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Verein Risiko Elektrosmog Kärnten

 

 

  News-Achiv

     
News - Österreich befindet sich vor einer Nationalratswahl
Die ÖVP-Leitlinie für Mobilfunk-Smog ist dabei ein besonderes Thema

 



RISIKO ELEKTROSMOG KÄRNTEN (RESK) nimmt als politisch unabhängiger Verein weder für noch gegen bestimmte Parteien im Wahlkampf Stellung.
Es wird tieferstehend lediglich sachbezogen auf einschlägige Behauptungen zum Thema Mobilfunk-Smog, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen, kritisch (in roter Schrift) eingegangen, so wie es eben Herr Dr. Lopatka auf seiner Website ausdrücklich einfordert:

„Wir möchten alle an der Zukunft Interessierten einladen, sich aktiv in diesen
Prozess einzubringen, sei es bei den Zukunftsgesprächen, sei es durch direktes
„Reinschreiben“ eigener Zukunftsideen in dieses Arbeitspapier – einfach
Vorschläge eintragen und die betreffende Seite faxen an 01/40 126-109.
Schon heute danken wir für die Beiträge, die einfließen werden in unsere Arbeit
für eine erfolgreiche und sichere Zukunft Österreichs“, so Dr. Lopatka in seinem dazugehörigen Visionspapier im Internet.

Politisches Credo von Herrn Dr. Lopatka:

“Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten gewinnen.“

Diese Aussage ermutigt (RESK) ganz besonders, nachdrücklich und ausführlich zum Thema Risiko Mobilfunkstrahlung Stellung zu beziehen.Weitere für unsere Stellungnahme ermutigende Aussagen Dris Lopatka:

“Wer sich zum Schaf macht, den fressen die Wölfe“,
“Den sicheren Freund erkennt man in der Not“,
„Fairnes statt falscher Behauptungen“,

AKTUELLES THEMA auf der Homepage der ÖVP
ÖVP-Leitlinien für IKT-Politik:


„Zum ÖVP-Programm für Neue Technologien
ÖVP-Leitlinien für positive Informationsgesellschaft.
Das Vertrauen in neue Technologien wird auch durch die Bedachtnahme auf Gesundheitsaspekte, in Zusammenhang mit deren Nutzung, gestärkt. Für die ÖVP sind deshalb, die seitens der WHO (Welt-Gesundheitsorganisation) und ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) empfohlenen Grenzwerte betreffend Mobilfunkstrahlung, verbindlich. "Dieses Strategiepapier stellt das Angebot der ÖVP für die Österreicherinnen und Österreicher und für die IKT-Branche dar. Für uns sind die darin enthaltenen Forderungen die wesentliche Leitlinie für die IKT-Politik in den nächsten Jahren", so Hakl.

Obige Postulate und Angebote für die ÖsterreicherInnen in diesem Zukunfts-Strategiepapier erscheinen jedenfalls mehr als leichtsinnig, was die Gesundheitsvorsorge in Österreich betrifft.
Da RESK weder sich noch die betroffene Bevölkerung zu Schafen machen will, sondern wie Dr. Lopatka faire Informationen einfordert und nach sicheren Freunden Ausschau hält, sei angemerkt:

1) Ad WHO und ICNRP:

Die ICNIRP: Nachfolgendes dürfte nicht nur Herrn Dr. Lopatka kaum bekannt sein:
„Wie gleich ersichtlich, sind bezüglich der wissenschaftlichen und ethischen Kompetenz dieser Organisation (Zit. Jakob s .auch Quellangabe unten) größte Zweifel angezeigt.
Dies hat folgende Vorgeschichte: Bis zum Jahr 2001 wurden alle Regierungen der Welt im Glauben gelassen, die ICNIRP wäre, was sie bis dahin immer vorgab, eine Unterorganisation der WHO, also der UNO. Weil sich die ICNIRP durch keine demokratische Wahl zusammensetzte, war dies ihre einzige Legitimation in ihrer Funktion,
die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlen sowohl für die Bürger der Welt als auch für die milliardenschwere Mobilfunklobby zu erstellen.

