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- 39
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Fax +43 (01) 586 69 71
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Redaktion
Mag.Silke Kronfuß
FMK Forum Mobilkommunikation
Mariahilfer Straße 37
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Tel. +43 (01) 588 39 - 14 DW
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Gewährleistung
Das FMK
– Forum Mobilkommunikation
- übernimmt keine Gewähr
für die auf dieser Website
zur Verfügung gestellten
Informationen. Irrtümer
und Schreibfehler bleiben vorbehalten.
Das FMK – Forum Mobilkommunikation
behält sich weiters vor,
Änderungen oder Ergänzungen
der bereitgestellten Informationen
ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen“
Kommentar
von Risiko-Elektrosmog-Kärnten:
Da kann man aber wirklich froh
sein, daß das FMK –
obwohl sonst für Websites
üblich – hier keine
Gewähr für die auf
dieser Website zur Verfügung
gestellten Informationen übernimmt,
zumal es für den informierten
Bürger und die informierte
Bürgerin nicht nachvollziehbar
ist, was dieser Verein entgegen
den aktuell vorliegenden Studien
über die Gesundheitsgefährdung
durch den Mobilfunk für
unfassbar verharmlosende Behauptungen
aufstellt.
Siehe zuletzt die Angriffe auf
den Umweltarzt Dr. Gerd Oberfeld,
dessen aktuellste Studie jene
Krebsinzidenz nachgewiesen hat,
die schon szt. der Onkologe
Prim. Univ. Prof. Dr. Heinz
Ludwig, 1. Med. Abteilung am
Wilhelminenspital, nicht ausschließen
konnte. Dies aufgrund seiner
Studienergebnisse der Jahre
1980 bis 1985!!. („Die
Presse“ vom 6.11.2004).
Seither ist der Wald an Mobilfunksendern
aber auch die Strahlungsbelastung
für jeden von uns schier
unübersehbar geworden.
Sicherlich
besteht aber keinerlei Zusammenhang
mit den verharmlosenden Gesundheitsaussagen
damit, dass dieser Verein offensichtlich
von :
./ Alcatel-Lucent
./ 3 Ericsson
./ Fei Kapsch
./ Mobilcom Austria
./ Nokia
./ One
./ Siemens und
./ T-Mobile
gesponsert wird, wie aufgrund
der verschiedenen Logos dieser
Firmen in der Fußzeile
dieser Website angenommen werden
könnte.
Das FMK behauptet auf seiner
Website am 4.3.2008:
„
In Österreich gelten die
international anerkannten Grenzwerte
der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) und der Europäischen
Union (EU), die einen 50fachen
Sicherheitsfaktor enthalten
und den vorsorgenden Gesundheitsschutz
der Bevölkerung gewährleisten.
Sie liegen bei einer Leistungsflussdichte
von 10 Watt pro Quadratmeter
für UMTS 9 Watt/m²
für GSM 1800 MHz und 4,5
Watt/m² für GSM 900
MHz. Die Gültigkeit dieses
Schutzkonzepts hat auch der
Nationalrat am 31. Jänner
2002 nach mehr als zweijähriger
Befassung mit dem Thema „Grenzwerte
für Mobilfunk“ klar
bestätigt
“
Diese
Behauptung ist leider unwahr,
insoweit damit gleichsam unterstellt
wird, daß hier eine gesetzliche
Regelung vorliegen könnte.
In Österreich gibt es bekanntlich
keine allgemein gültigen
Grenzwerte für die gesundheitsschädliche
Immission von Mobilfunkbestrahlung,
auch wenn dies gebetsmühlenartig
immer wieder von der Mobilfunklobby
behauptet wird.
Die ÖVE/ ÖNORM E 8850
ist ebenso wenig gesetzlich
verbindlich, wie die ÖNORM
zur Haltung von Hamstern als
Haustiere.Die Berufung auf WHO
und ICNIRP erscheint zudem mehr
als bedenklich.
Dazu der Einspruch der Österreichischen
Ärzteklammer, der dies
klar offenbart :
„
ÖSTERREICHISCHE
ÄRZTEKAMMER
Körperschaft
öffentlichen Rechts
Mitglied der World Medical Association
Österreichischer
Verband für Elektrotechnik
(ÖVE)
Österreichisches
Normungsinstitut (ON)
Heinestraße 38, 1020 Wien
zHd Herrn Dr. Karl Grün
per e-mail karl.gruen@on-norm.at
Unser Zeichen:
ak Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen:
Wien, am 29.September 2005
Betrifft: Einspruch der Österreichische
Ärztekammer zur Verabschiedung
der Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850 vom
1.8.2005.
Sehr geehrter Herr
Dr. Grün,
sehr geehrte Frau Mag. Zbiral!
