts:
Auch unterhalb einer Mobilfunkantenne
gibt es erhebliche Strahlung.
Dies vorwiegend durch sogenannte
Nebenkeulen, die beim elektrischen,
ferngesteuerten Verstellen der
Neigungswinkel entstehen und steil
nach unten strahlen.
Mit der Behauptung, direkt unterhalb
der Antenne gebe es keine Strahlung,
sollen lediglich Hausbesitzer/innen
geködert werden, damit sie
ihre Dächer gegen gutes Geld
als Antennenstandorte vermieten.
Verschwiegen wird dabei, dass
diese sich selbst und ihre Nachbarn
einer gefährlichen Mikrowellenstrahlung
mit entsprechenden gesundheitlichen
Risiken aussetzen. Auch der Wert
ihrer sowie der Liegenschaften
ihrer Nachbarn wird weit mehr
vermindert, als an Miete dafür
bezahlt wird.
fiction 4:
Es gibt 20'000 Studien, die die
Unbedenklichkeit von hochfrequenter
elektromagnetischer Strahlung
beweisen.
facts:
Bisher konnte nicht eine einzige,
wirklich unabhängige, überzeugende
Studie vorgelegt werden. Nicht
einmal ein Verzeichnis dieser
angeblich 20'000 Studien ist vorhanden.
Der einst in Kitzbühel, Oesterreich,
ansässige deutsche Mobilfunksachverständige
Wulf-Dietrich Rose hatte in Gutachten,
im Internet und in den Medien
unter anderem behauptet: "zahlreiche
Studien belegen, dass Mobilfunk
die Gehirnaktivität verändert,
den Schlaf stört, die Reaktionszeit
verändert, die Funktion der
Blut-Hirn-Schranke einschränkt,
Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen,
Müdigkeit, Unwohlsein und
Gedächtnisverlust bewirkt,
die Spermienanzahl verringert,
die Melatoninproduktion verringert,
DNA-Stränge bricht, die Zellperforation
erhöht, den Blutdruck steigen
lässt, Herzschrittmacher
beeinflusst und das Krebsrisiko
erhöht, insbesondere Gehirntumor
bei Menschen."
Nachdem das österreichische
Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil
im Jahre 2000 zunächst
scheiterte mit seinem Antrag
auf Erlass einer sogen. einstweiligen
Verfügung auf Unterlassung
solch kritischer Aussagen zur
Gesundheitsschädlichkeit
von Mobilfunk-Sendeanlagen,
forderte sie Schadenersatz.
Schadenersatz von € 25.600.--
für Aufwendungen, die entstanden
sind, weil aufgrund von Roses
Gutachten die aussergerichtliche
Verlegung von gebauten und geplanten
Mobilfunk-Sendestationen aus
Wohngebieten erforderlich war,
so dass, - laut der Klage von
Max.Mobil, - "der Netzausbau
weit hinter dem notwendigen
Mass zurück bleibt".
Es ging um insgesamt ca. 80
Fälle. Weitere Mobilfunk-Unternehmen
in Deutschland, Oesterreich
und der Schweiz wollten ebenfalls
Schadenersatz von Rose, falls
Max.Mobil mit seiner Klage Erfolg
haben sollte.
Rose gewann vor diversen gerichtlichen
Instanzen, und auch der oberste
Gerichtshof der Republik Oesterreich
entschied in letzter Instanz
rechtskräftig zu Gunsten
von Rose. Laut dem Gericht war
es Max.Mobil nicht gelungen,
die Unwahrheit von Roses Behauptungen
zu beweisen und das Gericht
von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.
Damit darf Rose (und mit ihm
alle andern kritischen Fachleute)
die eingangs beschriebenen gesundheitsschädigenden
Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung,
die unabhängiger Forschung
entstammen, weiterhin in legaler
Weise bekannt machen. (www.elektrosmognews.de/news/klagegegenrose.htm)
fiction 5:
Schnurlose Haustelefone (nach
dem DECT-Standard) sind nicht
gesundheitsschädlich.
facts:
Die schnurlosen, nach dem DECT-Standard
gepulsten Telefonanlagen sind
in gesundheitlicher Hinsicht
äusserst bedenklich. Die
Basis-Station jedes DECT-Schnurlostelefons
ist ein Mini-Mobilfunksender,
der rund um die Uhr Strahlung
aussendet, unabhängig davon,
ob telefoniert wird oder nicht.
