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- Kein Entschädigungsgesetz für Opfer
von Strahlen durch Radargeräte geplant
KEIN ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ
FÜR OPFER VON STRAHLEN DURCH
RADARGERÄTE GEPLANT
Berlin: (hib/BOB)
Die Bundesregierung plant kein
Strahlenopfer-Entschädigungsgesetz.
Sie begründet dies in ihrer
Antwort
(16/2320)
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion
zur Gleichbehandlung der
Opfer von Strahlungen an Radargeräten
in der Bundeswehr und der Nationalen
Volksarmee (NVA,16/2160)
damit,
die bestehenden Versorgungs- und
Versicherungsbestimmungen reichten
aus, um
über entsprechende Ansprüche
sachgerecht entscheiden zu können.
Auf der
Basis der Empfehlungen des Berichts
der Radarkommission vom Juli 2003
sei
mit "großzügigen
Anerkennungskriterien" über
fast alle der eingegangenen
Versorgungsanträge auf gesetzlicher
Grundlage entschieden worden.
Für die Errichtung einer
Stiftung oder eines Fonds werde
deshalb - nach
Prüfungen im Bundesverteidigungsministerium
- keine Notwendigkeit gesehen.
Die Regierung stellt auch keine
Überlegungen an, die Versorgung
von
Strahlenopfern in beiden Armeen
zu vereinheitlichen. Der Gesetzgeber
habe
eine unterschiedliche Behandlung
gewollt und ihre Versorgung im
Falle einer
Dienstbeschädigung in unterschiedlichen
Rechtsvorschriften geregelt.
Dies gelte ebenso für die
Hinterbliebenen der Betroffenen.
Im
Einigungsvertrag und im Zuge der
Gesetzgebung zur Überleitung
von Ansprüchen
nach DDR-Recht sei entschieden
worden, ehemalige Angehörige
der NVA nicht in
die Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
aufzunehmen.
Diese Entscheidung stelle die
Regierung nicht in Frage. Wie
sie darüber
hinaus berichtet, haben insgesamt
758 Antragsteller (570
Bundeswehr/188
NVA), deren Entschädigung
abgelehnt wurde, den Rechtsweg
beschritten.