Die Österreichische Ärztekammer
erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung
des vorliegenden
Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 vom 1.8.2005
Der Einspruch wird wie folgt
begründet:
1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich
ist der Zweck der Norm wie folgt
definiert:
„Zweck der vorliegenden
Bestimmung ist es, Grenzwerte
für die Exposition durch
elektrische, magnetische und
elektromagnetische Felder (EMF)
festzulegen, deren Einhaltung
Schutz gegen bekannte schädliche
Effekte auf die Gesundheit bietet.
Das Schutzziel soll durch die
Vorgabe von Basisgrenzwerten
und Referenzwerten erreicht
werden.“ Nun sind die
im Entwurf definierten Basisgrenzwerte
und Referenzwerte zum Teil
um Größenordnungen
über jenen Expositionen,
bei denen in der Literatur in
substantiellen Umfang und Qualität
eine Reihe von schädliche
Effekten auf die Gesundheit,
oder besser gesagt Krankheiten
dokumentiert sind. Es stellt
sich die Frage, welchen Wert
ein Dokument hat, das nachweislich
die bestehende Evidenz negiert.
2. Eine wissenschaftliche Diskussion
über fachlich und sachlich
notwendige alternative Grenzwertkonzepte
war für die Österreichische
Ärztekammer in der Arbeitsgruppe
nicht möglich, da vor der
Aufnahme des Vertreters der
Österreichischen Ärztekammer
eine Orientierung an den Vorschlägen
von ICNIRP bereits vor zwei
Jahren beschlossen worden war.
3. Das Dokument orientiert
sich an den Vorschlägen
der ICNIRP aus 1998 und entspricht
daher nicht dem Stand der medizinischen
Wissenschaften und Erfahrungen.
Die Referenzwerte des Dokumentes
sind in keiner Weise geeignet,
den erforderlichen Schutz der
individuellen und öffentlichen
Gesundheit zu garantieren. Vielmehr
besteht Grund zur Annahme, dass
Öffentlichkeit und Politik
auf ein fachlich unzureichendes
Dokument vertrauen und damit
erforderliche Maßnahmen
zur Expositionsvermeidung
und Reduktion unterbleiben.
4. Die IARC stufte im Juni
2001 niederfrequente magnetische
Wechselfelder aufgrund der epidemiologischen
Evidenz bei kindlichen Leukämien
als „possible human carcinogen“
ein. Aufgrund der Bestätigung
der karzinogenen Wirkung durch
aktuelle Tierversuche [Löscher
2004] ist eine Verschärfung
der Einstufung als definitives
Karzinogen, wie im Bericht des
California Departments of Health
vom Juni 2002 angeführt,
angezeigt. Risikoerhöhungen
bei kindlichen Leukämien
wurden etwa bei Mittelwerten
von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden.
Die Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 sieht zum „Schutz“
der Allgemeinbevölkerung
einen Referenzwert von
100.000 nT vor.
5. Aktuelle Untersuchungen
des REFLEX Projektes zeigen
bei verschiedenen Zellen (in
vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte
dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 sowohl für niederfrequente
magnetische Wechselfelder als
auch für hochfrequente
elektromagnetische Wellen im
Frequenzbereich des Mobilfunks
unter anderem Einzel- und Doppelstrangbrüche
der Chromosomen, also gentoxische
Effekte. Diese Ergebnisse werden
durch Tierversuche (in vivo)
bestätigt und unterstützt.
6. Die ärztliche Erfahrung
zeigt, dass immer mehr Menschen
bei gewissen umweltbezogenen
Feldeinwirkungen mit zum Teil
ernsthaften Störungen des
Regulationssystems und der Ausbildung
von Krankheiten reagieren. Diese
Erfahrungen werden durch epidemiologische
Untersuchungen unterstützt.
Diese Tatsachen werden in der
Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 nicht berücksichtigt.
7. Eine Unterstützung
der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 wird aus haftungsrechtlichen
Überlegungen abgelehnt,
da nicht ein Dokument mitgetragen
werden kann, das offensichtlich
die erforderlichen Schutzerwartungen
nicht erfüllt.
8. Aus ärztlicher Sicht
benötigen wir in Österreich
eine offene, ernsthafte, den
Prinzipien der Gesundheit verpflichtete
Diskussion mit der Festlegung
von verbindlichen Referenzwerten
auf einem hohen Schutzniveau.
Es wird angeregt eine entsprechende
Arbeitsgruppe im Rahmen der
österreichischen Akademie
der Wissenschaften
einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Präs. Dr. Othmar
Haas eh. Dr. Reiner Brettenthaler
Leiter des Referates Umweltmedizin
Präsident „