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Redaktion
Mag.Silke Kronfuß
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Das FMK – Forum Mobilkommunikation - übernimmt keine Gewähr für die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen. Irrtümer und Schreibfehler bleiben vorbehalten. Das FMK – Forum Mobilkommunikation behält sich weiters vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen

Kommentar von Risiko-Elektrosmog-Kärnten:
Da kann man aber wirklich froh sein, daß das FMK – obwohl sonst für Websites üblich – hier keine Gewähr für die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt, zumal es für den informierten Bürger und die informierte Bürgerin nicht nachvollziehbar ist, was dieser Verein entgegen den aktuell vorliegenden Studien über die Gesundheitsgefährdung durch den Mobilfunk für unfassbar verharmlosende Behauptungen aufstellt.
Siehe zuletzt die Angriffe auf den Umweltarzt Dr. Gerd Oberfeld, dessen aktuellste Studie jene Krebsinzidenz nachgewiesen hat, die schon szt. der Onkologe Prim. Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig, 1. Med. Abteilung am Wilhelminenspital, nicht ausschließen konnte. Dies aufgrund seiner Studienergebnisse der Jahre 1980 bis 1985!!. („Die Presse“ vom 6.11.2004).
Seither ist der Wald an Mobilfunksendern aber auch die Strahlungsbelastung für jeden von uns schier unübersehbar geworden.

Sicherlich besteht aber keinerlei Zusammenhang mit den verharmlosenden Gesundheitsaussagen damit, dass dieser Verein offensichtlich von :
./ Alcatel-Lucent
./ 3 Ericsson
./ Fei Kapsch
./ Mobilcom Austria
./ Nokia
./ One
./ Siemens und
./ T-Mobile
gesponsert wird, wie aufgrund der verschiedenen Logos dieser Firmen in der Fußzeile dieser Website angenommen werden könnte.

Das FMK behauptet auf seiner Website am 4.3.2008:

In Österreich gelten die international anerkannten Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union (EU), die einen 50fachen Sicherheitsfaktor enthalten und den vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung gewährleisten. Sie liegen bei einer Leistungsflussdichte von 10 Watt pro Quadratmeter für UMTS 9 Watt/m² für GSM 1800 MHz und 4,5 Watt/m² für GSM 900 MHz. Die Gültigkeit dieses Schutzkonzepts hat auch der Nationalrat am 31. Jänner 2002 nach mehr als zweijähriger Befassung mit dem Thema „Grenzwerte für Mobilfunk“ klar bestätigt


Diese Behauptung ist leider unwahr, insoweit damit gleichsam unterstellt wird, daß hier eine gesetzliche Regelung vorliegen könnte.
In Österreich gibt es bekanntlich keine allgemein gültigen Grenzwerte für die gesundheitsschädliche Immission von Mobilfunkbestrahlung, auch wenn dies gebetsmühlenartig immer wieder von der Mobilfunklobby behauptet wird.
Die ÖVE/ ÖNORM E 8850 ist ebenso wenig gesetzlich verbindlich, wie die ÖNORM zur Haltung von Hamstern als Haustiere.Die Berufung auf WHO und ICNIRP erscheint zudem mehr als bedenklich.
Dazu der Einspruch der Österreichischen Ärzteklammer, der dies klar offenbart :

ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER
Körperschaft öffentlichen Rechts
Mitglied der World Medical Association


Österreichischer Verband für Elektrotechnik (ÖVE)

Österreichisches Normungsinstitut (ON)
Heinestraße 38, 1020 Wien
zHd Herrn Dr. Karl Grün
per e-mail karl.gruen@on-norm.at

Unser Zeichen: ak Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Wien, am 29.September 2005
Betrifft: Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005.

Sehr geehrter Herr Dr. Grün,
sehr geehrte Frau Mag. Zbiral!

Die Österreichische Ärztekammer erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung des vorliegenden
Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005

Der Einspruch wird wie folgt begründet:

1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich ist der Zweck der Norm wie folgt definiert:
„Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten erreicht werden.“ Nun sind die im Entwurf definierten Basisgrenzwerte und Referenzwerte zum Teil
um Größenordnungen über jenen Expositionen, bei denen in der Literatur in substantiellen Umfang und Qualität eine Reihe von schädliche Effekten auf die Gesundheit, oder besser gesagt Krankheiten dokumentiert sind. Es stellt sich die Frage, welchen Wert ein Dokument hat, das nachweislich die bestehende Evidenz negiert.

2. Eine wissenschaftliche Diskussion über fachlich und sachlich notwendige alternative Grenzwertkonzepte war für die Österreichische Ärztekammer in der Arbeitsgruppe nicht möglich, da vor der Aufnahme des Vertreters der Österreichischen Ärztekammer eine Orientierung an den Vorschlägen von ICNIRP bereits vor zwei Jahren beschlossen worden war.

3. Das Dokument orientiert sich an den Vorschlägen der ICNIRP aus 1998 und entspricht daher nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen. Die Referenzwerte des Dokumentes sind in keiner Weise geeignet, den erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Vielmehr besteht Grund zur Annahme, dass Öffentlichkeit und Politik auf ein fachlich unzureichendes Dokument vertrauen und damit erforderliche Maßnahmen zur Expositionsvermeidung
und Reduktion unterbleiben.

4. Die IARC stufte im Juni 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund der epidemiologischen Evidenz bei kindlichen Leukämien als „possible human carcinogen“ ein. Aufgrund der Bestätigung der karzinogenen Wirkung durch aktuelle Tierversuche [Löscher 2004] ist eine Verschärfung der Einstufung als definitives Karzinogen, wie im Bericht des California Departments of Health vom Juni 2002 angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen bei kindlichen Leukämien wurden etwa bei Mittelwerten von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sieht zum „Schutz“ der Allgemeinbevölkerung einen Referenzwert von
100.000 nT vor.

5. Aktuelle Untersuchungen des REFLEX Projektes zeigen bei verschiedenen Zellen (in vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sowohl für niederfrequente magnetische Wechselfelder als auch für hochfrequente elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich des Mobilfunks unter anderem Einzel- und Doppelstrangbrüche der Chromosomen, also gentoxische Effekte. Diese Ergebnisse werden durch Tierversuche (in vivo) bestätigt und unterstützt.

6. Die ärztliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen Feldeinwirkungen mit zum Teil ernsthaften Störungen des Regulationssystems und der Ausbildung von Krankheiten reagieren. Diese Erfahrungen werden durch epidemiologische Untersuchungen unterstützt. Diese Tatsachen werden in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht berücksichtigt.

7. Eine Unterstützung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 wird aus haftungsrechtlichen Überlegungen abgelehnt, da nicht ein Dokument mitgetragen werden kann, das offensichtlich die erforderlichen Schutzerwartungen nicht erfüllt.

8. Aus ärztlicher Sicht benötigen wir in Österreich eine offene, ernsthafte, den Prinzipien der Gesundheit verpflichtete Diskussion mit der Festlegung von verbindlichen Referenzwerten auf einem hohen Schutzniveau. Es wird angeregt eine entsprechende Arbeitsgruppe im Rahmen der österreichischen Akademie der Wissenschaften
einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Präs. Dr. Othmar Haas eh. Dr. Reiner Brettenthaler
Leiter des Referates Umweltmedizin Präsident „