Die Bundesregierung(Deutschland)
sieht in ihrer Antwort auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion
"Die Linke" eine finanzielle
Beteiligung der Industrie an
der Forschung über Mobilfunkstrahlung
als "sachgerecht"
an. Dies sei nach dem Verursacherprinzip
gerechtfertigt.
Die Linksfraktion hatte am 18.
Juli nach möglichen Verflechtungen
zwischen Behörden, die
für die Festsetzung der
Grenzwerte im Bereich des Strahlenschutzes
zuständig sind, und der
Mobilfunkbranche gefragt. Die
Fraktion hatte eine Untersuchung
der amerikanischen Bioinitiative
Group zitiert, nach der 80 Prozent
aller Studien zu den gesundheitlichen
Auswirkungen des Mobilfunks
von der Mobilfunkbranche ganz
oder teilweise finanziert worden
seien.
Die Bundesregierung argumentiert
dagegen, dass für die fachliche
und administrative Durchführung
des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms
ausschließlich das vom
Bundesumweltministerium beauftragte
Bundesamt für Strahlenschutz
zuständig gewesen sei.
Alle Vorhaben seien nach den
etablierten Regeln und Verfahren
der Ressortforschung durch das
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) vom Bundesamt für
Strahlenschutz vergeben und
betreut worden.
Die Linksfraktion hatte weiter
bemängelt, dass die Kriterien
für die Grenzwerte, auf
die sich das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) und die
26. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(26. BImSchV) stützen,
von nationalen und internationalen
Gremien, insbesondere der ICNIRP,
geprüft und gegebenenfalls
neu festgelegt worden. Weil
diese Kommission personell eng
mit dem BfS und dem Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
verzahnt sei, fehle es dem BfS
an der nötigen Unabhängigkeit,
um seine hoheitlichen Aufgaben
zu erfüllen. Das Amt sei
zu abhängig von privaten
Organisationen. Die Bundesregierung
sieht dagegen in der Doppelfunktion
der Personen, die sowohl Mitglieder
in der ICNIRP, teilweise in
verantwortlicher Position, und
gleichzeitig im BfS und der
Strahlenschutzkommission (SSK)
ebenfalls in verantwortlichen
Positionen sind, keine Verletzung
des Neutralitätsgebots
beziehungsweise des Parteilichkeitsverbots
und der wissenschaftlichen Grundprinzipien.
In einer weiteren Kleinen Anfrage
zu den Auswirkungen drahtloser
Kommunikationstechnologien auf
Tiere und Pflanzen hatte die
Linksfraktion darauf verwiesen,
dass seit mehreren Jahren in
vielen europäischen Städten
unerklärliche, erhebliche
Vitalitätsverluste bei
vielen Baumarten festgestellt
würden. Zudem gebe neben
einer Reihe von Fallbeschreibungen
bei Milchrindern, Schweinen
und Geflügel auch eine
bayerische Rinderstudie Anlass
zur Besorgnis, die erhebliche
Unterschiede zwischen Betrieben
zeige, die wenig oder viel Mobilfunkstrahlung
ausgesetzt gewesen seinen. Unter
anderem habe man Auszehrung
sowie spontane Fehl- und Totgeburten
und eine Erhöhung von Missgeburten
sowie Verhaltensänderungen
festgestellt, die zu einem Rückgang
der Milchleistung geführt
hätten.
Die Bundesregierung hat darauf
geantwortet, dass im Rahmen
des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms
keine Studien zu Auswirkungen
hochfrequenter elektromagnetischer
Felder auf die belebte Umwelt
veranlasst und beabsichtig seien,
weil für sie die Klärung
von Fragen der gesundheitlichen
Risiken des Menschen höchste
Priorität habe. Der aktuelle
wissenschaftliche Kenntnisstand
im Bereich der belebten Umwelt
habe bisher keine wissenschaftlich
belastbaren Hinweise auf eine
Gefährdung erbracht.
Wissenschaftliche Nachweise,
dass die geltenden Grenzwerte
die Bevölkerung vor derzeit
bekannten Gesundheitsgefahren
nicht ausreichend schützen,
lägen der Bundesregierung
nicht vor, so die Antwort auf
eine dritte Anfrage. Die Aussagekraft
der bisherigen Studien sei allerdings
noch nicht ausreichend, um das
Risiko bei Langzeitanwendern
mit sehr häufigem Mobiltelefongebrauch
abschließend beurteilen
zu können.
Die vielfach dokumentierte Beobachtung,
dass Krankheitssymptome verschwänden,
wenn sich Betroffene aus mobilfunkbelasteten
Bereichen zurückziehen
und umgekehrt, bedeute nicht,
dass die elektromagnetischen
Felder gesundheitliche Beeinträchtigungen
verursachten. Wenn sich Personen
aus vergleichsweise höher
exponierten Bereichen in niedriger
exponierte zurückzögen,
könne auch eine unbewusste
Beeinflussung vorliegen. Auch
sei nicht gewährleistet,
dass die übrigen Umweltbedingungen
in den beiden Bereichen identisch
sind, sodass Änderungen
im Wohlbefinden nicht ursächlich
auf die unterschiedlichen Expositionshöhen
gegenüber elektromagnetischen
Feldern zurückgeführt
werden könnten.
Quelle: http://www.heise.de/mobil/Bundesregierung-vertraut-Forschungsergebnissen-ueber-die-Gefaehrdung-durch-Mobilfunk--/newsticker/meldung/114446;
Heise
News-Meldung vom 20.08.2008