RISIKO
ELEKTROSMOG KÄRNTEN
(RESK) nimmt als politisch unabhängiger
Verein weder für noch gegen
bestimmte Parteien im Wahlkampf
Stellung.
Es wird tieferstehend lediglich
sachbezogen auf einschlägige
Behauptungen zum Thema Mobilfunk-Smog,
die nicht unwidersprochen bleiben
dürfen, kritisch (in roter
Schrift) eingegangen, so wie es
eben Herr Dr. Lopatka auf seiner
Website ausdrücklich einfordert:
„Wir möchten alle
an der Zukunft Interessierten
einladen, sich aktiv in diesen
Prozess einzubringen, sei es
bei den Zukunftsgesprächen,
sei es durch direktes
„Reinschreiben“
eigener Zukunftsideen in dieses
Arbeitspapier – einfach
Vorschläge eintragen und
die betreffende Seite faxen
an 01/40 126-109.
Schon heute danken wir für
die Beiträge, die einfließen
werden in unsere Arbeit
für eine erfolgreiche und
sichere Zukunft Österreichs“,
so Dr. Lopatka in seinem dazugehörigen
Visionspapier im Internet.
Politisches Credo von
Herrn Dr. Lopatka:
“Wenn die Guten nicht
kämpfen, werden die Schlechten
gewinnen.“
Diese
Aussage ermutigt (RESK) ganz
besonders, nachdrücklich
und ausführlich zum Thema
Risiko Mobilfunkstrahlung Stellung
zu beziehen.Weitere für
unsere Stellungnahme ermutigende
Aussagen Dris Lopatka:
“Wer sich zum Schaf
macht, den fressen die Wölfe“,
“Den sicheren Freund erkennt
man in der Not“,
„Fairnes statt falscher
Behauptungen“,
AKTUELLES THEMA auf
der Homepage der ÖVP
ÖVP-Leitlinien für
IKT-Politik:
„Zum ÖVP-Programm
für Neue Technologien
ÖVP-Leitlinien für
positive Informationsgesellschaft.
Das Vertrauen in neue Technologien
wird auch durch die Bedachtnahme
auf Gesundheitsaspekte, in Zusammenhang
mit deren Nutzung, gestärkt.
Für die ÖVP sind deshalb,
die seitens der WHO (Welt-Gesundheitsorganisation)
und ICNIRP (International Commission
on Non-Ionizing Radiation Protection)
empfohlenen Grenzwerte betreffend
Mobilfunkstrahlung, verbindlich.
"Dieses Strategiepapier
stellt das Angebot der ÖVP
für die Österreicherinnen
und Österreicher und für
die IKT-Branche dar. Für
uns sind die darin enthaltenen
Forderungen die wesentliche
Leitlinie für die IKT-Politik
in den nächsten Jahren",
so Hakl.
Obige
Postulate und Angebote für
die ÖsterreicherInnen in
diesem Zukunfts-Strategiepapier
erscheinen jedenfalls mehr als
leichtsinnig,
was die Gesundheitsvorsorge
in Österreich betrifft.
Da RESK
weder sich noch die betroffene
Bevölkerung zu Schafen
machen will, sondern wie Dr.
Lopatka faire Informationen
einfordert und nach sicheren
Freunden Ausschau hält,
sei angemerkt:
1)
Ad WHO und ICNRP:
Die
ICNIRP: Nachfolgendes dürfte
nicht nur Herrn Dr. Lopatka
kaum bekannt sein:
„Wie
gleich ersichtlich, sind bezüglich
der wissenschaftlichen und ethischen
Kompetenz dieser Organisation
(Zit. Jakob s .auch Quellangabe
unten) größte Zweifel
angezeigt.
Dies hat folgende Vorgeschichte:
Bis zum Jahr 2001 wurden
alle Regierungen der Welt im
Glauben gelassen, die ICNIRP
wäre, was sie bis dahin
immer vorgab, eine Unterorganisation
der WHO, also der UNO.
Weil sich die ICNIRP durch keine
demokratische Wahl
zusammensetzte, war dies ihre
einzige Legitimation in ihrer
Funktion, die Grenzwerte
für nichtionisierende Strahlen
sowohl für die Bürger
der Welt als auch für die
milliardenschwere Mobilfunklobby
zu erstellen.