Diese Strahlung belastet sämtliche
Lebewesen im Umkreis von bis
zu ca. 200 Metern und durchdringt
selbst Hausmauern aus Beton-
und ändere Wände.
Man erkennt das DECT-Schnurlostelefon
an der Trägerfrequenz von
1880 - 1900 Megaherz. Dieser
Hochfrequenz ist eine niederfrequente
Pulsung von 100 Hertz aufgeprägt.
Die DECT-Basisstation sendet
also ohne Unterbruch in der
Sekunde gleichsam 100 "Blitze"
aus, von denen jeder einzelne
aus mehr als einer Milliarde
Schwingungen der Trägerfrequenz
besteht. Schlimm dabei sind
die Pulshöhe und die Anstiegsgeschwindigkeit.
fiction 6:
Einen wissenschaftlichen Nachweis
dafür, dass elektromagnetische
Strahlung für den menschlichen
Organismus schädlich ist,
gibt es bis heute nicht.
facts:
"Die Aussage, bei Einhaltung
der Grenzwerte bestehe keine
Gesundheitsgefahr, ist wissenschaftlich
unhaltbar. Sie bedeutet eine
arglistige Täuschung, Irreführung
und Gesundheitsgefährdung
der Bevölkerung."
(Dr. Wolf Bergmann, Freiburg
i. B./D, zitiert von F. Ruzicka,
siehe Quellenangabe am Schluss)
"Die athermische Wirkung
von EMF, d.h. biologische und
gesundheitsstörende Effekte
durch schwache EMF-Strahlung,
ist lebenswissenschaftlicher
Erkenntnisstand seit über
70 Jahren und als Mikrowellen-
bzw. Radiowellensyndrom in der
einschlägigen internationalen
wissenschaftlichen Literatur
vielfach beschrieben."
"Dr. Erwin Schliephake
beschrieb 1932 das EMF-Syndrom
bei Personen, die im Strahlungsfeld
von Kurzwellensendern durch
die freien Hertz'schen Wellen
beeinflusst worden waren. Symptome
wie bei Neuroasthenikern, Schlafstörungen
in der Nacht. Am Tage starke
Mattigkeit, Kopfschmerzen bis
zur Unerträglichkeit, Neigung
zu depressiver Stimmung und
Aufgeregtheit. Infektanfälligkeit."
Als wesentliche Symptome des
Radio- bzw. Mikrowellensyndroms
sind heute bekannt: Subjektive
Beschwerden: Erschöpfung,
Mattigkeit, Übermüdung,
schnelles Ermüden bei Belastungen,
Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche,
Kopfschwindel, spontane Erregbarkeit,
Erregung bei Anforderungen,
Herzschmerzen, Bauchbeschwerden,
Leistungsminderung, Rückenschmerzen,
Nacken- Schulter-Schmerzen,
Gedächtnisverlust.
Objektive Beschwerden: Schlafstörungen,
Tagesmüdigkeit, nervale
Erschöpfung (Neurasthenie),
Depression, Neurotizismus, EEG-Veränderungen,
Störung der biologischen
Rhythmen, Dysstress, Herzkreislaufschwäche,
Überfunktion der Schilddrüse,
Störung der Verdauungsfunktion,
Potenzstörungen, verlangsamte
Sensomotorik, Ruhetremor der
Finger, Tinnitus, erhöhte
Infektanfälligkeit, Haarausfall,
Blutbildveränderungen,
Chromosomenbrüche, EKG-Veränderungen"
(Letzte drei Zitate aus: "Thesen
und Schlussfolgerungen zum Vortrag
"Mikrowellensyndrom: Gesundheitsstörung
des Menschen als Folge von schwachen
EMF-Strahlungen - lebenswissenschaftlicher
Erkenntnisstand seit über
70 Jahren" von emer. Prof.
Dr. med. habil. Karl Hecht,
Berlin, vom November 2005; erhältlich
unter: www.hese-project.org)
Prof. Dr. Hechts wissenschaftliche
und äusserst ausführliche
Darstellung des heutigen Erkenntnisstandes
mit dem Titel: "Zur Verhamlosung
der gesundheitsrelevanten Wirkung
von hochfrequenten Radio- und
Mikrowellenstrahlungen (einschliesslich
des Mobiltelefonsystems) auf
die funktionellen und körperlichen
Prozesse des Menschen"
im Umfang von ca. 200 Seiten
aus dem Jahre 2005 ist erhältlich
unter:
www. gigaaherz.ch/Downloads
Zu den seit 50 Jahren dauernden
Machenschaften der von der Telecom-Industrie
abhängigen, pseudowissenschaftlichen
Thermowirkungs-Dogmatiker, zur
Rolle der Weltgesundheits-Organisation
WGO sowie zur Entstehungsgeschichte
der Schweizer Grenzwerte siehe
einen zusammenfassenden Bericht
mit dem Titel: "Kritik
der Verordnung über den
Schutz vor nichtionisierender
Strahlung vom 23. Dezember 1999
(NISV), erhältlich unter:
www.gigaherz.ch. Was noch fehlt,
ist eine lückenlos nachgewiesene
Erklärung des genauen Wirkungsmechanismus'
- jedoch: würden Sie einer
Unbedenklichkeitserklärung
folgen und einen Sprung aus
dem 30. Stockwerk eines Hochhauses
wagen, nur weil noch nicht in
allen Einzelheiten geklärt
ist, ob Sie sich zuerst das
Genick brechen und dann den
Schädel, oder ob Sie doch
eine reelle Chance haben, mit
dem Leben davon zu kommen?
fiction 7:
In der Schweiz gelten für
die elektromagnetische Strahlung
durch den Mobilfunk die weltweit
strengsten Grenzwerte.
facts:
Diese fiction wird von Industrievertretern,
von ihr abhängigen Fachleuten
und Medien sowie von Ignoranten
ständig wiederholt. Sie
ist allerdings wenig fundiert.
Dies geht schon daraus hervor,
dass bei solchen Behauptungen
in aller Regel jegliche Angabe
von genauen Werten und Vergleichen
fehlt.
Die Schweiz hat - wie viele
andere Länder - die Grenzwerte
übernommen, wie sie die
ICNIRP im April 1998 empfohlen
hatte. (ICNIRP = International
commission on non-ionising radiation
protection = int. Kommission
zum Schutz vor nicht-ionisierender
Strahlung). Die ICNIRP ist eine
Arbeitsgruppe industrienaher
Fachleute eines privaten, gleichnamigen
Vereins mit Sitz in München/D.
Diese lauten:
für GSM 900: 42 Volt pro
Meter (V/m)
für GSM 1800: 58 Volt pro
Meter (V/m)
für UMTS:2100: 61 Volt
pro Meter (V/m)
Die Schweiz rühmt sich
nun, für Orte mit empfindlicher
Nutzung 10mal tiefere Grenzwerte
zu kennen. Das ist der grösste
Käse, welcher der Bevölkerung
je aufgetischt wurde. Orte mit
empfindlicher Nutzung befinden
sich bekanntlich in Innenräumen,
wo die Strahlungswerte automatisch,
ohne dazutun der Behörden
oder der Betreiber auf diese
Werte zurückgehen, weil
Mobilfunkstrahlung die gleiche
Ausbreitungscharakteristik hat
wie Scheinwerferlicht und entweder
infolge der Gebäudedämpfung
oder der Abweichung zur vertikalen
Senderichtung diese 10%-Werte
von selber einnehmen.
Es gibt auch im Ausland keine
Mobilfunksender, welche die
Schweizer Grenzwerte nicht ganz
von selbst einhalten.
fiction 8:
Der Ausbau der Mobilfunknetze
durch die Betreiber erfolgt
gemäss dem ihnen obliegenden
Versorgungsauftrag.
facts:
Gemäss der offiziellen
Muster-Konzession aufgrund des
Fernmeldegesetzes gilt die Versorgung
einer Region als sichergestellt,
wenn die Nutzfeldstärken
mindestens folgende Werte aufweisen:
für das Frequenzband von
900 MHZ: 0,00014 V/m
für das Frequenzband von
1800 MHZ: 0,00035 V/m
In den meisten Regionen der
Schweiz dürfte dieser Wert
im Freien zurzeit um den Faktor
von mehreren Tausend höher
sein - also unnötig hoch!
Die für das Funktionieren
eines Handys erforderliche E-Feld
beträgt (gemäss schriftlichen
Angaben eines in der Schweiz
tätigen Mobilfunkbetreibers:
0,00000146V/m
fiction 9:
Das mobile Telefonieren erfolgt
ganz einfach - durch die Luft!
facts:
Ja, die Information wird durch
die Luft transportiert, aber
womit?<BR< gezählt.
Diese hochfrequenten Mikrowellen
dienen als Trägerfrequenz,
auf welche niederfrequente,
Impulse im 217 Hertz-Takt"
aufmoduliert" werden. Ein
sendendes Handy gibt also 217
Sendestösse ("Pulse")
pro Sekunde ab, um Daten auf
seiner Frequenz zu versenden.
Was sich anhört wie ein
normales Telefongespräch,
ist in Wirklichkeit eines, das
217x pro Sekunde unterbrochen
wird.
Diese ständig pulsenden
Mikrowellen, die sowohl von
Handies als auch von den Mobilfunkantennen
abgestrahlt werden, sind widernatürlich,
da sie derart in der Natur nicht
vorkommen. Sie verstrahlen die
Luft, unsere ganze Atmosphäre,
die belebte sowie die unbelebte
Natur. Je näher man sich
dauernd im Strahlungsbereich
einer Mobilfunkantenne befindet
oder je näher man sich
bei einem aktiven Handy befindet,
desto gefährlicher wird
es für die Gesundheit.
fiction 10:
Elektromagnetische Strahlung
ist ganz normal. Sie kommt auch
in der Natur vor.
facts:
Stimmt so nicht, die natürliche
Strahlung unterscheidet sich
gewaltig von der technisch erzeugten.
Bei den in der freien Natur
bestehenden Feldern handelt
es sich entweder um Gleichstromfelder,
oder um Frequenzen die weit
unterhalb oder sehr weit oberhalb
der technisch erzeugten liegen
und schon gar nicht um gepulste
Mikrowellen. Dazu kommt, dass
technisch erzeugte Strahlungen
Pulsfrequenzen besetzen, die
von Lebewesen für die interne
Steuerung ihrer biologischen
Prozesse benötigt werden
und von der Natur mit gutem
Grund ausgespart wurden.
Verglichen mit den seit jeher
vorhandenen natürlichen
Feldern hat die Stärke
der vom Menschen erzeugten künstlichen
Felder in der Umwelt, im Wohn-
und Arbeitsbereich ausserdem
innerhalb kurzer Zeit massiv
zugenommen!
fiction 11:
Die höhere Strahlenbelastung
geht vom Handy aus, nicht von
der Basisstation.
facts:
Handynutzung ist absolut freiwillig.
Niemand wird dazu gezwungen.
Durch die Basisstationen, z.
B. auf den Hausdächern,
wird man jedoch zwangsweise
dauerbestrahlt, 24 Stunden täglich.
Auch nachts, wenn kaum mobil
telefoniert wird, läuft
pro Sektorantenne mindestens
ein Organisationskanal, welcher
in V/m gemessen immer noch die
halbe Strahlungsleistung des
Volllastbetriebes während
den Tagesstunden aufweist.
fiction 12:
Mobilfunkstrahlung ist nicht
gefährlicher als diejenige,
die man schon vom Fernsehapparat
her kennt. Die Strahlen von
Fernsehsendern sind schliesslich
auch gepulst.
facts:
Das Fernsehsignal hat einen
Synchronpuls von 50 Hertz.
Und die Pulsdynamik, also das
Verhältnis zwischen dem
Grundpegel und dem Spitzenpegel,
ist beim Fernsehen 1:30. Beim
Mobilfunk hingegen reicht das
Verhältnis von 1 bis zu
1 Million! Unter anderem dieser
wesentlich höheren Pulsdynamik
werden verschiedenste gesundheitliche
Probleme zugeschrieben. TV-Strahlung
in der Luft macht in der Regel
weniger als 5% der Mobilfunkstrahlung
aus.
fiction 13:
UMTS-Mobilfunksender können
ab sofort wieder bewilligt werden.
Seit der Publikation der sogenannten
Replikation der TNO-Studie der
UNI/ETH-Zürich besteht
kein Grund mehr Moratorien zu
verfügen oder aufrecht
zu erhalten.
facts:
Fazit aus der Zürcher UMTS-Studie
der sogenannten TNO-Replikation:
UMTS Mobilfunkantennen können
ab sofort wieder bewilligt werden
wenn diese:
- nur während 45 Minuten
pro Woche eingeschaltet sind
- nur 1 Pilotkanal und keine
Gespräche, Bilder und sonstige
Daten übertragen
- nur wenn im Umkreis von 5km
alle GSM-Sender stillgelegt
sind
- nur wenn die bestrahlte Bevölkerungsgruppe
im Schnitt nicht über 38
Jahre alt, und kerngesund ist.
Denn dies sind die Parameter,
unter welchen diese Studie durchgeführt
wurde.
fiction 14:
Mit einem Qualitätssicherungssystem
wird mittels Computerüberwachung
zuverlässig verhindert,
dass Mobilfunksender ferngesteuert
über den bewilligten Leistungen
und über die bewilligten
Abstrahlwinkel hinaus betrieben
werden.
facts:
Herrlich: Die Mobilfunkgesellschaften
sollen sich gleich selber überwachen.
Allfällige Ueberschreitungen
müssen sie mittels Fehlerprotokoll
alle 2 Monate den Vollzugsbehörden
unaufgefordert zustellen. Sanktions-
oder Strafmassnahmen sind keine
vorgesehen.
Wenn man bedenkt, wie einfach
es für einen Fachkundigen
ist, eine Exel-Tabelle zu fälschen
oder einen eingestellten Sollwert,
welcher zu einer Fehlermeldung
führt, einfach mittels
Bildschirm und Tastatur hinaufzuschrauben
oder zu unterbinden, stehen
dem Fachmann buchstäblich
alle Haare zu Berge.
Autofahrer könnten sich
nun auf das selbe Recht berufen
und die Abschaffung der Radarkontrollen
verlangen. Als Ersatz bieten
sie an, alle 2 Monate einen
Rapport an die Strassenpolizei
zu senden, in welchem sie deklarieren,
wann und wo sie zu schnell gefahren
sind. (!). Bussen für zu
schnelles Fahren sind dabei
nicht mehr vorgesehen
Quellenangaben:
www.gigaherz.ch
www.maes.de
www.hese-project.org
www.milieuziektes.nl
www.elektrosmognews.de
www.izgmf.de
www.kombas.ch
www.elektrosmognews.de/news/klagegegenrose.htm
Buch: Mobilfunk;
Ein Freilandversuch am Menschen;
Thomas Grasberger und Franz
Kotteder, Verlag Antje Kunstmann
GmbH, München, 2003, ISBN
3-88897-328-7
Vortrag von
Dr. Ferdinand Ruzicka, Medizin-Physiker,
vom 8. Januar 2004 in Wien;
erhältlich unter: www.mikrowellensmog.info/Vortrag.html
"Thesen
und Schlussfolgerungen zum Vortrag
"Mikrowellensyndrom: Gesundheitsstörung
des Menschen als Folge von schwachen
EMF-Strahlungen - lebenswissenschaftlicher
Erkenntnisstand seit über
70 Jahren" von emer. Prof.
Dr. med. habil. Karl Hecht,
Berlin, vom November 2005; erhältlich
unter: www.gigaherz.ch
"Zur Verharmlosung
der gesundheitsrelevanten Wirkung
von hochfrequenten Radio- und
Mikrowellenstrahlungen (einschliesslich
des Mobiltelefonsystems) auf
die funktionellen und körperlichen
Prozesse des Menschen"
im Umfang von ca. 200 Seiten
aus dem Jahre 2005 ist erhältlich
unter: www.gigaherz.ch/downloads
Nichtionisierende
Strahlung Mobilfunk- und WLL-Basisstationen
Vollzugsempfehlung zur NISV,
hrsg. von Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL, Bern 2002
Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (NISV) vom 23. Dezember
1999, erhältlich unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/publikationen/index.html
Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (NISV) Erläuternder
Bericht vom 23. Dezember 1999,
erhältlich unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/publikationen/index.html
ICNIRP-Richtlinien
(in Englisch): www.icnirp.org/documents/emfgdl.pdf
Quelle: http://www.gigaherz.ch/1047