„Dies
wäre ein grosses gesundheitliches
Problem für den empfindlicheren
Teil der Bevölkerung und
- zusammen mit dem stetig steigenden
Elektrosmog-Pegel - letztlich
für uns alle.
Unter www.buergerwelle-schweiz.org/Strom_im_Haushalt.505.0.html#2566
habe ich Material zu diesem Problem
veröffentlicht.
Unter anderem wird das BAG-/BFE-Merkblatt
über Energiesparlampen kritisiert.
Dieses basiert auf einer ungeeigneten
Feldmessmethode. Es wurde offensichtlich
zum
Zweck der "Reinwaschung"
der Energiesparlampe publiziert.
Freundliche
Grüsse
Peter Schlegel, Dipl. Ing. ETH
Güeterstalstrasse 19
CH-8133 Esslingen“
Quelle/Informant(in): Dr. Moldan,
Iphofen
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Die Energiesparlampe
ist nicht die Lösung!
Für die elektrosensiblen
Menschen, die heute zwischen
rund 10 und 15% der Bevölkerung
ausmachen, Tendenz steigend,
würde ein totales Glühlampenverbot
Alarmstufe Eins bedeuten: Warum?
1. Das hochfrequente
Feld: Jede Energiesparlampe
ist nichts anderes als eine
kompakte Fluoreszenzröhre
(im Volksmund fälschlich
„Neonlampe“). Sie
enthält ein Vorschaltgerät,
wie es auch bei den Fluoreszenzröhren
in der Leuchte eingebaut ist.
Dieses Vorschaltgerät wandelt
die 50 Hertz-Netzstromfrequenz
in eine solche von z.B. 40'000
Hertz (40 Kilohertz) um. Dabei
entsteht ausserdem eine niederfrequente
periodische Pulsung von 100
Hertz – eine Frequenz,
wie sie beispielsweise ein langsam
eingestellter Schlagbohrer hat.
Diese Pulsung ist bei einzelnen
Lampenfabrikaten sehr ausgeprägt.
Jede Energiesparlampe ist also
ein kleiner „Infra-Langwellen-Radiosender“,
der einen 100 Hertz-Ton in die
Runde sendet, solange die Lampe
eingeschaltet ist. Dieser Ton
kann am Messgerät hörbar
gemacht werden (g/gis).
2. Das niederfrequente
Feld: Neben diesem
hochfrequenten elektrischen
Feld erzeugen die Energiesparlampen
auch ein mehrfach höheres
elektrisches 50 Hz-Wechselfeld
als die gewöhnlichen Glühbirnen.
Energiesparlampen
falsch eingesetzt
Gesundheit: Energiesparlampen
haben nichts zu suchen im engeren
Wohn-, Schlaf- und Arbeitsbereich.
Auf keinen Fall sollen sie in
Arbeitsplatz- und Nachttischleuchten
eingesetzt werden, wo der Kopf
am allernächsten bei der
Lampe ist.
Lichtqualität:
Trotz aller Anstrengungen der
Industrie für eine etwas
angenehmere Lichtfarbe reicht
keine Energiesparlampe an die
Glühbirne heran. Für
das feine Empfinden ist und
bleibt ihr Licht „künstlich“.
Das ist vor allem im Wohnbereich
wichtig. Es ist nicht das warme
Glühen eines erhitzten
Drahtes, sondern das „kalte
Leuchten“ des auf der
Innenseite des Glaszylinders
angebrachten chemischen Belages.
Gelingt der Energiesparlampe
– trotz jahrelangem Trommelfeuer
mit Energiesparpropaganda –
vor allem auch deshalb der Durchbruch
nicht? Weil in der Bevölkerung
noch ein gesundes Empfinden
für eine wirkliche Lichtqualität
herrscht?
Energiesparen: Soll
der Durchbruch für die
Energiesparlampe jetzt durch
Regierungsverdikt erzwungen
werden? – Man
prüfe: Von wem stammt eine
Energiespar-Prognose? Von der
Lampenindustrie? Oder von
der industriefreundlichen Regierungsstelle
selber?
