Zeitgleich
mit dem flächendeckenden
Ausbau des Mobilfunks zu Beginn
der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts
wurden von einem privaten Verein
von industrienahen Technikern,
Ingenieuren und Physikern, der
sich den Namen ICNIRP gab (International
Commission on Non Ionising Radiation),
Grenzwerte für die Strahlenbelastung
durch Mobilfunk aufgestellt.
Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag
in der 26. Immissionsschutzverordnung
zum Gesetz erhoben.
Seither berufen sich
Industrie, Behörden, Politiker,
Justiz und Medien auf diese
Werte. Seither wird behauptet,
bei Einhaltung dieser Grenzwerte
bestehe keine Gefahr für
Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung.
Diese Behauptung ist
wissenschaftlich falsch, sachlich
absurd und gesundheits- und
lebensgefährlich.
--- Die Werte wurden an Leichen
und Dummies ermittelt und beziehen
sich ausschließlich auf
die Erwärmung von totem
Gewebe.
--- Sie wurden ermittelt mit
einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz
während einer Kurzzeitbestrahlung
von wenigen Minuten. Die Flut
von Mikrowellenfrequenzen und
Pulsungen, mit denen wir heute
gleichzeitig bestrahlt werden
(D- und E-Netz, UMTS, DECT,
WLAN, GPRS, EDGE, WiMax, TETRA,
digitales Radio und Fernsehen
usw.) wurde gar nicht berücksichtigt.
Auch nicht deren Potenzierung
mit anderen Umweltbelastungen
wie z.B. Schwermetallen, Ozon
usw...
--- Diese Werte wurden abgeleitet
von Werten, die zum Schutz von
gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern
vor übermäßiger
Erwärmung bei Arbeiten
in Antennennähe aufgestellt
wurden. Durch eine willkürliche
Rechenmanipulation wurden sie
im Nachhinein zu Schutzwerten
für die allgemeine Bevölkerung
umfunktioniert. Für diese
Umdeutung gibt es keinerlei
Datenbasis und schon gar keine
Forschungsgrundlagen.
--- Diese Werte hatten von
Anfang an keinerlei Bezug zu
den biologischen Wirkungen von
Mobilfunkfrequenzen auf lebende
Organismen und haben daher mit
der Frage von Gesundheitsschutz
überhaupt nichts zu tun.
--- Die ICNIRP selber
gibt im Kleingedruckten zu,
dass sie mit diesen Werten nichts
aussagen kann über die
nichtthermischen biologischen
Wirkungen und über Langzeitwirkungen.
--- Prof. Jürgen Bernhardt,
führendes Mitglied der
ICNIRP, langjähriger Vorsitzender
der Ausschusses „Nicht
ionisierende Strahlung“,
tätig im Bundesamt für
Strahlenschutz und „Berater“
aller Umweltminister der letzten
Regierungen, Hauptverantwortlicher
für die Erfindung der Grenzwerte
und deren Übernahme durch
den Bundestag, gab auf gezieltes
Fragen zu: „Einige
Hochfrequenzfelder können
die biochemische Informationsverarbeitung
an der Zellmembran beeinflussen...Es
gibt auch Hinweise auf krebsfördernde
Wirkungen.“ Auf die Frage,
warum dann die Grenzwerte nicht
geändert würden, erklärte
er: „Dann wird der Standort
Deutschland gefährdet.
Wenn man jeder Hypothese nachgeht
und Grenzwerte reduziert, dann
macht man die Wirtschaft kaputt.“
--- Noch 1992 hat die Strahlenschutzkommission
im Bundesanzeiger Nr. 43, 3.3.
1992 über „spezielle
Effekte, die nicht auf Erwärmung
beruhen“ geschrieben:
„Wenn eine Hochfrequenzstrahlung
mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert
ist, können Feldwirkungen
auftreten....es handelt sich
meist um Veränderungen
der Permeabilität der Zellmembranen...Die
Membraneffekte wurden vielfach
bestätigt, so dass ihre
Existenz heute als gesichert
gilt.“
--- Sowohl den beteiligten
Wissenschaftlern wie den zuständigen
Behörden sind also diese
Zusammenhänge bekannt.
Dass sie heute im Gegensatz
dazu behaupten, es gäbe
keine Nachweise einer schädigenden
Wirkung und die geltenden Grenzwerte
schützten vor Gesundheitsgefahren,
veranlaßte Prof.
Volger von der TH Aachen 2001
zu der Feststellung: „Die
Behauptung einer Schutzwirkung
(der Grenzwerte) ist als wissenschaftliche
Falschinformation anzusehen.
Dies entspricht rechtlich allen
Merkmalen des Betrugs und schließt
grob fahrlässige bis absichtliche
Gefährdung und Körperverletzung
ein.“
--- Als die neuseeländische
Regierung die Werte der ICNIRP
übernehmenn wollte, hat
Dr. Neil Cherry (Lincoln University
Neuseeland) in einem Gutachten
für die Regierung zu der
Arbeit und den Werten der ICNIRP
festgestellt: „
Ich zeige klar und schlüssig
auf, dass hier eine Voreingenommenheit
besteht gegen die Entdeckung
und gegen die Anerkennung von
schädllichen Wirkungen,
die so weit geht, dass die vorhandenen
wissenschaftlichen Studien,
welche diese Wirkungen beweisen,
ignoriert werden, und diejenigen,
die man ausgewählt hat,
werden falsch dargestellt, falsch
interpretiert und falsch gebraucht.“
(Neil Cherry. „Criticism
of the Proposel to adopt the
ICNIRP Guidelines for Cellsites
in New Zealand“, 1999).
--- Ende 2007 hat die „BioInitiative“,
eine Gruppe von hochkarätigen
unabhängigen internationalen
Wissenschaftlern, ihre Ergebnisse
einer Untersuchung von über
2000 wissenschaftlichen Arbeiten
vorgelegt. Ihr Fazit:
die derzeit gültigen öffentlichen
Sicherheitsgrenzwerte sind für
den Schutz der öffentlichen
Gesundheit untauglich. (www.bioinitiative.org).
--- In Reaktion auf diese aktuelle
Bestätigung der seit langem
erforschten Tatsachen
hat die EU-Umweltagentur dringend
vor gesundheitlichen Gefahren
durch Mobilfunk gewarnt und
vergleicht die Situation mit
der von Industrie und Politik
über Jahre betriebenen
Verharmlosung von Schäden
durch Asbest, Benzol, Tabak
u.a. und deren katastrophalen
Folgen.
--- Die Aussage, es gäbe
nur thermische und keine biologische
Wirkung, ist in sich schon eine
naturwissenschaftliche Farce:
bevor lebendes Gewebe elektromagnetische
Energie in Wärmeenergie
verwandelt, muß eine Unzahl
biochemischer Reaktionen ablaufen,
die diese Erwärmung erst
ermöglichen und begleiten.
Viele dieser Reaktionen sind
seit fast 8 Jahrzehnten, seit
der Nutzung von Hochfrequenzen,
wie sie auch beim Mobilfunk
verwendet werden, sehr gut erforscht
und belegt. Sie reichen u.a.
von der Verschiebung der Ionen
an der Zellmembran über
Freisetzung von freien Radikalen
bis hin zu Brüchen in der
Erbsubstanz. Über Frequenzähnlichkeit
und Resonanz prägen die
Mobilfunkfrequenzen den biologischen
Regelkreisen unnatürliche
technische Signale und Schwingungsmuster
auf, die lebende Organismen
zu krankhaften Fehlreaktionen
und damit zur Entwicklung von
Krankheiten bis hin zu Krebs
veranlassen.
--- Wenn Behörden oder
Industrie Messungen durchführen,
kommen sie stets zu dem Schluss,
dass die Grenzwerte eingehalten
werden. Darin steckt ein doppelter
Betrug: Die Messungen sind völlig
überflüssig. Denn
die Grenzwerte sind derartig
überhöht, dass sie
von den Sendeanlagen technisch
gar nicht erreicht werden können
und dieses Ergebnis immer schon
von vornherein feststeht. Zusätzlich
wird aber von der tatsächlichen
Strahlenbelastung immer nur
der sog. Mittelwert gemessen
und nicht die tatsächliche
Spitzenbelastung. Das
ist dasselbe Vorgehen, wie wenn
Sie Ihre Hand 5 mal in der Minute
für 2 Sekunden in kochendes
Wasser halten und sonst in 20
Grad warmes Wasser. Dann kommen
die Experten und rechnen Ihnen
aus, dass sie im Mittel Ihre
Hand in 33,3 Grad warmes Wasser
gehalten haben und deshalb Ihre
Hand gar nicht verbrannt sein
kann.
Dies alles bedeutet: die Grenzwerte
ermöglichen auf legale
Weise die völlig unkontrollierte
Schädigung mit immer neuen
Frequenzen, von denen wissenschaftlich
gesichert ist, dass jede einzelne
Mensch und Natur schädigt.
Deren Gesamtschädigungspotential
ist nie untersucht worden und
wird von diesen Grenzwerten
natürlich überhaupt
nicht erfaßt. Ebensowenig
wie die Frage, in welcher besonderen
Weise Kinder, Schwangere, Kranke
und alte Menschen betroffen
sind.
Wer sich auf diese
Grenzwerte beruft und darauf,
dass sie einen Schutz für
die Unversehrtheit von Menschen
und Natur durch Mobilfunkstrahlung
gewährleisten, beteiligt
sich meiner Meinung nach unwissentlich
oder wissentlich an der Verbreitung
von wissenschaftlichen Falschaussagen
mit lebensgefährlichen
Folgen.
Quelle: Freiburg,
d. 26.2.2008. Dr. med. Wolf
Bergmann. Weitere Informationen:
Kompetenzinitiative zum Schutz
von Mensch, Umwelt und Demokratie.
www.kompetenzinitiative.de
Bürgerwelle e.V. www.buergerwelle.de
- Schweiz: www.diagnose-funk.org
.Österreich : www.risiko-elektrosmog.at.
Initiative zum Schutz vor Elektrosmog
Südbaden www.ises-suedbaden.de<