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News - Kein Entschädigungsgesetz für Opfer von Strahlen durch Radargeräte geplant

KEIN ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ FÜR OPFER VON STRAHLEN DURCH RADARGERÄTE GEPLANT


Berlin: (hib/BOB)
Die Bundesregierung plant kein
Strahlenopfer-Entschädigungsgesetz. Sie begründet dies in ihrer Antwort
(16/2320) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Gleichbehandlung der
Opfer von Strahlungen an Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen
Volksarmee (NVA,16/2160) damit,
die bestehenden Versorgungs- und Versicherungsbestimmungen reichten aus, um
über entsprechende Ansprüche sachgerecht entscheiden zu können. Auf der
Basis der Empfehlungen des Berichts der Radarkommission vom Juli 2003 sei
mit "großzügigen Anerkennungskriterien" über fast alle der eingegangenen
Versorgungsanträge auf gesetzlicher Grundlage entschieden worden.
Für die Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds werde deshalb - nach
Prüfungen im Bundesverteidigungsministerium - keine Notwendigkeit gesehen.
Die Regierung stellt auch keine Überlegungen an, die Versorgung von
Strahlenopfern in beiden Armeen zu vereinheitlichen. Der Gesetzgeber habe
eine unterschiedliche Behandlung gewollt und ihre Versorgung im Falle einer
Dienstbeschädigung in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt.
Dies gelte ebenso für die Hinterbliebenen der Betroffenen. Im
Einigungsvertrag und im Zuge der Gesetzgebung zur Überleitung von Ansprüchen
nach DDR-Recht sei entschieden worden, ehemalige Angehörige der NVA nicht in
die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz aufzunehmen.
Diese Entscheidung stelle die Regierung nicht in Frage. Wie sie darüber
hinaus berichtet, haben insgesamt 758 Antragsteller (570 Bundeswehr/188
NVA)
, deren Entschädigung abgelehnt wurde, den Rechtsweg beschritten.