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News - Krebsgefahr neuerlich bestätigt

 

Krebshäufung um das Wählamt Hausmannstätten erwiesen

Bekannter Salzburger Umweltmediziner weist Vorwürfe zurück

„Als Epidemiologe bin ich der Wissenschaft und der richtigen Interpretation von sich aus Untersuchungen ergebenden Daten verpflichtet.“ So reagiert der Salzburger Umweltmediziner Gerd Oberfeld auf die Vorwürfe der mobilkom austria AG, Häufung von Krebsfällen einem angeblich nicht existenten Masten für die C-Netz-Anlage in den Gemeinden Vasoldsberg und Hausmannstätten zuzuschreiben.

Die von Gerd Oberfeld vorgelegten Fakten sind Tatsache: Rund um das Wählamt Hausmannstätten wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Studie signifikante Häufungen, bis zum achtfachen für alle Krebsarten, festgestellt. Insbesondere waren es Brustkrebs und Hirntumoren.

Im Zuge der Recherchen durch Gerd Oberfeld wurde von einem pensionierten Techniker der Post- und Telegraphenverwaltung Steiermark bestätigt, daß an diesem Standort ein C-Netz-Sender am Standort Wählamt Hausmannstätten betrieben wurde. Auch die Sendeleistung und die Kanalanzahl konnten vom Informanten exakt benannt werden.

Andere mögliche Faktoren, die eine derart signifikante Häufung von Krebsfällen hervorgerufen haben könnten, konnten von Gerd Oberfeld nicht ausgemacht werden.

Im Zuge der Recherchen wurde Gerd Oberfeld seitens des BMVIT im übrigen mitgeteilt, dass nach Informationen des Bundesministeriums Daten der Netze, die nicht mehr in Betrieb sind, gelöscht werden und daher für das BMVIT auch nicht verfügbar sind. Weiters durchgeführte Recherchen bei den Anrainern und Anwohnern haben eindeutig ergeben, dass in den fraglichen Jahren tatsächlich eine entsprechende Sendeanlage von den Anwohnern wahrgenommen wurde.
Bemerkenswert ist, dass sich die mobilkom austria AG mit dem Inhalt des Gutachtens offenbar nur insoweit auseinandersetzt, als dieses in Form von aus dem Zusammenhang herausgerissenen Teilen zitiert wird. Der Vorwurf, dass zum Beispiel eine 121-fache Risikoerhöhrung errechnet wurde, wird von Gerd Oberfeld auf das Entschiedenste zurückgewiesen. Die Ausführungen dazu im Gutachten wurden ausschließlich für Gehirntumorfälle in der höchsten Expositionsklasse getroffen. Ein „Herausreißen von Teilergebnissen“ zur Nutzung von populistischen Aussagen stellt keine seriöse Auseinandersetzung mit dem Inhalt eines Gutachtens dar und kann daher nicht Grundlage einer sachlich geführten Diskussion sein, so Gerd Oberfeld.

Der rechtsfreundliche Vertreter der mobilkom austria AG hat an Gerd Oberfeld nunmehr das Begehren auf Widerruf der durchgeführten Untersuchungen erhoben und gleichzeitig für den Fall der Nichtentsprechung schadenersatzrechtliche Forderungen angedroht.

Gerd Oberfeld kann ein Verschulden nicht erkennen. Die signifikante Häufung von Krebsfällen im Bereich des Wählamtes Hausmannstätten sind ein Faktum, welches nicht wegdiskutiert werden kann. Sollte die Ursache hiefür eine andere als der Betrieb eines Mobilfunknetzes sein, so wird dies aus wissenschaftlicher Sicht selbstverständlich zu überprüfen sein. Gegenwärtig besteht jedoch für Gerd Oberfeld kein Grund, an der Richtigkeit der ihm vorliegenden Informationen zu zweifeln. Ein hinreichender Beweis, dass sich am Wählamt in Hausmannstätten kein C-Netz-Sender befunden habe, konnte von der mobilkom austria AG bislang jedenfalls nicht erbracht werden.

Die Aussage der mobilkom austria AG, dass Österreich eine seriöse Mobilfunkpolitik benötigt, die befürchteten Risiken nachgeht, ohne deshalb auf Ängsten und Panikmache aufzubauen, begrüßt Gerd Oberfeld ganz besonders. Es ist hoch an der Zeit, die Ängste und Befürchtungen der betroffenen Bevölkerung, aber auch der schon seit Jahren hierauf hinweisenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu respektieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Vielleicht findet sich endlich ein gemeinsamer Aufbruch in diese richtige Richtung!

Für Rückfragen steht Herr Dr. Gerd Oberfeld von 14:00 bis 16:00 unter
0662/8042-2969 zur Verfügung.

 
Kommentar von Risiko-Elektrosmog-Kärnten:

In der Pressekonferenz der österr. Mobilfunkbetreiber vom 26.2.08 “, sagte Johann Killian, Umwelt und EMVU, One:

„In Österreich sind mit der ÖVE/ÖNORM E 8850 die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem EU-Rat empfohlenen Grenzwerte für elektromagnetische Felder des Mobilfunks bundesweit verbindlich“.

Nur stimmt diese Aussage leider nicht.
Die ÖVE/ E 8850 besteht (weil nicht einstimmig  beschlossen, bekanntlich hat ja die Österr. ÄK nicht zugestimmt) derzeit als Vornorm und hat so wie ihre Vorgängernorm weder Verordnungs - noch Gesetzesrang erlangt. (Tel. Bestätigung durch das Normungsinstitut am 28.2.08).

Diese Norm ist also – auch wenn sie einstimmig beschlossen wäre - ebensowenig verbindlich, wie zB. die seit 1. Jänner 2008 geschaffene 
ÖNORM S 1005 für die Haltung von Goldhamstern in privater Obhut .

Link zum Einspruch der Österr. Ärztekammer

Über die Glaubwürdigkeit und Kompetenz von Aussagen der Mobilfunklobby möge man sich daher selbst ein Urteil bilden.
Interessant jedoch ist, daß die Mobilfunklobby die konkrete Warnung der Europäischen Umweltagentur (EEA) v. Sept. 2007, weil offensichtlich nicht in ihr Konzept passend, nicht einmal ignoriert.
Aufgrund der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Berichts wird dort eindringlich vor den Gefahren elektromagnetischer Strahlung, die beispielsweise durch WLAN-Netzwerke oder Mobiltelefone und ihre Masten ausgesendet werden, gewarnt.
Dass auch die zuständigen Minister den Kopf in den Sand stecken ist hingegen unverständlich.

Die ICNIRP, auf die sich die Mobilfunklobby hingegen beruft, soll sich jahrelang als Unterorganisation der WHO ausgegeben und dieser zugearbeitet haben, bis schließlich aufgrund nachhaltiger Anfrage zugegeben wurde, daß die ICNIRP lediglich ein privater Verein mit Sitz in München ist.

Link zu Fakten Icnirp

Hierzu folgende Beiträge:
WHO works for industry? - The answer is the question (02.06.06)
WHO in der Kritik wegen Missachtung von Beweisen (12.07.07)

Mobilfunk-Sachverständiger gewinnt gegen Mobilfunk-Unternehmen
Mit einer Klagsdrohung schüchtert man gerne ein, aber nicht immer erfolgreich:

So hatte bereits Ende April 2001 der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten des Kitzbühler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen den szt. Mobilfunkbetreiber Max Mobil entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Rechtsanwalt Mag. Klaus Perktold in Innsbruck).
Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: "Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Gehirntumor, Krebs und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hat die von ihm behaupteten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunk-Sendeanlagen durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt.