Körperschaft
öffentlichen Rechts
Mitglied
der World Medical Association
Österreichischer
Verband für Elektrotechnik
(ÖVE)
Eschenbachgasse 9, 1010
Wien
zHd Frau Mag. Zbiral
per e-mail s. zbiral@ove.at
Österreichisches
Normungsinstitut (ON)
Heinestraße 38,
1020 Wien
zHd Herrn Dr. Karl Grün
per e-mail karl.gruen@on-norm.at
WIEN,
I.,
Weihburggasse 10 - 12
Postfach 213
1011 WIEN
Unser
Zeichen: ak Ihr Schreiben
vom: Ihr Zeichen: Wien,
am 29.September 2005
Betrifft: Einspruch
der Österreichische
Ärztekammer zur
Verabschiedung der Vornorm
ÖVE/ÖNORM
E 8850 vom 1.8.2005.
Sehr geehrter Herr
Dr. Grün,
sehr geehrte Frau Mag.
Zbiral!
Die Österreichische
Ärztekammer erhebt
Einspruch gegen die
Verabschiedung des vorliegenden
Entwurfs der Vornorm
ÖVE/ÖNORM
E 8850 vom 1.8.2005
Der Einspruch wird
wie folgt begründet:
1. Unter
Punkt 1 Anwendungsbereich
ist der Zweck der Norm
wie folgt definiert:
„Zweck
der vorliegenden Bestimmung
ist es, Grenzwerte für
die Exposition durch
elektrische, magnetische
und elektromagnetische
Felder (EMF) festzulegen,
deren Einhaltung Schutz
gegen bekannte schädliche
Effekte auf die Gesundheit
bietet. Das Schutzziel
soll durch die Vorgabe
von Basisgrenzwerten
und Referenzwerten
erreicht werden.“
Nun sind die im Entwurf
definierten Basisgrenzwerte
und Referenzwerte zum
Teil um Größenordnungen
über jenen Expositionen,
bei denen in der Literatur
in substantiellen
Umfang und Qualität
eine Reihe von schädliche
Effekten auf die Gesundheit,
oder besser gesagt Krankheiten
dokumentiert sind. Es
stellt sich die Frage,
welchen Wert ein Dokument
hat, das nachweislich
die bestehende Evidenz
negiert.
2. Eine wissenschaftliche
Diskussion über
fachlich und sachlich
notwendige alternative
Grenzwertkonzepte war
für die Österreichische
Ärztekammer in
der Arbeitsgruppe
nicht möglich,
da vor der Aufnahme
des Vertreters der Österreichischen
Ärztekammer eine
Orientierung an den
Vorschlägen von
ICNIRP bereits vor zwei
Jahren beschlossen worden
war.
3. Das Dokument orientiert
sich an den Vorschlägen
der ICNIRP aus 1998
und entspricht daher
nicht dem Stand der
medizinischen Wissenschaften
und Erfahrungen. Die
Referenzwerte des Dokumentes
sind in keiner Weise
geeignet, den erforderlichen
Schutz der individuellen
und öffentlichen
Gesundheit zu garantieren.
Vielmehr besteht Grund
zur Annahme, dass Öffentlichkeit
und Politik auf ein
fachlich unzureichendes
Dokument vertrauen und
damit erforderliche
Maßnahmen zur
Expositionsvermeidung
und Reduktion unterbleiben.
4. Die IARC stufte
im Juni 2001 niederfrequente
magnetische Wechselfelder
aufgrund der epidemiologischen
Evidenz bei kindlichen
Leukämien als „possible
human carcinogen“
ein. Aufgrund der Bestätigung
der karzinogenen Wirkung
durch aktuelle Tierversuche
[Löscher 2004]
ist eine Verschärfung
der Einstufung als definitives
Karzinogen, wie im Bericht
des California Departments
of Health vom Juni 2002
angeführt, angezeigt.
Risikoerhöhungen
bei kindlichen Leukämien
wurden etwa bei Mittelwerten
von etwa 200 nT (50/60
Hz) gefunden. Die Vornorm
ÖVE/ÖNORM
E 8850 sieht zum „Schutz“
der Allgemeinbevölkerung
einen Referenzwert von
100.000 nT vor.
5. Aktuelle Untersuchungen
des REFLEX Projektes
zeigen bei verschiedenen
Zellen (in vitro) bei
Einhaltung der Referenzwerte
dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 sowohl für
niederfrequente magnetische
Wechselfelder als auch
für hochfrequente
elektromagnetische Wellen
im Frequenzbereich des
Mobilfunks unter anderem
Einzel- und Doppelstrangbrüche
der Chromosomen, also
gentoxische Effekte.
Diese Ergebnisse werden
durch Tierversuche (in
vivo) bestätigt
und unterstützt.
6. Die ärztliche
Erfahrung zeigt, dass
immer mehr Menschen
bei gewissen umweltbezogenen
Feldeinwirkungen mit
zum Teil ernsthaften
Störungen des Regulationssystems
und der Ausbildung von
Krankheiten reagieren.
Diese Erfahrungen werden
durch epidemiologische
Untersuchungen unterstützt.
Diese Tatsachen werden
in der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 nicht berücksichtigt.
7. Eine Unterstützung
der Vornorm ÖVE/ÖNORM
E 8850 wird aus haftungsrechtlichen
Überlegungen abgelehnt,
da nicht ein Dokument
mitgetragen werden kann,
das offensichtlich die
erforderlichen Schutzerwartungen
nicht erfüllt.
8. Aus ärztlicher
Sicht benötigen
wir in Österreich
eine offene, ernsthafte,
den Prinzipien der Gesundheit
verpflichtete Diskussion
mit der Festlegung von
verbindlichen Referenzwerten
auf einem hohen Schutzniveau.
Es wird angeregt eine
entsprechende
Arbeitsgruppe im Rahmen
der österreichischen
Akademie der Wissenschaften
einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Präs. Dr.
Othmar Haas eh. Dr.
Reiner Brettenthaler
Leiter des Referates
Umweltmedizin Präsident