Warum sollen wir also ausgerechnet
mit Energiesparlampen Strom
sparen, wenn sie gesundheitlich
bedenklich sind, eine schlechtere
Licht-Empfindungsqualität
haben und mit anderen Massnahmen
viel mehr Strom gespart werden
kann? Nur damit die Industrie
so mehr Geld verdienen kann?
Und damit Energiesparexperten
ihr Erfolgserlebnis haben? Und
Politiker bequem sagen können,
sie hätten etwas für
das Klima getan?
Warnung vor der Energiesparlampe
in Konsumentenzeitschriften:
In den folgenden Zeitschriften
wurde bisher vor Energiesparlampen
gewarnt (Auswahl):
BEOBACHTER
3/2004 „Lampen
können Ihre Gesundheit
gefährden. – Energiesparlampen
werden als saubere und sparsame
Alternative zu Glühbirnen
gepriesen. Was dabei aber verschwiegen
wird: Sie erzeugen Elektrosmog.“
– Elektrische Wechselfelder
von Energiesparlampen überschreiten
die Grenzwerte der TCO-Empfehlungen
bei weitem.
SALDO
1/2005 „E-Smog:
Beruhigen statt forschen. –
Zwei Bundesämter behaupten,
der Elektrosmog sei bei Sparlampen
kein Problem. Die Hersteller
zahlten an die Studie.“
CASA
NOSTRA (Hausverein
Schweiz) vom 10.03.05 übernimmt
die kritische Beurteilung des
SALDO-Artikels.
TEST
1/2006 „Erst
ab 1,50 Meter Abstand unterschritten
alle Sparlampen den TCO-Richtwert.“
„Tipp: ... Energiesparlampen
nur in Wand- und Deckenleuchten
einschrauben. In Steh, Schreibtisch-
oder Nachttischleuchten sollte
man sie nur benutzen, wenn ein
grösserer Abstand gewahrt
bleibt.“
Das
BAG-/BFE-Merkblatt
„Elektromagnetische Felder
von Energiesparlampen“1
– im Dienste der
Lampenindustrie
Dieses Merkblatt des
Bundesamtes für Gesundheit
BAG und des Bundesamtes für
Energie BFE schützt die
Lampenindustrie, nicht die Bevölkerung.
Es sagt, Energiesparlampen
seien völlig unbedenklich.
Aber diese Aussage kommt zustande,
weil ein ungeeignetes, zu tiefe
Messwerte lieferndes Messverfahren
angewandt wurde, und weil die
aus der Praxis seit vielen Jahren
bekannten Beschwerden infolge
Energiesparlampen ignoriert
werden.
Das BAG-/BFE-Merkblatt1 basiert
auf einem Messbericht von Dr.
G. Dürrenberger (Forschungsstiftung
Mobilkommunikation an der ETH
Zürich, eine Stiftung der
Mobilfunkindustrie) und Dr.
Georg Klaus, Maxwave AG, mit
dem Titel „EMF von Energiesparlampen:
Feldmessungen und Expositionsabschätzungen
mit Vergleich zu anderen Quellen
im Alltag“ vom November
2004. Er wurde von der
Osram AG und der Philips AG
Lighting unterstützt. Der
Bericht entstand offensichtlich
als Reaktion auf den BEOBACHTER-Artikel
vom Anfang desselben Jahres.
Untersucht man die Aussagen
des Berichtes, so wird klar:
Der Bericht hat den vorbestimmten
Zweck, die Energiesparlampe
als gesundheitlich harmlos und
als empfehlenswert darzustellen.
Von der Pulsung des
elektrischen Feldes mit 100
Hertz steht im Merkblatt kein
Wort. Das zeigt, dass für
die Berichtsverfasser und für
die Bundesämter die nichtthermischen
(biologischen) Wirkungen elektromagnetischer
Felder kein Thema sind und sie
die Forschungsergebnisse und
die umfangreichen Praxiserfahrungen
mit der besonders aggressiven
gepulsten Hochfrequenzstrahlung
nicht kennen oder nicht zur
Kenntnis nehmen wollen.
Quelle: Auszüge
aus: www.buergerwelle-schweiz.org/Strom_im_Haushalt.505.0.html#2566
März 2007, 2. Fassung