Da sich die ICNIRP in ihrer
außerordentlich
hohen Grenzwertsetzung
wenig verbraucherfreundlich
erwies, sammelte die Schweizer
Bürgerinitiative um Hans-Ulrich
Jakob weltweit 40.000 Unterschriften,
getragen von 65 Organisationen
und 63 Wissenschaftlern, mit
dem Begehren, die mobilfunkfreundlichen
Mitglieder (Siehe Anlage-
hier nicht abgedruckt)
der ICNIRP durch unabhängige
Wissenschaftler zu ersetzen.
Diese Petition wurde an den
UNO-Generalsekretär Kofi
Annan geschickt. Nach einem
dreiviertel Jahr des
Wartens und der mehrfachen Anfrage
kam schließlich die verlegene
Antwort der Vertretung des Generalsekretärs,
vom Sitz der WHO in Genf, und
dieser Brief schlug vom Inhalt
ein wie eine Bombe: Die
ICNIRP, so die Antwort, sei
gar keine Unterorganisation
der WHO und der UNO. Die ICNIRP
sei eine NGO, eine private Nichtregierungsorganisation,
Sitz in München!
Ein eingetragener Verein also,
selbsternannt wie viele andere,
weder demokratisch noch durch
die UNO legitimiert, ein Club,
der im Sinne seiner „Reinerhaltung“
seine Mitglieder selbst bestimmt,
nur mit der Besonderheit, „unter
dem Mäntelchen der WHO“(
Textzitat H.U.Jakob, CH).
Welche maßgeblichen Interessen
hier also tatsächlich vertreten
werden, braucht wohl nicht weiter
erörtert zu werden.
2)
Haben Herr Dr. Lopatka und seine
Freunde auch noch nichts vom
Einspruch der Österr. Ärztekammer
gegen diese, in der neuen ÖNORM
übernommenen „Vorsorgewerte“
gehört???
Der Protest der ÖÄK
im Wortlaut:.
„Die Österreichische
Ärztekammer erhebt Einspruch
gegen die Verabschiedung des
vorliegenden
Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 vom 1.8.2005
Der Einspruch wird wie folgt
begründet:
1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich
ist der Zweck der Norm wie folgt
definiert:
„Zweck der vorliegenden
Bestimmung ist es, Grenzwerte
für die Exposition durch
elektrische, magnetische und
elektromagnetische Felder (EMF)
festzulegen, deren Einhaltung
Schutz gegen bekannte schädliche
Effekte auf die Gesundheit bietet.
Das Schutzziel soll durch die
Vorgabe von Basisgrenzwerten
und Referenzwerten erreicht
werden.“
Nun sind die im Entwurf
definierten Basisgrenzwerte
und Referenzwerte zum Teil um
Größenordnungen über
jenen Expositionen, bei denen
in der Literatur in substantiellen
Umfang und Qualität eine
Reihe von schädlichen Effekten
auf die Gesundheit, oder besser
gesagt Krankheiten, dokumentiert
sind. Es stellt sich die Frage,
welchen Wert ein Dokument hat,
das nachweislich die bestehende
Evidenz negiert.
2. Eine wissenschaftliche
Diskussion über
fachlich und sachlich notwendige
alternative
Grenzwertkonzepte war
für die Österreichische
Ärztekammer in der Arbeitsgruppe
nicht möglich, da vor der
Aufnahme des Vertreters der
Österreichischen Ärztekammer
eine Orientierung an den Vorschlägen
von ICNIRP bereits vor zwei
Jahren
beschlossen worden war.
3. Das Dokument
orientiert sich an den Vorschlägen
der ICNIRP aus 1998 und entspricht
daher nicht dem Stand der medizinischen
Wissenschaften und Erfahrungen.
Die Referenzwerte des Dokumentes
sind in keiner Weise geeignet,
den erforderlichen
Schutz der individuellen und
öffentlichen Gesundheit
zu garantieren. Vielmehr
besteht Grund zur Annahme, dass
Öffentlichkeit und Politik
auf ein fachlich unzureichendes
Dokument vertrauen und damit
erforderliche Maßnahmen
zur Expositionsvermeidung
und Reduktion unterbleiben.
