Wieder mal ein ganz erstaunliches
Dokument. (Die folgenden Seitenangaben
beziehen sich auf das vorerwähnte
Dokument).
Das Bundesamt für Strahlenschutz
steht Rede und Antwort und muss
zwischen den Zeilen eingestehen:
die hoheitlichen Interessen sind
an die Mobilfunkindustrie verkauft
worden.
Sätze der Machtlosigkeit
zeigen den Ausverkauf der Gesundheit:
„Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage
für rechtliche Regelungen
im Bereich der nichtionisierenden
Strahlen fehlt“ (S.3).
Man habe keine Daten: „
Kenntnisse über die bundesweite
mittlere Exposition der Bevölkerung,
die durch Mobilfunk verursacht
wird, liegen dem BfS nicht vor
(S. 18).“
Die Naila Studie wird wieder
einmal unsachlich kritisiert,
aber sonst weiß man von
nichts: „Epidemiologische
Studien, bei denen eine individuelle
Expositionsmessung durchgeführt
wurde, sind dem BfS nicht bekannt.“
(S.7).
Zwischen den Zeilen spürt
man den ganzen Eiertanz. Aber
zuletzt ändert sich sogar
der Zungenschlag - positiv.
Hieß es bisher: keine
Hinweise auf Gesundheitsgefahren
durch Mobilfunk, wird jetzt
auf „unabweisbare Vorsorge“
gedrängt.
So in der Frage 10: „10.
Warum verlangt Italien niedrigere
als die von ICNIRP (International
Commission on Non-Ionising Radiation
Protection) vorgeschlagenen
Grenzwerte? Können diese
eingehalten werden? Können
diese Grenzwerte im Sinne einer
Vorsorge auch Anhaltspunkt für
Deutschland sein? Antwort: Die
für die Beantwortung erforderlichen
Einblicke in die Situation und
die sachlichen Grundlagen in
Italien liegen dem BfS nicht
vor. (Ei, Ei - man weiss per
Tornado, wo der Taliban sich
versteckt, aber nicht, wie der
Italiener zu seinen Werten kommt.
Man könnte ja mal in Südtirol
anrufen, dort spricht man Deutsch!
Anm. der Homepage.-Red.)
Die Grenzwertsetzung in Deutschland
richtet sich nach den wissenschaftlich
nachgewiesenen Risiken. Aufgrund
der zusätzlich zu den nachgewiesenen
Risiken existierenden Hinweise
auf biologische Effekte bei
Intensitäten unterhalb
der in Deutschland geltenden
Grenzwerte ist das Bundesamt
für Strahlenschutz der
Ansicht, dass Vorsorgemaßnahmen
angesichts der bestehenden wissenschaftlichen
Unsicherheiten bei hochfrequenten
elektromagnetischen Feldern
unabweisbar sind.
Vorsorgemaßnahmen müssen
drei verschiedene, sich ergänzende
Bereiche umfassen:
• Maßnahmen, die
eine möglichst geringe
Exposition durch den Mobilfunk
sicherstellen.
• Maßnahmen, die
sicherstellen, dass die Bevölkerung
ausreichend informiert ist und
in Entscheidungen, wie z. B.
die Errichtung von Sendemasten,
eingebunden ist.
• Maßnahmen, die
dazu geeignet sind, offene wissenschaftliche
Fragen zu klären. Das Bundesamt
für Strahlenschutz setzt
sich für die Umsetzung
dieses Vorsorgepaktes ein “
(S.21) Nur - wo bleiben diese
Maßnahmen?
Einfluss des Mobilfunks auf
die menschliche Befindlichkeit
Bundestag: „Anhörung
des Ausschusses für Umwelt
und Verbraucherschutz am 07.12.2006
zum Thema „Einfluss des
Mobilfunks auf die menschliche
Befindlichkeit“
http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/saatsdokumente/BfS2007MobilfunkAnhoerung.pdf
Wieder mal ein ganz erstaunliches
Dokument. Das Bundesamt für
Strahlenschutz steht Rede und
Antwort und muss zwischen den
Zeilen eingestehen: die hoheitlichen
Interessen sind an die Mobilfunkindustrie
verkauft worden.
Sätze der Machtlosigkeit
zeigen den Ausverkauf der Gesundheit:
„Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage
für rechtliche Regelungen
im Bereich der nichtionisierenden
Strahlen fehlt“ (S.3).
Man habe keine Daten: „
Kenntnisse über die bundesweite
mittlere Exposition der Bevölkerung,
die durch Mobilfunk verursacht
wird, liegen dem BfS nicht vor
(S. 18).“
Die Naila Studie wird wieder
einmal unsachlich kritisiert,
aber sonst weiß man von
nichts: „Epidemiologische
Studien, bei denen eine individuelle
Expositionsmessung durchgeführt
wurde, sind dem BfS nicht bekannt.“
(S.7).
Zwischen den Zeilen spürt
man den ganzen Eiertanz. Aber
zuletzt ändert sich sogar
der Zungenschlag - positiv.
Hieß es bisher: keine
Hinweise auf Gesundheitsgefahren
durch Mobilfunk, wird jetzt
auf „unabweisbare Vorsorge“
gedrängt.
So in der Frage 10: „10.
Warum verlangt Italien niedrigere
als die von ICNIRP (International
Commission on Non-Ionising Radiation
Protection) vorgeschlagenen
Grenzwerte? Können diese
eingehalten werden? Können
diese Grenzwerte im Sinne einer
Vorsorge auch Anhaltspunkt für
Deutschland sein? Antwort: Die
für die Beantwortung erforderlichen
Einblicke in die Situation und
die sachlichen Grundlagen in
Italien liegen dem BfS nicht
vor. (Ei, Ei - man weiss per
Tornado, wo der Taliban sich
versteckt, aber nicht, wie der
Italiener zu seinen Werten kommt.
Man könnte ja mal in Südtirol
anrufen, dort spricht man Deutsch!
Anm. der Homepage.-Red.)
Die Grenzwertsetzung in Deutschland
richtet sich nach den wissenschaftlich
nachgewiesenen Risiken. Aufgrund
der zusätzlich zu den nachgewiesenen
Risiken existierenden Hinweise
auf biologische Effekte bei
Intensitäten unterhalb
der in Deutschland geltenden
Grenzwerte ist das Bundesamt
für Strahlenschutz der
Ansicht, dass Vorsorgemaßnahmen
angesichts der bestehenden wissenschaftlichen
Unsicherheiten bei hochfrequenten
elektromagnetischen Feldern
unabweisbar sind.
Vorsorgemaßnahmen müssen
drei verschiedene, sich ergänzende
Bereiche umfassen:
• Maßnahmen, die
eine möglichst geringe
Exposition durch den Mobilfunk
sicherstellen.
• Maßnahmen, die
sicherstellen, dass die Bevölkerung
ausreichend informiert ist und
in Entscheidungen, wie z. B.
die Errichtung von Sendemasten,
eingebunden ist.
• Maßnahmen, die
dazu geeignet sind, offene wissenschaftliche
Fragen zu klären. Das Bundesamt
für Strahlenschutz setzt
sich für die Umsetzung
dieses Vorsorgepaktes ein “
(S.21) Nur - wo bleiben diese
Maßnahmen?
Quelle: omega-news : http://www.der-mast-muss-weg.de/120staatlichedokumente01.htm.
Starmail - 12. Mai, 15:56