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News - Wie die Industrie Umweltgesetze macht

 


Der Umweltminister wollte ein strenges Umwelthaftungsgesetz machen. Er wollte.

Denn wenn kein großer Proteststurm aufkommt, steht nun ein Pro-Industrie-Gesetz und letztlich auch ein Pro-Gentechnik-Gesetz ins Haus. Wie dies möglich ist? Eine durchgesickerte E-Mail (siehe weiter unten im vollen Wortlaut) gibt tiefe Einblicke in das Lobbying und wie die Wirtschaft die Allgemeinheit für selbst verursachte Umweltschäden zur Kassa bitten will.

„Wir konnten die wichtigsten unserer Anliegen durchsetzen“, erklärt Elisabeth Furherr von der Wirtschaftskammer Österreich in ihrer internen E-Mail an die wichtigsten Vertreter der Wirtschaftskammer, der Fachverbände und an Industrieunternehmen wie OMV oder Verbund. Geschrieben wurde es am 9. Mai, wenige Stunden nachdem der Ministerrat ein völlig anderes Umwelthaftungsgesetz durchwinkte als ursprünglich geplant war. Im Juni soll es im Nationalrat beschlossen werden. Verhindern könnte dies noch die SPÖ, die allerdings in einer Art Doppelstrategie den Beschluss im Ministerrat mittrug und ihn gleichzeitig kritisierte. Das drückt auch Wolfgang Brenner von der Wirtschaftskammer-Sparte Industrie aus, der die Mail seiner Kollegin Furherr mit klaren Worten einleitete: „Da der Lobbyingprozess im Parlament gerade im Hinblick auf wesentliche Themen noch nicht abgesichert ist, ist es notwendig die (bilateral mit mir bzw. Dr. Furherr vereinbarten) Interventionen aufrecht zu halten und derzeit keine Pressearbeit zu diesem Thema zu machen.“

Insgesamt werden in der E-Mail elf „Verbesserungen“ aufgelistet, die unter anderem von der „Projektgruppe Umwelthaftung“ in der Wirtschaftskammer durchgesetzt werden konnten. Von besonderer Tragweite sind folgende Punkte:

Ursprünglich sollte der Verursacher eines Umweltschadens in jedem Fall für die Kosten der Sanierung aufkommen. Nun ist dies nicht der Fall, wenn die zum Schaden führenden Emissionen oder Tätigkeiten von einer Genehmigung gedeckt sind („Normalbetriebseinrede“, „permit defense“). Dieser Punkt war am stärksten umstritten und wurde jetzt – wie der Vertreter der Wirtschaftskammer beschreibt - „entsprechend unseres Formulierungsvorschlages“ im Gesetz verankert (§8 Abs.4 Z 1).

Weiters wird der Betreiber von der Kostentragung befreit, wenn das schädigende Ereignis zum Zeitpunkt der Tätigkeit nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht als wahrscheinlich für einen Schadenseintritt angesehen worden ist (§8 Abs.4 Z 2). Damit sei das „Entwicklungsrisiko“ berücksichtigt worden, wie es die Wirtschaftskammer ausdrückt.

Hier scheint es sich neben der generellen Niederlage für die Umwelt auch um einen Sieg der in Österreich kaum in der Öffentlichkeit agierenden Gentechnik-Lobby zu handeln: Nach dieser Formulierung sind sowohl der Gentechnik-Konzern als auch der verantwortliche Bauer aus der Haftung entlassen, sobald die zuständigen Behörde den Anbau der genmanipulierten Pflanze genehmigt hat und alle Auflagen eingehalten wurden. Da die offizielle Wissenschaft die Gentechnik am Acker nach wie vor als sicher ansieht, gelten genmanipulierte Pflanzen von dieser Warte aus als ungefährlich.

Neun weitere Punkte werden aufgezählt, wo das Lobbying erfolgreich war: So muss der Betreiber beispielsweise keine finanzielle Deckungsvorsorge für eventuelle Schäden mehr betreiben und es wurde auch die Beweislastumkehr fallen gelassen, nach der der Betreiber im Schadensfall seine Unschuld hätte beweisen müssen. Jetzt muss die Behörde den Kausalitätsnachweis erbringen, was vielfach entweder extrem langwierig oder unmöglich sein würde. Nachteile sind auch für bestehende Umweltgesetze zu erwarten: Die strengeren Haftungsbestimmungen, beispielsweise aus dem Wasserrecht, wären nicht mehr anwendbar oder verfassungswidrig, wie beispielsweise Thomas Alge vom Ökobüro erklärt.

Eine Woche vor dem vorläufigen Sieg der Industrie sollte noch am 2. Mai 2007 ein Entwurf, der bereits einige aber noch nicht alle Forderungen der Industrie beinhaltete, den Ministerrat passieren. Das gelang nicht, weil Wirtschaftsminister Martin Bartenstein ein Veto einlegte. Am 9. Mai stimmten alle Minister – auch jene der SPÖ – der nun ganz umgedrehten Fassung zu. SPÖ-Umweltsprecherin Petra Bayr kritisierte diese Fassung zwar und forderte eine Überarbeitung des Umwelthaftungsgesetzes, blieb aber die Erklärung schuldig, warum die SPÖ dieser Version zustimmen konnte.

Der Umfaller von Minister Pröll wird auch in seinen Presseaussendungen sichtbar: Während am 9. Februar 2007, als der Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase ging, noch die Rede von der „Haftung für sämtliche Kosten der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ war, so lag der Fokus der Aussendung vom 9. Mai ganz anders: „Bundes-Umwelthaftungsgesetz bringt mehr Rechtssicherheit für Unternehmen“, wurde gleich zu Beginn betont. Danach erklärte Pröll: „Wer alle behördlichen Sicherheitsauflagen erfüllt, für den übernimmt der Staat, sofern es sich nicht um einen Störfall handelt, die Umweltsanierungskosten.“

Quelle: http://oekonews.at/index.php?mdoc_id=1021388