| Im
Lauf der Evolution hat die Natur
schwache elektrische und magnetische
Felder
genutzt, um die Lebensabläufe
in Menschen, Tieren und Pflanzen
zu steuern.
In diese Bioregulation, die die
Natur in Millionen von Jahren
geschaffen hat,
greift der Mensch nun mit künstlichen
elektromagnetischen Feldern ein,
ohne
ausreichende Kenntnis der Zusammenhänge
und Folgen. Mit zunehmender
Dichte und Stärke überlagern
diese Felder die Steuerungsprozesse
des Lebens
und können so Störungen
in den Regulationsvorgängen
von allen Organismen
auslösen.
Da diese Fehlsteuerungen schleichend
vor sich gehen, sich die Wirkungen
kombinieren und manche biologische
Schäden erst nach längerer
Zeit (Latenzzeit) Auftreten, wird
dieser Zusammenhang von vielen
Menschen und auch Ärzten
und Wissenschaftlern nicht wahrgenommen.
Verschiedene Menschen
verkraften die Mobilfunkstrahlung
unterschiedlich gut.
Vielfältige Folgen
Die Reaktionen sind vielfältig
und nicht überall gleich:
- Bei Menschen kommt es u.a.
zu Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen,
Tinnitus (Ohrgeräusch)
Konzentrationsschwäche,
Blutdruckentgleisungen oder
Herzproblemen. Die Liste reicht
bis zu schwerwiegenden Krankheiten
wie erhöhtem Krebsrisiko,
genetischen Veränderungen
sowie Veränderungen des
Immunsystems und des zentralen
Nervensystems. Besonders schwerwiegend
sind offenbar die Beeinträchtigungen
in der Schlafphase.
- Bei Tieren sind die Reaktionen
sehr unterschiedlich. Bei Rindern
wird von starker Unruhe, vergeblichen
Besamungen, Fehlgeburten, Missgeburten
und unerklärlichen Todesfällen
berichtet. Geflügelzüchter
beobachten ausbleibenden Bruterfolg.
Manche wildlebende Vögel
meiden den Bereich von Mobilfunkantennen.
Bei Zugvögeln kommt es
zur Störung der Flugrouten.
Auch das Verschwinden vieler
Bienenvölker in der letzten
Zeit, muss evt. zusammen mit
anderen Ursachen, als Folge
des zunehmenden Elektrosmogs
gesehen werden.
- Bei Bäumen werden immer
häufiger – im Einflussbereich
von Mobilfunkantennen –
Schäden auf der einer Antenne
zugewandten Seite beobachtet.
Nicht nur Handys und
Mobilfunkmasten strahlen
Die Anzahl der Funkanwendungen
im Hochfrequenzbereich nimmt
laufend zu.
Neben Handys und den dazugehörenden
Masten (D-Netz, E-Netz,
UMTS),
sind das z.B. die schnurlosen
Telefone (DECT-Standard),
das drahtlose Netzwerk
(WLAN), das
drahltlose Internet (UMTS,
HSDPA..), Bluetooth,
DVB-T, RFID (Funkchips auf Waren),
Babyphone, Funk-DSL, Betriebsfunk
der Bahn (GSM-Rail), Funk für
Behörden (TETRA), WIMAX,
u.v.m.
Das ganze Land und die meisten
Wohnungen sind mit Mobilfunksendern
erschlossen.
Sogar in U-Bahn-Tunnels, im
ICE, in Tiefgaragen und anderen
abgeschirmten
Gebäudeteilen kann man
mobil telefonieren.
Das Risiko ist nicht
versicherbar
Ein Indiz für die Gefährlichkeit
einer Technologie ist die Haltung
der Versicherungen. So, wie
sie nicht bereit sind, Atomkraftwerke
oder die Gentechnik zu versichern,
so eindeutig ist auch ihre ablehnende
Einschätzung der Mobilfunktechnik.
Im Juli 2005 teilte die Allianz
in einer Presseerklärung
mit, das Risiko sei nicht kalkulierbar.