Da sich die ICNIRP in ihrer außerordentlich hohen Grenzwertsetzung wenig verbraucherfreundlich erwies, sammelte die Schweizer Bürgerinitiative um Hans-Ulrich Jakob weltweit 40.000 Unterschriften, getragen von 65 Organisationen und 63 Wissenschaftlern, mit dem Begehren, die mobilfunkfreundlichen Mitglieder (Siehe Anlage- hier nicht abgedruckt) der ICNIRP durch unabhängige Wissenschaftler zu ersetzen. Diese Petition wurde an den UNO-Generalsekretär Kofi Annan geschickt. Nach einem dreiviertel Jahr des Wartens und der mehrfachen Anfrage kam schließlich die verlegene Antwort der Vertretung des Generalsekretärs, vom Sitz der WHO in Genf, und dieser Brief schlug vom Inhalt ein wie eine Bombe: Die ICNIRP, so die Antwort, sei gar keine Unterorganisation der WHO und der UNO. Die ICNIRP sei eine NGO, eine private Nichtregierungsorganisation, Sitz in München!
Ein eingetragener Verein also, selbsternannt wie viele andere, weder demokratisch noch durch die UNO legitimiert, ein Club, der im Sinne seiner „Reinerhaltung“ seine Mitglieder selbst bestimmt, nur mit der Besonderheit, „unter dem Mäntelchen der WHO“( Textzitat H.U.Jakob, CH).

Welche maßgeblichen Interessen hier also tatsächlich vertreten werden, braucht wohl nicht weiter erörtert zu werden.

2) Haben Herr Dr. Lopatka und seine Freunde auch noch nichts vom Einspruch der Österr. Ärztekammer gegen diese, in der neuen ÖNORM übernommenen „Vorsorgewerte“ gehört???
Der Protest der ÖÄK im Wortlaut:.

„Die Österreichische Ärztekammer erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung des vorliegenden
Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005
Der Einspruch wird wie folgt begründet:

1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich ist der Zweck der Norm wie folgt definiert:
„Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten erreicht werden.“
Nun sind die im Entwurf definierten Basisgrenzwerte und Referenzwerte zum Teil um Größenordnungen über jenen Expositionen, bei denen in der Literatur in substantiellen
Umfang und Qualität eine Reihe von schädlichen Effekten auf die Gesundheit, oder besser gesagt Krankheiten, dokumentiert sind. Es stellt sich die Frage, welchen Wert ein Dokument hat, das nachweislich die bestehende Evidenz negiert.

2. Eine wissenschaftliche Diskussion über fachlich und sachlich notwendige alternative
Grenzwertkonzepte war für die Österreichische Ärztekammer in der Arbeitsgruppe
nicht möglich, da vor der Aufnahme des Vertreters der Österreichischen Ärztekammer
eine Orientierung an den Vorschlägen von ICNIRP bereits vor zwei Jahren
beschlossen worden war.

3. Das Dokument orientiert sich an den Vorschlägen der ICNIRP aus 1998 und entspricht
daher nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen.
Die Referenzwerte des Dokumentes sind in keiner Weise geeignet, den erforderlichen
Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Vielmehr
besteht Grund zur Annahme, dass Öffentlichkeit und Politik auf ein fachlich unzureichendes
Dokument vertrauen und damit erforderliche Maßnahmen zur Expositionsvermeidung
und Reduktion unterbleiben.

4. Die IARC stufte im Juni 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund
der epidemiologischen Evidenz bei kindlichen Leukämien als „possible human carcinogen“
ein. Aufgrund der Bestätigung der karzinogenen Wirkung durch aktuelle
Tierversuche [Löscher 2004] ist eine Verschärfung der Einstufung als definitives
Karzinogen, wie im Bericht des California Departments of Health vom Juni 2002
angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen bei kindlichen Leukämien wurden etwa bei
Mittelwerten von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm ÖVE/ÖNORM E
8850 sieht zum „Schutz“ der Allgemeinbevölkerung einen Referenzwert von
100.000 nT vor.

5. Aktuelle Untersuchungen des REFLEX Projektes zeigen bei verschiedenen Zellen
(in vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
sowohl für niederfrequente magnetische Wechselfelder als auch für hochfrequente
elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich des Mobilfunks unter anderem Einzel-
und Doppelstrangbrüche der Chromosomen, also gentoxische Effekte. Diese
Ergebnisse werden durch Tierversuche (in vivo) bestätigt und unterstützt.

6. Die ärztliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen
Feldeinwirkungen mit zum Teil ernsthaften Störungen des Regulationssystems
und der Ausbildung von Krankheiten reagieren. Diese Erfahrungen werden
durch epidemiologische Untersuchungen unterstützt. Diese Tatsachen werden in
der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht berücksichtigt.

7. Eine Unterstützung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 wird aus haftungsrechtlichen
Überlegungen abgelehnt, da nicht ein Dokument mitgetragen werden kann,
das offensichtlich die erforderlichen Schutzerwartungen nicht erfüllt.

8. Aus ärztlicher Sicht benötigen wir in Österreich eine offene, ernsthafte, den Prinzipien
der Gesundheit verpflichtete Diskussion mit der Festlegung von verbindlichen
Referenzwerten auf einem hohen Schutzniveau. Es wird angeregt eine entsprechende
Arbeitsgruppe im Rahmen der österreichischen Akademie der Wissenschaften
einzurichten.

