Der Umweltminister wollte ein
strenges Umwelthaftungsgesetz
machen. Er wollte.
Denn wenn kein großer
Proteststurm aufkommt, steht
nun ein Pro-Industrie-Gesetz
und letztlich auch ein Pro-Gentechnik-Gesetz
ins Haus. Wie dies möglich
ist? Eine durchgesickerte E-Mail
(siehe weiter unten im vollen
Wortlaut) gibt tiefe Einblicke
in das Lobbying und wie die
Wirtschaft die Allgemeinheit
für selbst verursachte
Umweltschäden zur Kassa
bitten will.
„Wir konnten die wichtigsten
unserer Anliegen durchsetzen“,
erklärt Elisabeth Furherr
von der Wirtschaftskammer Österreich
in ihrer internen E-Mail an
die wichtigsten Vertreter der
Wirtschaftskammer, der Fachverbände
und an Industrieunternehmen
wie OMV oder Verbund. Geschrieben
wurde es am 9. Mai, wenige Stunden
nachdem der Ministerrat ein
völlig anderes Umwelthaftungsgesetz
durchwinkte als ursprünglich
geplant war. Im Juni soll es
im Nationalrat beschlossen werden.
Verhindern könnte dies
noch die SPÖ, die allerdings
in einer Art Doppelstrategie
den Beschluss im Ministerrat
mittrug und ihn gleichzeitig
kritisierte. Das drückt
auch Wolfgang Brenner von der
Wirtschaftskammer-Sparte Industrie
aus, der die Mail seiner Kollegin
Furherr mit klaren Worten einleitete:
„Da der Lobbyingprozess
im Parlament gerade im Hinblick
auf wesentliche Themen noch
nicht abgesichert ist, ist es
notwendig die (bilateral mit
mir bzw. Dr. Furherr vereinbarten)
Interventionen aufrecht zu halten
und derzeit keine Pressearbeit
zu diesem Thema zu machen.“
Insgesamt werden in der E-Mail
elf „Verbesserungen“
aufgelistet, die unter anderem
von der „Projektgruppe
Umwelthaftung“ in der
Wirtschaftskammer durchgesetzt
werden konnten. Von besonderer
Tragweite sind folgende Punkte:
Ursprünglich sollte der
Verursacher eines Umweltschadens
in jedem Fall für die Kosten
der Sanierung aufkommen. Nun
ist dies nicht der Fall, wenn
die zum Schaden führenden
Emissionen oder Tätigkeiten
von einer Genehmigung gedeckt
sind („Normalbetriebseinrede“,
„permit defense“).
Dieser Punkt war am stärksten
umstritten und wurde jetzt –
wie der Vertreter der Wirtschaftskammer
beschreibt - „entsprechend
unseres Formulierungsvorschlages“
im Gesetz verankert (§8
Abs.4 Z 1).
Weiters wird der Betreiber
von der Kostentragung befreit,
wenn das schädigende Ereignis
zum Zeitpunkt der Tätigkeit
nach dem Stand der Wissenschaft
und Technik nicht als wahrscheinlich
für einen Schadenseintritt
angesehen worden ist (§8
Abs.4 Z 2). Damit sei das „Entwicklungsrisiko“
berücksichtigt worden,
wie es die Wirtschaftskammer
ausdrückt.
Hier scheint es sich neben
der generellen Niederlage für
die Umwelt auch um einen Sieg
der in Österreich kaum
in der Öffentlichkeit agierenden
Gentechnik-Lobby zu handeln:
Nach dieser Formulierung sind
sowohl der Gentechnik-Konzern
als auch der verantwortliche
Bauer aus der Haftung entlassen,
sobald die zuständigen
Behörde den Anbau der genmanipulierten
Pflanze genehmigt hat und alle
Auflagen eingehalten wurden.
Da die offizielle Wissenschaft
die Gentechnik am Acker nach
wie vor als sicher ansieht,
gelten genmanipulierte Pflanzen
von dieser Warte aus als ungefährlich.
Neun weitere Punkte werden
aufgezählt, wo das Lobbying
erfolgreich war: So muss der
Betreiber beispielsweise keine
finanzielle Deckungsvorsorge
für eventuelle Schäden
mehr betreiben und es wurde
auch die Beweislastumkehr fallen
gelassen, nach der der Betreiber
im Schadensfall seine Unschuld
hätte beweisen müssen.
Jetzt muss die Behörde
den Kausalitätsnachweis
erbringen, was vielfach entweder
extrem langwierig oder unmöglich
sein würde. Nachteile sind
auch für bestehende Umweltgesetze
zu erwarten: Die strengeren
Haftungsbestimmungen, beispielsweise
aus dem Wasserrecht, wären
nicht mehr anwendbar oder verfassungswidrig,
wie beispielsweise Thomas Alge
vom Ökobüro erklärt.
Eine Woche vor dem vorläufigen
Sieg der Industrie sollte noch
am 2. Mai 2007 ein Entwurf,
der bereits einige aber noch
nicht alle Forderungen der Industrie
beinhaltete, den Ministerrat
passieren. Das gelang nicht,
weil Wirtschaftsminister Martin
Bartenstein ein Veto einlegte.
Am 9. Mai stimmten alle Minister
– auch jene der SPÖ
– der nun ganz umgedrehten
Fassung zu. SPÖ-Umweltsprecherin
Petra Bayr kritisierte diese
Fassung zwar und forderte eine
Überarbeitung des Umwelthaftungsgesetzes,
blieb aber die Erklärung
schuldig, warum die SPÖ
dieser Version zustimmen konnte.
Der Umfaller von Minister Pröll
wird auch in seinen Presseaussendungen
sichtbar: Während am 9.
Februar 2007, als der Gesetzesentwurf
in die Begutachtungsphase ging,
noch die Rede von der „Haftung
für sämtliche Kosten
der Vermeidung und Sanierung
von Umweltschäden“
war, so lag der Fokus der Aussendung
vom 9. Mai ganz anders: „Bundes-Umwelthaftungsgesetz
bringt mehr Rechtssicherheit
für Unternehmen“,
wurde gleich zu Beginn betont.
Danach erklärte Pröll:
„Wer alle behördlichen
Sicherheitsauflagen erfüllt,
für den übernimmt
der Staat, sofern es sich nicht
um einen Störfall handelt,
die Umweltsanierungskosten.“
Quelle: http://oekonews.at/index.php?mdoc_id=1021388