4. Die IARC stufte im Juni
2001 niederfrequente magnetische
Wechselfelder aufgrund
der epidemiologischen Evidenz
bei kindlichen Leukämien
als „possible human carcinogen“
ein. Aufgrund der Bestätigung
der karzinogenen Wirkung durch
aktuelle
Tierversuche [Löscher 2004]
ist eine Verschärfung der
Einstufung als definitives
Karzinogen, wie im Bericht des
California Departments of Health
vom Juni 2002
angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen
bei kindlichen Leukämien
wurden etwa bei
Mittelwerten von etwa 200 nT
(50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm
ÖVE/ÖNORM E
8850 sieht zum „Schutz“
der Allgemeinbevölkerung
einen Referenzwert von
100.000 nT vor.
5. Aktuelle Untersuchungen
des REFLEX Projektes zeigen
bei verschiedenen Zellen
(in vitro) bei Einhaltung der
Referenzwerte dieser Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850
sowohl für niederfrequente
magnetische Wechselfelder als
auch für hochfrequente
elektromagnetische Wellen im
Frequenzbereich des Mobilfunks
unter anderem Einzel-
und Doppelstrangbrüche
der Chromosomen, also gentoxische
Effekte. Diese
Ergebnisse werden durch Tierversuche
(in vivo) bestätigt und
unterstützt.
6. Die ärztliche
Erfahrung zeigt, dass immer
mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen
Feldeinwirkungen mit zum Teil
ernsthaften Störungen des
Regulationssystems
und der Ausbildung von Krankheiten
reagieren. Diese Erfahrungen
werden
durch epidemiologische Untersuchungen
unterstützt. Diese Tatsachen
werden in
der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 nicht berücksichtigt.
7. Eine Unterstützung
der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 wird aus haftungsrechtlichen
Überlegungen abgelehnt,
da nicht ein Dokument mitgetragen
werden kann,
das offensichtlich die erforderlichen
Schutzerwartungen nicht erfüllt.
8. Aus ärztlicher
Sicht benötigen wir in
Österreich eine offene,
ernsthafte, den Prinzipien
der Gesundheit verpflichtete
Diskussion mit der Festlegung
von verbindlichen
Referenzwerten auf einem hohen
Schutzniveau. Es wird angeregt
eine entsprechende
Arbeitsgruppe im Rahmen der
österreichischen Akademie
der Wissenschaften
einzurichten.
Die ÖÄK,
immerhin eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft, hat sich
also, ganz nach dem Credo von
Dr. Lopatka, doch nicht zum
Schaf gemacht, um nicht vom
Normeninstitut und der Mobilfunklobby
gefressen zu werden; leider
vergeblich, denn sie wurde vom
Österr. Normeninstitut,
einem per Gesetz gegründeten
Verein mit dem Monopol, Ö-NORMEN
erlassen zu dürfen, der
statutengemäß auch
die ÖÄK zumindest
anhören hätte müssen,
offensichtlich einfach abserviert.
(s. dazu die tieferstehenden
Detailausführungen zum
Normungsinstitut in Pkt.3).
Was da wohl hinter den Kulissen
gelaufen sein mag?
Gibt es also einen Gleichklang
zwischen dem Vereinen „Normeninstitut“
und „ICNIRP“?
Weitere Aussage Lopatka´s:
„Staat von Industrieunternehmen
trennen! „
3)
Dieser Forderung ist uneingeschränkt
zuzustimmen; nur wie geht es
in der Österreichischen
Wirklichkeit zu?
Wäre
es daher nicht folgerichtig,
die Industrielobbys vom Parlament
und dem politischen Vorfeld
zu trennen, weil ansonsten das
passiert, was dort derzeit als
gesundes und sicheres Österreich
verkauft wird?
Zum
Normeninstitut und wie Ö-Normen
entstehen:
(Die
folgenden Ausführungen
sind der Website des Österreichischen
Normungsinstituts http://www.on-norm.at,
entnommen)
„Normen werden
nicht "von oben" erlassen,
sondern genau von jenen gemacht,
die sie benötigen: Wirtschaft,………
Ihre Vertreter investieren Zeit
und Know-how in die Schaffung
von Normen - im eigenen Interesse
wie auch im Interesse der Allgemeinheit.
