Gegenwärtig gibt es im österr.
Verwaltungsverfahren - jeweils
bundesländerverschieden - nur geringe
Chancen für die Einflußnahme auf
die
Errichtung von Mobilfunksendanlagen.
Am weitesten hat hier das Land Vorarlberg
seinen Gemeinden durch eigene
Gemeindeverordnungsermächtigung Möglichkeiten
eröffnet, um solche Sender,
etwa aus Gründen des Ortsbild/Landschaftsschutzes,
aus Siedlungsgebieten zu
verbannen. Nach neuester Rechtsprechung
des OGH steigen nun jedoch obendrein
die Chancen, zumindest aus nachbarrechtlicher
Sicht, derartige Immissionen
zu verhindern, sprunghaft an.
(www.risiko-elektrosmog.at wird hiezu, sobald
konkretere Grundlagen
vorliegen, berichten).
Um jedoch schon jetzt den jeweiligen Nachbarn,
der auf seinem Grund,
in seiner Wohnung etc., Strahlungsquellen
installiert oder installieren
läßt, die über sein Grundstück/seine
Wohnung hinausstrahlen, fair und
ausreichend zu informieren, ist es zweckmäßig,
diesen umfassend auf jene
Gefahren aufmerksam zu machen, denen er
nicht nur seine Nachbarn, sondern
auch sich selbst aussetzt. (Wegen grenzüberschreitender
Strahlungsimmission
ist dieser Nachbarbegriff nicht nur auf
den unmittelbar angrenzenden
Nachbarn anzuwenden, sondern auf jeden,
auf den eine solche Strahlungsquelle
einwirkt).
Dieses Gefahrenpotenzial umfaßt nicht
nur die Gesundheit von Mensch
und Tier, sondern auch die Gefahr eines
enormen Wertverlustes von
Liegenschaften, die derartigen Immissionen
ausgesetzt sind.
Sie können für eine solche Information
unter dem Link "Downloads"
gratis ein Informationsblatt herunterladen
und jeweils auf den konkreten
Fall textlich anpassen und danach absenden.
So ist zu hoffen, dass Ihr Nachbar Einsicht
zeigt, von der jeweiligen
gesundheitsgefährdenden Maßnahme
Abstand nimmt und unnötiger Streit
vermieden werden kann, nach dem allzu häufigen
Motto:
"Es kann der Frömmste nicht in
Frieden leben, wenn es dem "bösen"
Nachbarn nicht gefällt".
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