Die ÖÄK, immerhin eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, hat sich also, ganz nach dem Credo von Dr. Lopatka, doch nicht zum Schaf gemacht, um nicht vom Normeninstitut und der Mobilfunklobby gefressen zu werden; leider vergeblich, denn sie wurde vom Österr. Normeninstitut, einem per Gesetz gegründeten Verein mit dem Monopol, Ö-NORMEN erlassen zu dürfen, der statutengemäß auch die ÖÄK zumindest anhören hätte müssen, offensichtlich einfach abserviert. (s. dazu die tieferstehenden Detailausführungen zum Normungsinstitut in Pkt.3).
Was da wohl hinter den Kulissen gelaufen sein mag?
Gibt es also einen Gleichklang zwischen dem Vereinen „Normeninstitut“ und „ICNIRP“?

Weitere Aussage Lopatka´s:

„Staat von Industrieunternehmen
trennen! „

3) Dieser Forderung ist uneingeschränkt zuzustimmen; nur wie geht es in der Österreichischen Wirklichkeit zu?
Wäre es daher nicht folgerichtig, die Industrielobbys vom Parlament und dem politischen Vorfeld zu trennen, weil ansonsten das passiert, was dort derzeit als gesundes und sicheres Österreich verkauft wird?

Zum Normeninstitut und wie Ö-Normen entstehen:

(Die folgenden Ausführungen sind der Website des Österreichischen Normungsinstituts http://www.on-norm.at, entnommen)
„Normen werden nicht "von oben" erlassen, sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen: Wirtschaft,……… Ihre Vertreter investieren Zeit und Know-how in die Schaffung von Normen - im eigenen Interesse wie auch im Interesse der Allgemeinheit.
Diese Experten sind in den verschiedenen ON-Komitees und Arbeitsgruppen des ON tätig.
Alle betroffenen Kreise können und sollen durch ihre Vertreter an der Normungsarbeit auf allen Ebenen teilnehmen.(Hört, hört!!!)
Konsens
Bedeutet allgemeine Zustimmung, keine Widersprüche gegen wesentliche Inhalte des Dokuments, Berücksichtigung der Gesichtspunkte aller wichtigen Parteien und Ausräumen aller Gegenargumente. (s. den obangeführten Protest der im Gegenstande nicht gehörten Österr. Ärztekammer!!!)
In Österreich dürfen (nationale) ÖNORMEN vom zuständigen ON-Komitee grundsätzlich nur einstimmig verabschiedet werden. (Sic!!!)
Publizität
Vor Veröffentlichung muss ein Normungsdokument als Normenentwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden. Berechtigte Einwände müssen vom zuständigen Normungsgremium berücksichtigt werden. (Sic!!! Also sind Einwände einer öff. rechtl. Körperschaft wie der Österr. Ärztekammer offensichtlich nicht berechtigt???)
Widerspruchsfreiheit
……Grundsätzlich gilt: Normen werden nicht "von oben" verordnet, sie werden vielmehr von jenen gemacht, die sie benötigen.“(Sic!!! Also hat die ÖÄK gar nicht widersprochen???)
Normen werden also nicht "von oben" erlassen, wie das Normungsinstitut selbst zugibt, „sondern genau von jenen gemacht, die sie benötigen: insbesonders also der Wirtschaft“, wozu wohl konkret auch die Mobilfunkindustrie gehört, die sich ja regelmäßig gerade auf diese Ö-Norm beruft, was zu beweisen war.

Lopatka:
„Nicht weniger, sondern besser
in die Gesundheit investieren!“

4) Diesem Gedanken trägt, zumindest formell, die EU Rechnung, indem sie Vorsorgerichtlinien aufstellt. Allerdings nützen solche wenig bis gar nichts, wenn diese, wie etwa beim Mobilfunk, reine Lippenbekenntnisse bleiben und sich die Mobilfunkindustrie, vertreten durch ihre Lobbys in den verschiedensten gesetzgebenden Institutionen ,ganz offensichtlich einfach aussuchen kann, was unter Gesundheitsvorsorge zu verstehen sei.
Warnungen der Ärztekammer aber auch der Gesundheitsministerin in Bezug auf Kinder, bleiben unbeachtet. Man blicke nur auf die exzessive Werbung der Mobilfunkbetreiber.
Gutachten, die dieser Lobby nicht genehm sind, werden einfach als „unwissenschaftlich“ abqualifiziert.

Loptka:
„Mehr Sicherheit im Alltag“.

5) Plakative Aussage, die allerdings nach der gegenwärtig gelebten politischen Gesundheitsverantwortung, wie oben dargestellt, der österr. Bevölkerung nicht nützt.