Diese Experten sind in den verschiedenen
ON-Komitees und Arbeitsgruppen
des ON tätig.
Alle betroffenen Kreise können
und sollen durch ihre Vertreter
an der Normungsarbeit auf allen
Ebenen teilnehmen.(Hört,
hört!!!)
Konsens
Bedeutet allgemeine
Zustimmung, keine Widersprüche
gegen wesentliche Inhalte des
Dokuments, Berücksichtigung
der Gesichtspunkte aller wichtigen
Parteien und Ausräumen
aller Gegenargumente.
(s. den
obangeführten Protest der
im Gegenstande nicht gehörten
Österr. Ärztekammer!!!)
In Österreich
dürfen (nationale) ÖNORMEN
vom zuständigen ON-Komitee
grundsätzlich nur einstimmig
verabschiedet werden.
(Sic!!!)
Publizität
Vor Veröffentlichung muss
ein Normungsdokument als Normenentwurf
der Öffentlichkeit zur
Stellungnahme vorgelegt werden.
Berechtigte Einwände
müssen vom zuständigen
Normungsgremium berücksichtigt
werden. (Sic!!!
Also sind Einwände einer
öff. rechtl. Körperschaft
wie der Österr. Ärztekammer
offensichtlich nicht berechtigt???)
Widerspruchsfreiheit
……Grundsätzlich
gilt: Normen werden nicht "von
oben" verordnet, sie werden
vielmehr von jenen gemacht,
die sie benötigen.“(Sic!!!
Also hat die ÖÄK gar
nicht widersprochen???)
Normen
werden also nicht "von
oben" erlassen, wie das
Normungsinstitut selbst zugibt,
„sondern genau von jenen
gemacht, die sie benötigen:
insbesonders also der Wirtschaft“,
wozu wohl konkret auch die Mobilfunkindustrie
gehört, die sich ja regelmäßig
gerade auf diese Ö-Norm
beruft, was zu beweisen war.
Lopatka:
„Nicht weniger, sondern
besser
in die Gesundheit investieren!“
4)
Diesem Gedanken trägt,
zumindest formell, die EU Rechnung,
indem sie Vorsorgerichtlinien
aufstellt. Allerdings nützen
solche wenig bis gar nichts,
wenn diese, wie etwa beim Mobilfunk,
reine Lippenbekenntnisse bleiben
und sich die Mobilfunkindustrie,
vertreten durch ihre Lobbys
in den verschiedensten gesetzgebenden
Institutionen ,ganz offensichtlich
einfach aussuchen kann, was
unter Gesundheitsvorsorge zu
verstehen sei.
Warnungen der Ärztekammer
aber auch der Gesundheitsministerin
in Bezug auf Kinder, bleiben
unbeachtet. Man blicke nur auf
die exzessive Werbung der Mobilfunkbetreiber.
Gutachten, die dieser Lobby
nicht genehm sind, werden einfach
als „unwissenschaftlich“
abqualifiziert.
Loptka:
„Mehr Sicherheit im Alltag“.
5)
Plakative Aussage, die allerdings
nach der gegenwärtig gelebten
politischen Gesundheitsverantwortung,
wie oben dargestellt, der österr.
Bevölkerung nicht nützt.
Haben Herr Dr. Lopatka und der
Personenkreis, für den
er spricht, wirklich noch nichts
gehört, vom Haftungsausschluß
der Versicherungen aus dem Betrieb
von Mobilfunksendern,
die bei Explosion dieser Bombe
um den Zusammenbruch der gesamten
Versicherungsbranche besorgt
ist?
Die Versicherungswirtschaft
hat jedenfalls aus den Schadensfällen
der Asbestproblematik, die bekanntlich
jahrelang von der Industrie
verneint wurde, ihre Lektion
gelernt.
Ist also die Versicherungsbranche
wesentlich risikobewußter
als unsere regierenden Politiker?
Sind auch die tief reduzierten,
unter der WHO-Empfehlung liegenden
Grenzwerten für Mobilfunkbestrahlung,
die etwa Russland, China ua.
verordnet haben, unbekannt geblieben?