„Aus diesem Grund
überprüfen wir seit
einiger Zeit die Deckung von
Kunden mit einem
Schwerpunkt bei EMF-Risiken
(EMF: elektromagnetische Frequenzen)
in jedem Einzelfall,
wie beispielsweise Mobilfunk-Anlagenbetreibern
oder -Geräteherstellern.
Dies kann
dann auch bedeuten, dass die
Deckung im Einzelfall beschränkt
oder ganz ausgeschlossen wird.“
Nehmen die bereits aufgetretenen
und noch zu erwartenden Gesundheitsschäden
weiter zu, werden sie auch von
Gerichten anerkannt werden. Dann
dürfte in naher Zukunft auf
die Mobilfunkfirmen eine große
Prozesslawine zurollen, die mangels
Versicherungsschutz deren Pleite
zur Folge haben dürfte. Sind
die Betreiber der Mobilfunksender
insolvent, werden sich die Betroffenen
an den Grundstücksbesitzern
schadlos halten, die eine Genehmigung
für den Betrieb eines solchen
Senders auf ihrem Haus oder Grundstück
erteilt haben. Der kurzfristige
Gewinn für die Zulassung
einer Mobilfunkantenne riesige
langfristige Verluste heraufbeschwören.
Auch Behörden warnen
(ganz leise!)
- Oktober 2002: Die Elternzeitschrift
des Bayerischen Kultusministeriums
gab in der Titelgeschichte:
„Handy – Spiel mit
den Strahlen“,
Tipps, wie Kinder strahlungsarm
telefonieren sollen
- 2003: Das Bayerische Landesamt
für Umwelt (LfU) veröffentlichte
eine 40-seitige Broschüre:
“Schirmung elektromagnetischer
Wellen im persönlichen
Umfeld“. Mit Ratschlägen
soll geholfen werden, auf „physikalischen
Tatsachen beruhende“ Maßnahmen
gegen aufgestaute
Ängste vor Mobilfunkantennen
zu ergreifen.
Neuauflage, Januar 2008
- März 2007: Der Bildungsausschuss
des Bayerischen Landtags empfahl,
kein WLAN an Schulen einzurichten,
um die Gesundheit der Kinder
zu schützen
- September 2007: Die Europäische
Umweltagentur (eine Behörde
der EU) warnte eindringlich
vor den Gefahren elektromagnetischer
Strahlung, die beispielsweise
durch
WLAN-Netzwerke oder Mobiltelefone
und ihre Masten ausgesendet
wird. Diese Strahlung könne
eine Krise auslösen, wie
jene, die durch die Entdeckung
der Gefahren von Asbest, Nikotin
und bleihaltigem Benzin, entstand.
Die Grenzwerte schützen
nicht!
Die Grenzwerte in Deutschland
wurden festgelegt, um eine allzu
hohe Erwärmung von Gewebe
zu vermeiden. Die biologischen
Wirkungen wurden außer Acht
gelassen. Daher liegen die Grenzwerte
viel zu hoch.
Bereits im August 2000 erklärte
Prof. Dr. Heyo Eckel von der Bundesärztekammer:
Grenzwerte
Grenzwert 26. BImSchV für
das E-Netz (1850 MHz)
9.252.000 µW/m2
Vorschlag des ECOLOG-Institut,
Hannover (2000) 10.000 µW/m²
Bundesärztekammer u. a. Ärzteorganisationen
(Eckel 2000) 1000 µW/m²
Neuer Salzburger Vorsorgewert
und Forderung von Baubiologen
10 µW/m²
Optimale Funktion eines D- / E-Netz-Handys
ist gewährleistet ab 0,005
µW/m2
Schäden
Öffnung der Blut-Hirn-Schranke
(Salford u.a. 1999) 5000 µW/m²
EEG-Veränderung der Hirnströme
(Dr. L. von Klitzing, Uni Lübeck)
1000 µW/m²
Störungen an der Zellmembran
(Marinelli 1999) 200 µW/m²
Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger,
RWTH Aachen (April 2001)
„Verordnung und Standortbescheinigung
bieten keinen Schutz. Die Behauptung
einer Schutzwirkung durch die
Behörden ist als wissenschaftliche
Falschinformation anzusehen.