Haben Herr Dr. Lopatka und der Personenkreis, für den er spricht, wirklich noch nichts gehört, vom Haftungsausschluß der Versicherungen aus dem Betrieb von Mobilfunksendern, die bei Explosion dieser Bombe um den Zusammenbruch der gesamten Versicherungsbranche besorgt ist?
Die Versicherungswirtschaft hat jedenfalls aus den Schadensfällen der Asbestproblematik, die bekanntlich jahrelang von der Industrie verneint wurde, ihre Lektion gelernt.
Ist also die Versicherungsbranche wesentlich risikobewußter als unsere regierenden Politiker?
Sind auch die tief reduzierten, unter der WHO-Empfehlung liegenden Grenzwerten für Mobilfunkbestrahlung, die etwa Russland, China ua. verordnet haben, unbekannt geblieben?
Israel hat ganz rigorose Vorschriften etc. etc...weshalb wohl?
In Spanien etwa dürfen auf Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, etc. keine Mobilfunksender errichtet werden; Legt man dort auf mehr Gesundheitsvorsorge Wert als in Österreich?

Wieso warnt die Gesundheitsministerin – für viele in zu moderater Weise - nur Kinder vor intensivem Umgang mit dem Mobile? Hält sie keinen Kontakt zur Österr. Ärztekammer?

Wo bleibt also die von Herrn Dr. Lopatka selbst aufgestellte Forderung nach mehr Sicherheit in unserem Alltag???

Dr. med. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner der Österr. u. Sbg. Ärztekammer empfiehlt deshalb in einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zahlreicher, weltweiter Expertenstudien (Vortrag anläßlich des Expertenworkshops der WTA (www.wta.de)
„Bauen-Wohnen-Gesundheit“ am 4.3.2005 in Berlin)
folgende Zielwerte für Mobilfunkanwendungen, basierend auf dem heutigen Kenntnisstand aus wissenschaftlichen Daten und Empirie:
Zum Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit werden folgende Zielwerte vorgeschlagen: GSM Sendeanlagen für die Summe worst-case im Freien 10 µW/m², in Innenräumen 1 µW/m². DECT-Basisstationen, WLAN-Sender, Bluetooth-Sender und UMTS-Basisstationen sollten zumindest um den Faktor 10 (bezogen auf die Leistung) strenger bewertet werden. Schnurlostelefone und Mobiltelefone sollten generell nur für wichtige und dringende Gespräche verwendet werden. Kinder und Jugendliche sollten Schnurlostelefone und Mobiltelefone wenn überhaupt, dann nur für Notfälle verwenden.

Lopatka:
“Den Lebensräumen der
Menschen gerecht werden!“

6) Wohin man blickt, wird dagegen der Lebensraum für die Menschen, Tiere und Pflanzen durch immer neu wachsende Mobilfunkmasten eingeengt und bestrahlt.

Obwohl die „reinen“ Telekommunikationsmöglichkeiten längst auch mobil mehrfach flächendeckend ausgebaut sind, werden neue Netze errichtet, um auch sämtliche Produkte der Unterhaltungselektronik empfangen zu können. Geld regiert die Welt, auch wenn´s die Gesundheit kosten mag.
Dipl. Ing. Dr. Nemsic hält namens der Mobilkom Kindervorlesungen…wozu wohl???

Der Gesetzgeber hat in § 73 TKG die Gesundheitsvorsorge gerade jenen übertragen, die an der E-Smogverbreitung aus shareholder-value-Gründen interessiert sein müssen!! Darf man das ungestraft als pervers bezeichnen?

Die EU soll nunmehr bestrebt sein, daß auch etwa Russland seine „zu niedrigen“ Vorsorgewerte betreffend Mobilfunkgefahren auf das um ein Vielfaches höhere WHO-Niveau anhebt.
Wer mag da wohl konkrete Wünsche deponiert haben?
Ist es nicht ungeheurerlich, wenn Staaten wie etwa Russland, China, Schweiz ,etc., die – aus guten Gründen- um etliche Faktoren niedrigere Gesundheitsvorsorgegrenzwerte festgelegt haben, aufgefordert werden sollen, diese (fahrlässig) zu erhöhen?

Darf einem bei solcher Heuchelei um die Gesundheitsvorsorge schlecht werden oder wäre dies politisch nicht korrekt?

Risiko Elektrosmog Kärnten freut sich auf eine konkrete Antwort von Herrn Dr. Lopatka.

Quelle der kritisierten Themen: http://www.oevp.at/zukunft/artikel. v. 10.7.2006

CC´s ergehen an alle politischen Parteien und die ÖÄK.