Israel hat ganz rigorose Vorschriften
etc. etc...weshalb wohl?
In Spanien etwa dürfen
auf Schulen, Kindergärten,
Krankenhäusern, etc. keine
Mobilfunksender errichtet werden;
Legt man dort auf mehr Gesundheitsvorsorge
Wert als in Österreich?
Wieso
warnt die Gesundheitsministerin
– für viele in zu
moderater Weise - nur Kinder
vor intensivem Umgang mit dem
Mobile? Hält sie keinen
Kontakt zur Österr. Ärztekammer?
Wo bleibt
also die von Herrn Dr. Lopatka
selbst aufgestellte Forderung
nach mehr Sicherheit in unserem
Alltag???
Dr.
med. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner
der Österr. u. Sbg. Ärztekammer
empfiehlt deshalb in einer wissenschaftlichen
Aufarbeitung zahlreicher, weltweiter
Expertenstudien (Vortrag anläßlich
des Expertenworkshops der WTA
(www.wta.de)
„Bauen-Wohnen-Gesundheit“
am 4.3.2005 in Berlin)
folgende Zielwerte für
Mobilfunkanwendungen, basierend
auf dem heutigen Kenntnisstand
aus wissenschaftlichen Daten
und Empirie:
Zum Schutz der individuellen
und öffentlichen Gesundheit
werden folgende Zielwerte vorgeschlagen:
GSM Sendeanlagen für
die Summe worst-case im Freien
10 µW/m², in Innenräumen
1 µW/m². DECT-Basisstationen,
WLAN-Sender, Bluetooth-Sender
und UMTS-Basisstationen sollten
zumindest um den Faktor 10 (bezogen
auf die Leistung) strenger bewertet
werden. Schnurlostelefone und
Mobiltelefone sollten generell
nur für wichtige und dringende
Gespräche verwendet werden.
Kinder und Jugendliche sollten
Schnurlostelefone und Mobiltelefone
wenn überhaupt, dann nur
für Notfälle verwenden.
Lopatka:
“Den Lebensräumen
der
Menschen gerecht werden!“
6)
Wohin man blickt, wird dagegen
der Lebensraum für die
Menschen, Tiere und Pflanzen
durch immer neu wachsende Mobilfunkmasten
eingeengt und bestrahlt.
Obwohl
die „reinen“ Telekommunikationsmöglichkeiten
längst auch mobil mehrfach
flächendeckend ausgebaut
sind, werden neue Netze errichtet,
um auch sämtliche Produkte
der Unterhaltungselektronik
empfangen zu können. Geld
regiert die Welt, auch wenn´s
die Gesundheit kosten mag.
Dipl. Ing. Dr. Nemsic hält
namens der Mobilkom Kindervorlesungen…wozu
wohl???
Der Gesetzgeber
hat in § 73 TKG die Gesundheitsvorsorge
gerade jenen übertragen,
die an der E-Smogverbreitung
aus shareholder-value-Gründen
interessiert sein müssen!!
Darf man das ungestraft als
pervers bezeichnen?
Die EU
soll nunmehr bestrebt sein,
daß auch etwa Russland
seine „zu niedrigen“
Vorsorgewerte betreffend Mobilfunkgefahren
auf das um ein Vielfaches höhere
WHO-Niveau anhebt.
Wer mag da wohl konkrete Wünsche
deponiert haben?
Ist es nicht ungeheurerlich,
wenn Staaten wie etwa Russland,
China, Schweiz ,etc., die –
aus guten Gründen- um etliche
Faktoren niedrigere Gesundheitsvorsorgegrenzwerte
festgelegt haben, aufgefordert
werden sollen, diese (fahrlässig)
zu erhöhen?
Darf
einem bei solcher Heuchelei
um die Gesundheitsvorsorge schlecht
werden oder wäre dies politisch
nicht korrekt?
Risiko
Elektrosmog Kärnten freut
sich auf eine konkrete Antwort
von Herrn Dr. Lopatka.
Quelle
der kritisierten Themen: http://www.oevp.at/zukunft/artikel.
v. 10.7.2006
CC´s
ergehen an alle politischen
Parteien und die ÖÄK.