Dies entspricht rechtlich allen
Merkmalen des Betrugs und schließt
grob fahrlässige bis absichtliche
Gefährdung und Körperverletzung
ein.“
„Es gibt gewichtige
Hinweise auf Schäden durch
Mobilfunkstrahlung. Ich halte
es für
sorglos, wenn man an den bestehenden
Grenzwerten festhält. Die
zuständigen Behörden
werden von uns dringend aufgefordert,
sich mit den wissenschaftlichen
Ergebnissen,
und es handelt sich um zahlreiche
seriöse Forschungen, das
sei deutlich betont,
auseinanderzusetzen.“
Im Februar 2004 wurde bekannt,
dass die Firma BMW
einen „hauseigenen Grenzwert“
für ihre Schnurlos-Telefone
(DECT-Standard) eingeführt
hatte. Gesundheitsprobleme von
Mitarbeitern waren der Anlass.
Durch Dämpfungs- und Abschirmmaßnahmen
an den Basisstationen senkte BMW
die Strahlungsbelastung für
die Mitarbeiter auf 100 µW/m2
(ein Hunderttausendstel des deutschen
Grenzwerts).
In fast allen Kliniken gibt es
inzwischen auf jeder Station DECT-Telefone.
Das bedeutet, dass die Beschäftigten
bei BMW besser geschützt
sind als Neugeborene und Kranke.
Ärzte und Baubiologen, die
sich näher mit dem Thema
befassen, sehen aufgrund ihrer
Erfahrungen auch den BMW-Wert
als noch zu hoch an und fordern
einen Vorsorgewert von 10 µW/m2.
Firmen, die an gesunden, leistungsfähigen
Mitarbeitern interessiert sein
sollten, müsste BMW ein Vorbild
sein. Freiwillige und unfreiwillige
Risiken. Wer mit dem Handy telefoniert
oder sich ein Schnurlos-Telefon,
WLAN, Bluetooth oder ein Babyphon
in die Wohnung holt, tut dies
zunächst freiwillig. Er setzt
dabei aber nicht nur sich, sondern
die ganze Familie (oft auch unbewusst)
einem Gesundheitsrisiko aus.
Ein Handytelefonat in Gegenwart
anderer Personen belastet diese
ebenfalls stark. Das eigene Baby
wird u.U. hoher Strahlung durch
ein Babyphon ausgesetzt (Es gibt
aber bereits auch strahlungsarme
Babyphone.)
Im Gegensatz zum Rauchen in der
eigenen Wohnung bedeuten alle
diese Geräte aber immer auch
eine Strahlenbelastung für
die gesamte Umgebung außerhalb
der Wohnung.
Die Strahlung von DECT-Telefonen
und WLAN - die senden, auch wenn
sie nicht benützt werden
- dringt durch Wände bis
zum Nachbarn.
Besuchen Kinder einen Kindergarten
oder eine Schule wo DECT-Telefone
oder WLAN installiert sind, sind
sie auch hier einem unfreiwilligen
Risiko ausgesetzt.
Eine weitere unfreiwillige Gesundheitsgefahr,
der niemand ausweichen kann, selbst
wenn er gar kein Handy besitzt,
bedeuten Mobilfunkantennen in
der Umgebung.
Die Vernetzung zwischen
Politik und Wirtschaft
Im Jahr 2000 wurden die UMTS-
Lizenzen vom Staat versteigert:
Erlös: 50 Milliarden
Euro.
Der Staat hat sich durch die
damit verbundenen Verträge
jede Handlungsfreiheit genommen.
Die inzwischen bekannt gewordenen,
engen Verquickungen zwischen Politik
und Wirtschaftsvertretern, die
selbst in Ministerien Arbeitsplätze
haben, zeigt, warum auch aus diesem
Grund von Regierungsseite keine
Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung zu erwarten sind.
Dort, wo sich Ärzte intensiver
über das Thema informierten,
wurden sie aktiv.
Grundgesetz, Artikel 2,
Absatz 2
„Jeder
hat das Recht auf körperliche
Unversehrtheit.“
Staatsminister Erwin Huber zum
Mobilfunk (15.10.2002, Systems
in München):
„Wir werden alles tun,
was Gott uns erlaubt, und auch
manches, was er verbietet,
um diese Innovation voranzubringen.“
Juni 2000 Die Salzburger Resolution:
Eine internationale Konferenz
von Ärzten fordert eine
massive Senkung der Grenzwerte.
Oktober 2002: Die Ärzte der
IGUMED (Interdisziplinäre
Gesellschaft für Umweltmedizin),
verfassen den „Freiburger
Appell“ und fordern u.a.
eine massive Senkung der Grenzwerte,
Ausbaustopp des Mobilfunknetzes,
Handyverbot für Kinder, Änderung
des
DECT-Standards etc. (unterschrieben
inzwischen von über 3000
Ärzten)
Juni 2004 Bamberger Appell: Über
130 Bamberger Ärzte bekräftigen
die Forderungen des
Freiburger Appells
Juli 2004 Naila Studie: Fünf
Hausärzte aus Naila stellen
eine Zunahme von Krebs und früheren
Eintritt der Erkrankung in der
Nähe einer Mobilfunkantenne
fest.
Januar 2005 Helsinki Appell an
das Europäische Parlament.
Finnische Ärzte und Wissenschaftler
fordern – auf Grund der
REFLEX-Studie – die Sicherheitsstandards
der
ICNIRP (Int. Kommission zum Schutz
vor nichtionisierender Strahlung)
zu überarbeiten.
Der Bund
Naturschutz fordert:
- Der bisher außer Acht
gelassene Vorsorgegedanke ist
in der Bundesimmissionsschutz-Verordnung
zu verankern.
- Grenzwerte müssen neben
den thermischen Effekten auch
die nicht-thermischen Wirkungen
berücksichtigen.
- Es ist eine Haftpflichtversicherung
für Gesundheitsschäden
durch Hersteller, Betreiber
und Verpächter
von Liegenschaften solcher Anlagen
einzuführen. Bereits aufgetretene
Schadensfälle
müssen berücksichtigt
werden.
- Im Schadensfall ist eine
Beweislastumkehr zugunsten der
Betroffenen (Menschen, Tiere,
Pflanzen) einzuführen
- Bezüglich der Standorte
für stationäre Mikrowellensender
(z.B. Basisstationen) haben
die Bürger
und ihre unmittelbaren Vertretungen
in den Kommunen das letzte Wort.
- Basisstationen sollten nicht
mehr in Wohngebieten installiert
werden.
- Es sind strahlungsarme Gebiete
für elektrosensible Personen
zu schaffen, in denen ein Vorsorgewert
von 10 µW/m2 nicht überschritten
werden darf.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln
müssen mobilfunkreduzierte
Bereiche geschaffen werden.
Die technischen
Möglichkeiten müssen
genutzt werden, um die Mobilfunktechnologie
so zu
verbessern, dass gesundheitliche
Auswirkungen nicht mehr zu befürchten
sind.
Ärzte informieren –
eine wichtige Aufgabe für
den BN
Gehen Sie vor Ort auf die Ärzte
zu, bieten Sie Informationen an,
und motivieren Sie die Ärzte,
den Aspekt der elektromagnetischen
Strahlung in ihre Diagnoseüberlegungen
mit einzubeziehen.
Text und Redaktion:
Helga Krause Dr. Ludwig Trautmann-Popp
Richard Mergner
Mobilfunk-Beauftragte Energiereferent
Landesbeauftragter
des Bundes Naturschutz des Bundes
Naturschutz des Bundes Naturschutz
Quelle: und
für Rückfragen:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesfachgeschäftsstelle,
Referat Energie
Obere Sandstraße 7, 96049
Bamberg
Tel.: 0951 – 51 906 09
Fax: 0951 – 51 906 10
eMail: energie@bund-naturschutz.de
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